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   VG Augsburg, 19.10.2010 - Au 3 K 10.651   

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https://dejure.org/2010,67158
VG Augsburg, 19.10.2010 - Au 3 K 10.651 (https://dejure.org/2010,67158)
VG Augsburg, Entscheidung vom 19.10.2010 - Au 3 K 10.651 (https://dejure.org/2010,67158)
VG Augsburg, Entscheidung vom 19. Oktober 2010 - Au 3 K 10.651 (https://dejure.org/2010,67158)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Technische Arbeitshilfe; Leistungen des Integrationsamtes; Rehabilitationsträger; Nachrang des Integrationsamtes; unverzügliche Leistungserbringung (verneint)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Niedersachsen, 14.10.1992 - 4 L 520/92

    Leistungen für technische Arbeitshilfen; Arbeitsplatzgebunden; Arbeitsgebunden;

    Auszug aus VG Augsburg, 19.10.2010 - Au 3 K 10.651
    Insoweit ist es nicht ausreichend, dass eine solche Hilfe nur zweckmäßig ist (vgl. OVG Niedersachsen vom 14.10.1992, Az. 4 L 520/92; juris; VG Ansbach vom 16.7.2009, Az. AN 14 K 08.00613; juris).
  • VG Ansbach, 16.07.2009 - AN 14 K 08.00613

    Begleitende Hilfe im Arbeitsleben

    Auszug aus VG Augsburg, 19.10.2010 - Au 3 K 10.651
    Insoweit ist es nicht ausreichend, dass eine solche Hilfe nur zweckmäßig ist (vgl. OVG Niedersachsen vom 14.10.1992, Az. 4 L 520/92; juris; VG Ansbach vom 16.7.2009, Az. AN 14 K 08.00613; juris).
  • VG Augsburg, 25.05.2010 - Au 3 E 10.653

    Einstweilige Anordnung; technische Arbeitshilfe; Nachrang des Integrationsamtes

    Auszug aus VG Augsburg, 19.10.2010 - Au 3 K 10.651
    Ein unter dem 5. Mai 2010 angestrengtes Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung des Inhalts, den Beklagten zur Übernahme der Kosten der Hörgeräte "Phonak Naida III" und eventueller Reparaturen zu verpflichten, blieb mit Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts Augsburg vom 25. Mai 2010 erfolglos (Az. Au 3 E 10.653).
  • VG Freiburg, 15.09.2005 - 5 K 949/05

    Hilfe im Arbeitsleben; Hörgerät; Eigenanteil bei privater Nutzung

    Auszug aus VG Augsburg, 19.10.2010 - Au 3 K 10.651
    Selbst wenn man jedoch die Ausstattung mit technisch weiterentwickelten Hörhilfen als technische Arbeitshilfe im Sinne von § 102 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a SGB IX bzw. § 17 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, § 19 SchwbAV auffassen würde (so beispielsweise VG Freiburg vom 15.9.2005, Az. 5 K 949/05; juris) gilt es den in § 77 Abs. 5 SGB IX geregelten Nachrang der Leistungen des Integrationsamtes zu berücksichtigen.
  • VG Würzburg, 23.03.2017 - W 3 K 15.1318

    Kein Zuschuss für Beschaffung eines nicht behinderungsbedingt erforderlichen

    Jedenfalls setzt der Begriff voraus, dass die Geräte gebraucht werden, um die in Rede stehende Arbeit verrichten zu können, sie sind typischerweise arbeitsplatz- und arbeitsgebunden (vgl. VG Augsburg, U.v. 19.10.2010 - AU 3 K 10.651 - juris Rn. 21; Spiolek in GK-SGB IX, 88. Ergänzungslieferung März 2017, § 102 Rn. 61a).
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