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   VG Augsburg, 19.07.2018 - Au 8 K 18.30116   

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VG Augsburg, 19.07.2018 - Au 8 K 18.30116 (https://dejure.org/2018,22660)
VG Augsburg, Entscheidung vom 19.07.2018 - Au 8 K 18.30116 (https://dejure.org/2018,22660)
VG Augsburg, Entscheidung vom 19. Juli 2018 - Au 8 K 18.30116 (https://dejure.org/2018,22660)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    EMRK Art. 3; AufenthG § 60 Abs. 5; AsylG § 29 Abs. 1 Nr. 1
    Abschiebungsverbot hinsichtlich Ungarns für dort international Schutzberechtigte

  • rewis.io

    Abschiebungsverbot hinsichtlich Ungarns für dort international Schutzberechtigte

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • EGMR, 21.01.2011 - 30696/09

    Belgische Behörden hätten Asylbewerber nicht nach Griechenland abschieben dürfen

    Auszug aus VG Augsburg, 19.07.2018 - Au 8 K 18.30116
    Solche Bedingungen können dann anzunehmen sein, wenn ein Flüchtling völlig auf sich allein gestellt ist und er über einen langen Zeitraum gezwungen sein wird, auf der Straße zu leben, ohne Zugang zu sanitären Einrichtungen oder Nahrungsmitteln (vgl. hierzu insgesamt EGMR, U.v. 21.1.2011 - 30696/09 - M.S.S./Belgien und Griechenland - juris Rn. 263 f. und 365 ff.).

    Die Verantwortlichkeit eines Staates ist jedoch dann begründet, wenn der Betroffene vollständig von staatlicher Unterstützung abhängig ist und - trotz ausdrücklich im nationalen Recht verankerter Rechte - behördlicher Gleichgültigkeit gegenübersteht, obwohl er sich in so ernsthafter Armut und Bedürftigkeit befindet, dass dies mit der Menschenwürde unvereinbar ist (vgl. EGMR, U.v. 21.1.2011 - 30696/09, M.S.S./Belgien und Griechenland - juris Rn. 250; siehe auch EuGH, U.v. 21.12.2011 - C-411/10 u.a. - juris Rn. 88 ff.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2017 - 11 A 585/17

    Zuständigkeit eines Mitgliedstaats für die Prüfung des Antrags auf

    Auszug aus VG Augsburg, 19.07.2018 - Au 8 K 18.30116
    Wenn etwa mit Blick auf bestimmte Erkrankungen ernstliche Zweifel über die Folgen einer Abschiebung bestehen, müssen individuelle und ausreichende Zusicherungen des Zielstaates eingeholt werden (vgl. auch OVG NW, B.v. 8.12.2017 - 11 A 585/17.A - juris Rn. 15).

    Hinsichtlich des ungarischen Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen wird ohnehin jedenfalls bei Dublin-Rückkehrern von systemischen Mängeln ausgegangen (vgl. BayVGH, U.v. 23.3.2017 - 13a B 17.50003 - juris, Leitsatz; HessVGH, B.v. 24.8.2017 - 4 A 2986/16.A - juris, Leitsatz; OVG NW, B.v. 8.12.2017 - 11 A 585/17.A - juris).

  • EGMR, 02.04.2013 - 27725/10

    MOHAMMED HUSSEIN AND OTHERS v. THE NETHERLANDS AND ITALY

    Auszug aus VG Augsburg, 19.07.2018 - Au 8 K 18.30116
    Allerdings verpflichtet diese Norm nicht, jede Person innerhalb des eigenen Zuständigkeitsbereichs mit einem Obdach zu versorgen oder sie finanziell zu unterstützen, um ihr einen gewissen Lebensstandard zu ermöglichen (vgl. EGMR, B.v 2.4.2013 - 27725.10, Mohammed Hussein/Italien und Niederlande - ZAR 2013, 336 f.; U.v. 21.1.2011 - 30696.09, M.S.S./Belgien und Griechenland - juris Rn. 249 m.w.N.).

