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   VG Augsburg, 18.09.2012 - Au 3 E 12.953   

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VG Augsburg, 18.09.2012 - Au 3 E 12.953 (https://dejure.org/2012,29358)
VG Augsburg, Entscheidung vom 18.09.2012 - Au 3 E 12.953 (https://dejure.org/2012,29358)
VG Augsburg, Entscheidung vom 18. September 2012 - Au 3 E 12.953 (https://dejure.org/2012,29358)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Eingliederungshilfe; seelische Behinderung; Teilhabebeeinträchtigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Bayern, 10.10.2011 - 12 CE 11.2215

    Kinder- und Jugendhilfe- sowie Jugendförderungsrecht

    Auszug aus VG Augsburg, 18.09.2012 - Au 3 E 12.953
    Schüler mit Teilleistungsschwächen angemessen zu fördern, ist primär Aufgabe der Schule (vgl. BayVGH vom 10.10.2011 12 CE 11.2215 ).

    Soweit der Antragsteller darauf verweist, dass der Bezirk von ... die Kosten der interdisziplinären Frühförderung in der integrativen Kindertagesstätte bewilligt hat, belegt dieser Umstand - unabhängig davon, dass seitens des Antragsgegners im bisherigen Verwaltungsverfahren kein behinderungsbedingter Bedarf festgestellt wurde - nicht die Geeignetheit der Maßnahme für den streitgegenständlichen Zeitraum (vgl. BayVGH vom 10.10.2011 a.a.O.).

  • BVerwG, 26.11.1998 - 5 C 38.97

    Eingliederungshilfe für seelisch behinderte oder von einer solchen Behinderung

    Auszug aus VG Augsburg, 18.09.2012 - Au 3 E 12.953
    Entscheidend ist, ob die seelischen Störungen nach Breite, Tiefe und Dauer so intensiv sind, dass sie die Fähigkeit zur Eingliederung in die Gesellschaft beeinträchtigen (vgl. BVerwG vom 26.11.1998 FEVS 49, 487).

    Dies gilt insbesondere auch im Hinblick darauf, dass ein Aufmerksamkeitsdefizit-Syndrom, mit oder ohne Hyperaktivität, selbst noch keine seelische Behinderung darstellt, wohl aber können sich daraus seelische Störungen entwickeln, die ihrerseits die schulische und soziale Eingliederung des Kindes beeinträchtigen können (vgl. BVerwG vom 19.6.1984 FEVS 33, 457 und vom 26.11.1998 FEVS 49, 487; Vondung a.a.O, RdNr. 19 zu § 35a).

  • VGH Bayern, 22.12.2009 - 12 CE 09.2371

    Beschwerde; vorläufiger Rechtschutz

    Auszug aus VG Augsburg, 18.09.2012 - Au 3 E 12.953
    c) Im Übrigen hat der Antragsteller, unabhängig davon, dass kein Hilfebedarf festgestellt wurde, insbesondere nicht glaubhaft gemacht, dass die von ihm begehrte Jugendhilfemaßnahme - hier Eingliederungshilfe in Form der Übernahme der Kosten für die Einzelintegration in dem integrativen Hort der Kindertagesstätte ... - die einzig notwendige und geeignete Hilfe ist, um eine bei ihm bestehende seelische Störung zu mildern oder zu beseitigen (vgl. BayVGH vom 22.12.2009 Az. 12 CE 09.2371 ).
  • VGH Bayern, 24.06.2009 - 12 B 09.602

    Kinder- und Jugendhilfe- sowie Jugendförderungsrecht; Eingliederungshilfe nach §

    Auszug aus VG Augsburg, 18.09.2012 - Au 3 E 12.953
    Hierzu sind nachvollziehbare und gerichtlich überprüfbare Aussagen zu treffen, in welchem Ausmaß eine solche Teilhabebeeinträchtigung vorliegt, welche Lebensbereiche und welches soziale Umfeld von ihr betroffen sind (vgl. BayVGH vom 24.6.2009 Az. 12 B 09.602 ).
  • VGH Bayern, 30.01.2008 - 12 B 06.2859

    Jugendhilfe; Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder;

    Auszug aus VG Augsburg, 18.09.2012 - Au 3 E 12.953
    Erst auf dieser Grundlage kann der Jugendhilfeträger den tatsächlichen aktuellen Hilfebedarf des Betroffenen - wiederum durch Fachkräfte - feststellen und hieraus auf die notwendigen und geeigneten Hilfemaßnahmen schließen (vgl. BayVGH vom 30.1.2008 Az. 12 B 06.2859 ).
  • VG Würzburg, 22.03.2011 - W 3 E 11.178

    Einstweilige Anordnung; begehrte Kostenübernahme für einen Integrationshelfer zum

    Auszug aus VG Augsburg, 18.09.2012 - Au 3 E 12.953
    In dem Gutachten finden sich auch keinerlei Einschätzungen zur zeitlichen Dauer der Abweichung der seelischen Gesundheit vom alterstypischen Zustand, die auf Grundlage einer Prognoseentscheidung zwingend zu treffen ist (vgl. VG Würzburg vom 22.3.2011 Az. W 3 E 11.178 zu einem ähnlich gelagerten Fall).
  • VG München, 28.03.2012 - M 18 K 11.1681

    Keine Teilhabebeeinträchtigung

    Auszug aus VG Augsburg, 18.09.2012 - Au 3 E 12.953
    Die Frage des Nachranges von Jugendhilfeleistungen gegenüber schulischen Leistungen stellt sich auch für das sogenannte Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom (vgl. VG München vom 28.03.2012 Az. M 18 K 11.1681 und VG Augsburg vom 1.2.2012 Az. Au 3 K 10.1486, jeweils ).
  • VG Augsburg, 01.02.2012 - Au 3 K 10.1486

    Seelische Behinderung; Internatsunterbringung; Zuständigkeit

    Auszug aus VG Augsburg, 18.09.2012 - Au 3 E 12.953
    Die Frage des Nachranges von Jugendhilfeleistungen gegenüber schulischen Leistungen stellt sich auch für das sogenannte Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom (vgl. VG München vom 28.03.2012 Az. M 18 K 11.1681 und VG Augsburg vom 1.2.2012 Az. Au 3 K 10.1486, jeweils ).
  • BVerwG, 24.06.1999 - 5 C 24.98

    Asylsuchende, Gewährung von Jugendhilfe an minderjährige -; Inobhutnahme, Pflicht

    Auszug aus VG Augsburg, 18.09.2012 - Au 3 E 12.953
    Dem Träger der Jugendhilfe steht hierbei ein Beurteilungsspielraum zu, weil es sich bei dieser Entscheidung über die Notwendigkeit und Geeignetheit der Hilfe um das Ergebnis eines kooperativen pädagogischen Entscheidungsprozesses unter Mitwirkung des Kindes bzw. des Jugendlichen und mehrerer Fachkräfte handelt, welches nicht den Anspruch objektiver Richtigkeit erhebt, jedoch eine angemessene Lösung zur Bewältigung der festgestellten Belastungssituationen enthält, die fachlich vertretbar und nachvollziehbar sein muss (vgl. BVerwG vom 24.6.1999 BVerwGE 109, 155 ff.).
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