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   VG Augsburg, 19.01.2023 - Au 5 K 21.2567   

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VG Augsburg, 19.01.2023 - Au 5 K 21.2567 (https://dejure.org/2023,4439)
VG Augsburg, Entscheidung vom 19.01.2023 - Au 5 K 21.2567 (https://dejure.org/2023,4439)
VG Augsburg, Entscheidung vom 19. Januar 2023 - Au 5 K 21.2567 (https://dejure.org/2023,4439)
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Volltextveröffentlichung

  • BAYERN | RECHT

    BauGB § 34; BauNVO § 5; BauNVO § 15; BImSchG § 3
    Erfolgreiche Nachbarklage eines Landwirts gegen heranrückende Wohnbebauung

 
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  • VGH Bayern, 11.10.2022 - 15 ZB 22.868

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag wgen Baugenehmigung für Nachbargrundstück

    Auszug aus VG Augsburg, 19.01.2023 - Au 5 K 21.2567
    Soweit - wie vorliegend - ein Rücksichtnahmeverstoß aufgrund von Immissionsbelastungen geltend gemacht wird, wird zur Konturierung der Zumutbarkeitsschwelle des Rücksichtnahmegebots auf die materiell-rechtlichen Maßstäbe des Immissionsschutzrechts, also auf die Schwelle schädlicher Umwelteinwirkungen i.S. von § 3 Abs. 1, § 22 Abs. 1 BImSchG zurückgegriffen (BayVGH, B.v. 11.10.2022 - 15 ZB 22.868 - juris Rn. 25 m.w.N.).

    Ist die Grundstücksnutzung aufgrund der konkreten örtlichen Gegebenheiten mit einer spezifischen gegenseitigen Pflicht zur Rücksichtnahme belastet, so führt dies nicht nur zu einer Pflichtigkeit desjenigen, der Immissionen verursacht, sondern auch zu einer Beachtenspflicht bzw. Duldungspflicht desjenigen, der sich solchen Immissionen aussetzt (BVerwG, U.v. 15.9.2022 - 4 C 3/21 - juris Rn. 10; BayVGH, B.v. 11.10.2022 - 15 ZB 22.868 - juris Rn. 25).

    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn der Betrieb aufgrund der hinzutretenden Bebauung mit nachträglichen immissionsschutzrechtlichen Auflagen rechnen muss (BVerwG, U.v. 29.11.2012 - 4 C 8.11 - juris Rn. 16; BayVGH, B.v. 22.4.2022 - 15 CS 22.872 - juris Rn. 33; B.v. 11.10.2022 - 15 ZB 22.868 - juris Rn. 25 m.w.N.).

    Von daher kann sich auf eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots wegen einer geplanten Wohnnutzung in der Nachbarschaft grundsätzlich auch ein Landwirt berufen, von dessen vorhandenem Betrieb Immissionen ausgehen, die im Fall der Umsetzung einer geplanten immissionsempfindlichen (z.B. Wohn-) Nutzung in der Nachbarschaft für diese als unzumutbar zu bewerten wäre (BayVGH, B.v. 11.10.2022 - 15 ZB 22.868 - juris Rn. 26).

    aa) Wie oben ausgeführt, wird zur Konturierung der Zumutbarkeitsschwelle des Rücksichtnahmegebots auf die materiell-rechtlichen Maßstäbe des Immissionsschutzrechts, also auf die Schwelle schädlicher Umwelteinwirkungen i.S.v. § 3 Abs. 1, § 22 Abs. 1 BImSchG zurückgegriffen (BayVGH, B.v. 11.10.2022 - 15 ZB 22.868 - juris Rn. 25 m.w.N.).

  • BVerwG, 23.01.2002 - 4 BN 3.02

    Bebauungsplan; Trennungsgrundsatz; Abwägung; Abwägungsmangel; Konfliktlösung;

    Auszug aus VG Augsburg, 19.01.2023 - Au 5 K 21.2567
    Auch dinglich gesicherte Verzichtserklärungen können aus öffentlich-rechtlicher Sicht in Bezug auf nachbarliche Abwehrrechte für sich genommen keine Konfliktlösung bewirken (BVerfG, B.v. 9.5.2016 - 1 BvR 2202/13 - juris Rn. 78; BVerwG, B.v. 23.1.2002 - 4 BN 3/02 - juris Rn. 5; VG Düsseldorf, U.v. 3.12.2019 - 28 K 984/17 - juris Rn. 86).

    Entscheidend ist, dass der Konflikt selbst tatsächlich gelöst ist (BVerfG, B.v. 9.5.2016 - 1 BvR 2202/13 - juris Rn. 78; BVerwG, B.v. 23.1.2002 - 4 BN 3/02 - juris Rn. 7; VG Düsseldorf, U.v. 3.12.2019 - 28 K 984/17 - juris Rn. 88).