    Allein die Tatsache, dass die wirtschaftlichen und sozialen Lebensverhältnisse bei einer Überstellung bedeutend geschmälert würden, begründet grundsätzlich keinen Verstoß gegen die Vorschrift (vgl. EGMR, B.v. 2.4.2013 - 27725.10, Mohammed Hussein/Italien und Niederlande - ZAR 2013, 336/337).

  • VGH Bayern, 23.03.2017 - 13a B 17.50003

    Das ungarische Asylverfahren und die Aufnahmebedingungen leiden an systemischen

    Auszug aus VG Augsburg, 19.07.2018 - Au 8 K 18.30116
    Hinsichtlich des ungarischen Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen wird ohnehin jedenfalls bei Dublin-Rückkehrern von systemischen Mängeln ausgegangen (vgl. BayVGH, U.v. 23.3.2017 - 13a B 17.50003 - juris, Leitsatz; HessVGH, B.v. 24.8.2017 - 4 A 2986/16.A - juris, Leitsatz; OVG NW, B.v. 8.12.2017 - 11 A 585/17.A - juris).
  • VGH Hessen, 24.08.2017 - 4 A 2986/16

    Systemische Mängel in Ungarn

    Auszug aus VG Augsburg, 19.07.2018 - Au 8 K 18.30116
    Hinsichtlich des ungarischen Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen wird ohnehin jedenfalls bei Dublin-Rückkehrern von systemischen Mängeln ausgegangen (vgl. BayVGH, U.v. 23.3.2017 - 13a B 17.50003 - juris, Leitsatz; HessVGH, B.v. 24.8.2017 - 4 A 2986/16.A - juris, Leitsatz; OVG NW, B.v. 8.12.2017 - 11 A 585/17.A - juris).
  • EuGH, 21.12.2011 - C-411/10

    Ein Asylbewerber darf nicht an einen Mitgliedstaat überstellt werden, in dem er

    Auszug aus VG Augsburg, 19.07.2018 - Au 8 K 18.30116
    Die Verantwortlichkeit eines Staates ist jedoch dann begründet, wenn der Betroffene vollständig von staatlicher Unterstützung abhängig ist und - trotz ausdrücklich im nationalen Recht verankerter Rechte - behördlicher Gleichgültigkeit gegenübersteht, obwohl er sich in so ernsthafter Armut und Bedürftigkeit befindet, dass dies mit der Menschenwürde unvereinbar ist (vgl. EGMR, U.v. 21.1.2011 - 30696/09, M.S.S./Belgien und Griechenland - juris Rn. 250; siehe auch EuGH, U.v. 21.12.2011 - C-411/10 u.a. - juris Rn. 88 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.03.2017 - A 11 S 2151/16

    Aussetzung des Verfahrens, Einholung einer Vorabentscheidung des Gerichtshofs der

    Auszug aus VG Augsburg, 19.07.2018 - Au 8 K 18.30116
    Sie müssen erst in eine der einheimischen Bevölkerung vergleichbare tatsächliche Position einrücken, die ihnen die Teilhabe an den gewährten Rechten ermöglicht (vgl. VGH BW, B.v. 15.3.2017 - A 11 S 2151/16 - juris Rn. 25).
  • BVerfG, 17.09.2014 - 2 BvR 1795/14

    Die zuständige Behörde hat jedenfalls bei der Abschiebung von Familien mit

    Auszug aus VG Augsburg, 19.07.2018 - Au 8 K 18.30116
    Vielmehr wird bei drohender Obdachlosigkeit im Zielstaat der Abschiebung in besonderen Einzelfällen - etwa bei Familien mit Kleinstkindern - lediglich ein inländisches Abschiebungshindernis wegen Reiseunfähigkeit im weiteren Sinne angenommen (vgl. BVerfG, B.v. 17.9.2014 - 2 BvR 1795/14 - juris Rn. 11, 13 f.; siehe auch EGMR, U.v. 4.11.2014 - 29217/12, Tarakhel/Switzerland - juris Rn. 116 ff.: Garantieerklärung für Unterbringung zusammen als Familie und in einer dem Alter der Kinder entsprechenden Weise).
  • VGH Hessen, 04.11.2016 - 3 A 1322/16

