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VG Augsburg, 19.10.2021 - Au 6 K 21.366 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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- BAYERN | RECHT
AsylG § 61 Abs. 1 S. 2; AufenthG § 4a Abs. 4; BeschV § 32
Erfolgloser PKH-Antrag für eine Klage auf Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 19.10.2021 - Au 6 K 21.366
- VGH Bayern, 04.02.2022 - 10 C 21.2799
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- VGH Bayern, 21.04.2017 - 10 ZB 16.2281
Erfolgloser Berufungszulassungsantrag - Unzulässige …
Auszug aus VG Augsburg, 19.10.2021 - Au 6 K 21.366
Das Interesse an einer Entlastung der sozialen Sicherungssysteme (vgl. zu diesem Aspekt im Rahmen des § 61 Abs. 2 Satz 2 AsylG BayVGH, B.v. 21.4.2017 - 10 ZB 16.2281 - juris Rn. 16), indem der Zugang von Personen, deren vollziehbare Ausreisepflicht mittels Abschiebung vorübergehend nicht durchgesetzt werden kann, zum deutschen Arbeitsmarkt erleichtert wird, ist voraussichtlich nicht derart gewichtig, dass nur die Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis ermessensfehlerfrei wäre.Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass ebenfalls ein legitimes Interesse daran besteht, keine Anreizwirkungen durch eine zu weite Öffnung des Arbeitsmarktes zu befördern (vgl. als Aspekt im Rahmen des § 61 Abs. 2 Satz 1 AsylG BayVGH, B.v. 21.4.2017 - 10 ZB 16.2281 - juris Rn. 16).
- BVerwG, 28.09.2017 - 5 C 13.16
Anspruch auf Förderung; Antriebsfunktion; Art der Förderung; Ausgleichsfunktion; …
Auszug aus VG Augsburg, 19.10.2021 - Au 6 K 21.366
Ein Anspruch auf die begehrte Erlaubnis besteht dabei ausnahmsweise nur, wenn das Ermessen "auf Null" reduziert ist, wenn also keine andere Entscheidung ermessensfehlerfrei wäre (vgl. BVerwG, U.v. 28.9.2017 - 5 C 13/16 - juris Rn. 11). - BVerfG, 03.03.2000 - 2 BvR 39/98
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines libanesischen Asylbewerbers
Auszug aus VG Augsburg, 19.10.2021 - Au 6 K 21.366
bb) Nichts Anderes folgt aus dem am 24. April 2020 gestellten Asylfolgeantrag: Im Rahmen des Folgeantrags prüft das Bundesamt, ob die Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 bis Abs. 3 VwVfG vorliegen und der Antragsteller deshalb einen Anspruch auf eine erneute Sachprüfung hat, und nimmt, sofern das der Fall ist, erst anschließend eine Asylerfolgsprüfung vor (vgl. BVerfG, B.v. 3.3.2000 - 2 BvR 39/98 - juris Rn. 33). - VG München, 14.10.2019 - M 25 S7 19.4436
Vorläufige Gestaltung einer Beschäftigung nach Abschluss einer Berufsausbildung
Auszug aus VG Augsburg, 19.10.2021 - Au 6 K 21.366
Im Übrigen steht - für Asylbewerber, die nicht mehr in einer Aufnahmeeinrichtung wohnen - die Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis im Ermessen der Behörde, § 61 Abs. 2 Satz 1 AsylG (vgl. VG München, U.v. 14.10.2019 - M 25 S7 19.4436 - juris Rn. 15 ff.). - BVerfG, 14.04.2003 - 1 BvR 1998/02
Verletzung des Gebots der Rechtsschutzgleichheit im Prozesskostenhilfeverfahren …
Auszug aus VG Augsburg, 19.10.2021 - Au 6 K 21.366
Auch wenn eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht kommt und keine konkreten Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass diese mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Mittellosen ausgehen wird, ist vorab Prozesskostenhilfe zu gewähren (vgl. BVerfG, B.v. 14.4.2003 - 1 BvR 1998/02 - NJW 2003, 2976).
- VGH Bayern, 04.02.2022 - 10 C 21.2799
Ermessensentscheidung im Rahmen des § 61 Abs. 1 S. 2 Hs. 2 AsylG
Dem Kläger wird unter Aufhebung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 19. Oktober 2021 für seine Klage (Au 6 K 21.366) Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt T. O., U., beigeordnet.