    Der Verzicht auf Abwehransprüche kann demnach ein Indiz für das Vorhandensein einer Konfliktlösung sein, niemals aber selbst die Konfliktlösung darstellen (BVerwG, B.v. 23.1.2002 - 4 BN 3/02 - juris Rn. 7).

    Eine flankierende Maßnahme, die die Konfliktlösung selbst darstellen kann, kann etwa der Einbau von Schallschutzfenstern sein (BVerwG, B.v. 23.1.2002 - 4 BN 3/02 - juris Rn. 7).

  • VGH Bayern, 09.06.2020 - 15 CS 20.901

    Neubau eines Geschäftshauses - benachbarte landwirtschaftliche Hofstelle mit

    Auszug aus VG Augsburg, 19.01.2023 - Au 5 K 21.2567
    Das gilt insbesondere für den spezifischen Lärm, der von gehaltenen Tieren selbst ausgeht (BayVGH, B.v. 9.6.2020 - 15 CS 20.901 - juris Rn. 38).

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass die auf Gewerbelärm zugeschnittene TA Lärm auch auf von landwirtschaftlichen Betrieben herrührenden Lärm entsprechend angewendet oder als nicht strikt bindende, sachverständig erstellte Erkenntnis- bzw. Orientierungshilfe herangezogen werden kann, wenn die Geräusche ihrer Art nach den gewerblichen Emissionen entsprechen (BayVGH, B.v. 23.2.2021 - 15 CS 21.403 - juris Rn. 84; B.v. 9.6.2020 - 15 CS 20.901 - juris Rn. 39; B.v. 3.5.2016 - 15 CS 15.1576 - juris Rn. 24).

    Die Kammer verkennt dabei im Einklang mit der Rechtsprechung nicht, dass in einem Dorfgebiet der von gehaltenen Tieren ausgehende Lärm grundsätzlich hinzunehmen ist (BayVGH, B.v. 9.6.2020 - 15 CS 20.901 - juris Rn. 38).

  • VGH Bayern, 03.05.2016 - 15 CS 15.1576

    Nachbarschutz gegen Geruchs- und Lärmimmissionen aus landwirtschaftlichen

    Auszug aus VG Augsburg, 19.01.2023 - Au 5 K 21.2567
    Die Vorschrift verschiebt somit die Zumutbarkeitsgrenze zugunsten der landwirtschaftlichen Betriebe und zulasten der nachrückenden, nicht landwirtschaftlichen Nutzungen bis an die Grenze des objektiv Zumutbaren (BayVGH, B.v. 3.5.2016 - 15 CS 15.1576 - juris; VG München, B.v. 26.10.2021 - M 1 SN 21.799 - juris Rn. 27).

    Der Arbeitslärm, die üblichen Tiergerüche aus den Stallungen und die Geruchsbelästigungen durch Dungstätten und Güllegruben sind typische Begleiterscheinungen des Dorfgebiets, die dort grundsätzlich nicht als nachteilige Wirkung auf die Umgebung im Sinne einer unzulässigen Störung angesehen werden können (BayVGH, B.v. 3.5.2016 - 15 CS 15.1576 - juris Rn. 23).

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass die auf Gewerbelärm zugeschnittene TA Lärm auch auf von landwirtschaftlichen Betrieben herrührenden Lärm entsprechend angewendet oder als nicht strikt bindende, sachverständig erstellte Erkenntnis- bzw. Orientierungshilfe herangezogen werden kann, wenn die Geräusche ihrer Art nach den gewerblichen Emissionen entsprechen (BayVGH, B.v. 23.2.2021 - 15 CS 21.403 - juris Rn. 84; B.v. 9.6.2020 - 15 CS 20.901 - juris Rn. 39; B.v. 3.5.2016 - 15 CS 15.1576 - juris Rn. 24).

  • VG Düsseldorf, 03.12.2019 - 28 K 984/17
    Auszug aus VG Augsburg, 19.01.2023 - Au 5 K 21.2567
    Auch dinglich gesicherte Verzichtserklärungen können aus öffentlich-rechtlicher Sicht in Bezug auf nachbarliche Abwehrrechte für sich genommen keine Konfliktlösung bewirken (BVerfG, B.v. 9.5.2016 - 1 BvR 2202/13 - juris Rn. 78; BVerwG, B.v. 23.1.2002 - 4 BN 3/02 - juris Rn. 5; VG Düsseldorf, U.v. 3.12.2019 - 28 K 984/17 - juris Rn. 86).