    Flüchtlingsschutz für bereits anerkannte Flüchtlinge in Bulgarien im Bundesgebiet

    Auszug aus VG Augsburg, 19.07.2018 - Au 8 K 18.30116
    Die - möglicherweise garantierte - Inländergleichbehandlung muss auch faktisch und nicht nur formalrechtlich gewährleistet sein (vgl. BVerfG, B.v. 8.5.2017 - 2 BvR 157/17 - juris Rn. 21 unter Verweis auf HessVGH, U.v. 4.11.2016 - 3 A 1322/16.A - juris Rn. 25).
  • EGMR, 04.11.2014 - 29217/12

    Rückführung einer afghanischen Familie nach Italien konventionskonform?

    Auszug aus VG Augsburg, 19.07.2018 - Au 8 K 18.30116
    Vielmehr wird bei drohender Obdachlosigkeit im Zielstaat der Abschiebung in besonderen Einzelfällen - etwa bei Familien mit Kleinstkindern - lediglich ein inländisches Abschiebungshindernis wegen Reiseunfähigkeit im weiteren Sinne angenommen (vgl. BVerfG, B.v. 17.9.2014 - 2 BvR 1795/14 - juris Rn. 11, 13 f.; siehe auch EGMR, U.v. 4.11.2014 - 29217/12, Tarakhel/Switzerland - juris Rn. 116 ff.: Garantieerklärung für Unterbringung zusammen als Familie und in einer dem Alter der Kinder entsprechenden Weise).
  • BVerfG, 08.05.2017 - 2 BvR 157/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Abschiebung nach Griechenland

  • EGMR, 13.12.2016 - 41738/10

    Ausweisung, Krankheit, Sperrwirkung, Einreise- und Aufenthaltsverbot, Straftat,

  • OVG Saarland, 12.03.2018 - 2 A 69/18

    Rückführung anerkannt Schutzberechtigter nach Ungarn (Drittstaatenklausel)

  • VG Magdeburg, 10.10.2018 - 1 B 528/18

    Abschiebungsverbot trotz Schutzstatus in Ungarn

    Nach einer Gesamtwürdigung der aktuellen Erkenntnislage zum maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (vgl. § 77 Abs. 1 S. 1, 2. HS AsylG) ergibt sich, dass aufgrund der allgemeinen Lebensbedingungen von anerkannten Schutzberechtigten in Ungarn für die Antragsteller, die zu dem Personenkreis der schutzbedürftigen Personen zählen und für die, soweit für das Gericht ersichtlich, eine konkret-individuelle Zusicherung seitens der ungarischen Behörden fehlt, die konkrete Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne von Art. 3 EMRK besteht (vgl. VG Augsburg, Urt. v. 19.07.2018 - Au 8 K 18.30116; OVG Saarland, Beschl. v. 12.03.2018 - 2 A 69/18; VG Düsseldorf, Urt. v. 16.02.2018 - 12 K 13023/17.A; VG Berlin, Beschl. v. 17.07.2017 - 23 L 507.17 A; jeweils juris).

    So wurde die Möglichkeit zum Abschluss eines Integrationsvertrages - der Grundlage für die Gewährung finanzieller Unterstützung war - ebenso wie das monatliche Taschengeld mit der Einführung der gesetzlichen Änderungen ersatzlos abgeschafft; damit entfallen sowohl die mit ihm verbundenen finanziellen Hilfen als auch die individuelle Begleitung des Integrationsprozesses für die Dauer von zwei Jahren (Hungarian Helsinki Committee, "Hungary: Recent legal amendments further destroy access to protection, April-June 2016", 15.06.2016; Pro Asyl/bordermonitoring.eu, "Gänzlich unerwünscht - Entrechtung, Kriminalisierung und Inhaftierung von Flüchtlingen in Ungarn", Juli 2016, abrufbar unter: https://www.proasyl.de/wp-content/uploads/2016/07/PRO_ASYL_Ungarn_Unerwuenscht_Broschuere_Jul16_WEB.pdf, S. 23; VG Augsburg, Urt. v. 19.07.2018, a. a. O.).

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