    Entscheidend ist, dass der Konflikt selbst tatsächlich gelöst ist (BVerfG, B.v. 9.5.2016 - 1 BvR 2202/13 - juris Rn. 78; BVerwG, B.v. 23.1.2002 - 4 BN 3/02 - juris Rn. 7; VG Düsseldorf, U.v. 3.12.2019 - 28 K 984/17 - juris Rn. 88).

  • BVerfG, 09.05.2016 - 1 BvR 2202/13

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung der nachträglichen

    Auszug aus VG Augsburg, 19.01.2023 - Au 5 K 21.2567
    Auch dinglich gesicherte Verzichtserklärungen können aus öffentlich-rechtlicher Sicht in Bezug auf nachbarliche Abwehrrechte für sich genommen keine Konfliktlösung bewirken (BVerfG, B.v. 9.5.2016 - 1 BvR 2202/13 - juris Rn. 78; BVerwG, B.v. 23.1.2002 - 4 BN 3/02 - juris Rn. 5; VG Düsseldorf, U.v. 3.12.2019 - 28 K 984/17 - juris Rn. 86).

    Entscheidend ist, dass der Konflikt selbst tatsächlich gelöst ist (BVerfG, B.v. 9.5.2016 - 1 BvR 2202/13 - juris Rn. 78; BVerwG, B.v. 23.1.2002 - 4 BN 3/02 - juris Rn. 7; VG Düsseldorf, U.v. 3.12.2019 - 28 K 984/17 - juris Rn. 88).

  • BVerwG, 29.11.2012 - 4 C 8.11

    Gemengelage; Immissionsrichtwert; passiver Lärmschutz; maßgeblicher

    Auszug aus VG Augsburg, 19.01.2023 - Au 5 K 21.2567
    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn der Betrieb aufgrund der hinzutretenden Bebauung mit nachträglichen immissionsschutzrechtlichen Auflagen rechnen muss (BVerwG, U.v. 29.11.2012 - 4 C 8.11 - juris Rn. 16; BayVGH, B.v. 22.4.2022 - 15 CS 22.872 - juris Rn. 33; B.v. 11.10.2022 - 15 ZB 22.868 - juris Rn. 25 m.w.N.).

    Denn das baurechtliche Rücksichtnahmegebot stellt nicht "personenbezogen" auf die Eigentumsverhältnisse oder die Nutzungsberechtigten zu einem bestimmten Zeitpunkt ab (vgl. BVerwG, U.v. 23.9.1999 - 4 C 6.98 -, juris Rn. 29 zu einem Fall, in dem der Bauherr sich persönlich bereit erklärt hat, die Lärmimmissionen hinzunehmen und auch in dinglich gesicherter Form auf etwaige Abwehrrechte zu verzichten; U.v. 29.11.2012 - 4 C 8.11 -, juris Rn. 25; OVG Schleswig-Holstein, U.v. 6.5.2021 - 1 LB 12/15 - juris Rn. 83).

  • BVerwG, 15.09.2022 - 4 C 3.21

    Zumutbarkeit von Geruchsimmissionen im Dorfgebiet

    Auszug aus VG Augsburg, 19.01.2023 - Au 5 K 21.2567
    Ist die Grundstücksnutzung aufgrund der konkreten örtlichen Gegebenheiten mit einer spezifischen gegenseitigen Pflicht zur Rücksichtnahme belastet, so führt dies nicht nur zu einer Pflichtigkeit desjenigen, der Immissionen verursacht, sondern auch zu einer Beachtenspflicht bzw. Duldungspflicht desjenigen, der sich solchen Immissionen aussetzt (BVerwG, U.v. 15.9.2022 - 4 C 3/21 - juris Rn. 10; BayVGH, B.v. 11.10.2022 - 15 ZB 22.868 - juris Rn. 25).

    Nach der Rechtsprechung fügt sich ein Wohnbauvorhaben hinsichtlich der hinzunehmenden Immissionen in die "vorbelastete" Eigenart der näheren Umgebung ein, wenn es nicht stärkeren Belastungen ausgesetzt sein wird als die bereits vorhandene Wohnbebauung, wenn also das hinzutretende Vorhaben weder die bereits vorhandenen Konflikte verschärft noch erstmalig neue Nutzungskonflikte begründet (BVerwG, U.v. 15.9.2022 - 4 C 3/21 - juris Rn. 14; B.v. 26.7.2021 - 4 B 32/20 - juris Rn. 10).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.08.2019 - 7 A 1276/18

    Zumutbarkeit von Lärmimmissionen durch Anlagen der Landwirtschaft für die

    Auszug aus VG Augsburg, 19.01.2023 - Au 5 K 21.2567
    auch im faktischen Dorfgebiet - nicht, dass in einem Dorfgebiet jegliche von einem Landwirt ausgehende Lärmbelastung - unabhängig von Immissionsrichtwerten - als zulässig zu bewerten ist (OVG Nordrhein-Westfalen, U.v. 16.8.2019 - 7 A 1276/18 - juris Rn. 29; VG Ansbach, B.v. 30.6.2022 - AN 17 S 22.00985 - juris Rn. 39).

    Ebenso wurde die entsprechende Anwendung der wesentlichen Grundsätze der TA Lärm im Bereich der Landwirtschaft in der Rechtsprechung für nächtliche Ernteeinsätze bejaht (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, U.v. 16.8.2019 - 7 A 1276/18 - juris Rn. 29; VGH Baden-Württemberg, U.v. 8.11.2000 - 10 S 2317/99 - juris Rn. 33).

  • VGH Bayern, 18.05.2018 - 9 CS 18.10

    Bestimmtheit einer Baugenehmigung

    Auszug aus VG Augsburg, 19.01.2023 - Au 5 K 21.2567
    Wo die Erheblichkeitsgrenze verläuft, richtet sich nach der Schutzwürdigkeit und der Schutzbedürftigkeit der Umgebung (BayVGH, B.v. 18.5.2018 - 9 CS 18.10 - juris Rn. 15).

    Auch die von der Nutzung einer Lager- und Verladehalle ausgehenden Geräusche durch den An- und Abfahrverkehr, die Ladegeräusche, die Geräusche der Kühlanlage, des Tank-/und Waschplatzes sowie die Geräusche der Verpackungsmaschinen wurden als ihrer Art nach gewerblichen Emissionen entsprechend angesehen (vgl. BayVGH, B.v. 18.5.2018 - 9 CS 18.10 - juris Rn. 16).

  • VG Ansbach, 30.06.2022 - AN 17 S 22.00985

    Erfolgreicher Eilantrag der Nachbarin (emittierender Betrieb) gegen heranrückende

  • VGH Bayern, 23.02.2021 - 15 CS 21.403

    Erfolglose Beschwerde gegen die Ablehnung vorläufigen Rechtsschutzes eines

  • VGH Bayern, 17.06.1996 - 14 B 95.2356
  • BVerwG, 23.09.1999 - 4 C 6.98

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Eigenart der näheren Umgebung; allgemeines

  • BVerwG, 26.07.2021 - 4 B 32.20

    Rücksichtnahmegebot bei bereits vorhandenen schutzbedürftigen Nutzungen;

  • VG Ansbach, 10.06.2020 - AN 17 K 16.02404

    Anspruch des Nachbarn auf immissionsschutzrechtliches Einschreiten gegen

  • OVG Sachsen, 01.12.2022 - 1 B 267/22

    Abänderungsantrag; heranrückende Wohnbebauung; Lärm; Gerüche; Rücksichtnahmegebot

  • OVG Schleswig-Holstein, 06.05.2021 - 1 LB 12/15

    Bauvorbescheid für Wohnhaus im Dorfgebiet bei Geruchsimmissionen durch

  • VGH Bayern, 16.03.2021 - 15 CS 21.544

    Erfolgloses Nachbareilverfahren wegen Baugenehmigung und Befreiungen

  • VGH Bayern, 22.04.2022 - 15 CS 22.872

    Erfolglose Beschwerde eines Nebenerwerbslandwirts gegen Baugenehmigung für

  • VG München, 26.10.2021 - M 1 SN 21.799

    Nachbarklage eines Landwirts gegen heranrückende Wohnbebauung

  • VGH Bayern, 21.01.2022 - 1 CS 21.2866

    Nachbarklage gegen heranrückende Wohnbebauung

  • BVerwG, 08.11.2010 - 4 B 43.10

    Beurteilungszeitpunkt für Drittschutz; Wirkkraft der Baugenehmigung

  • VGH Bayern, 23.11.2004 - 25 B 00.366

    Zulässigkeit der Errichtung eines Wohnhauses im Dorfgebiet im Abstand von 10 m zu

  • VGH Bayern, 31.01.2013 - 9 CS 12.1507

    Beschwerde; baurechtliche Nachbarklage; Landwirtschaft; heranrückende

  • VGH Bayern, 11.02.2022 - 1 CS 22.24

    Anfechtung der Baugenehmigung für Neubau eines Mobilfunkmastes

  • VGH Bayern, 13.09.2022 - 15 CS 22.1851

    Eilantrag des Nachbarn gegen Mehrfamilienhaus - Verschattung des Grundstücks

  • VGH Baden-Württemberg, 08.11.2000 - 10 S 2317/99

    Zumutbare Lärmimmissionen bei nächtlichen Ernteeinsätzen

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