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   VG Augsburg, 19.11.2019 - Au 8 K 19.127   

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https://dejure.org/2019,43370
VG Augsburg, 19.11.2019 - Au 8 K 19.127 (https://dejure.org/2019,43370)
VG Augsburg, Entscheidung vom 19.11.2019 - Au 8 K 19.127 (https://dejure.org/2019,43370)
VG Augsburg, Entscheidung vom 19. November 2019 - Au 8 K 19.127 (https://dejure.org/2019,43370)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayPAG Art. 54 Abs. 1, Art. 62 Abs. 2 S. 1 Nr. 3; VwGO § 113 Abs. 5 S. 1
    Löschung einer polizeilichen Eintragung als "festgestellter Reichsbürger"

  • rewis.io

    Löschung einer polizeilichen Eintragung als "festgestellter Reichsbürger"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 24.02.2015 - 10 C 14.1180

    Löschung von personenbezogenen Daten aus dem Kriminalaktennachweis und aus dem

    Auszug aus VG Augsburg, 19.11.2019 - Au 8 K 19.127
    Auch aus dem Recht des Klägers auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG) ergibt sich ein Anspruch des Klägers auf Löschung, da die weitere Speicherung der Eintragung wie dargelegt nicht mehr durch eine gesetzliche Grundlage gerechtfertigt ist (BayVGH, B.v. 24.2.2015 - 10 C 14.1180 - juris Rn. 22).
  • VGH Bayern, 21.01.2009 - 10 B 07.1382

    Anspruch auf Löschung polizeilicher Daten

    Auszug aus VG Augsburg, 19.11.2019 - Au 8 K 19.127
    Werden aber Daten für die polizeiliche Aufgabenerfüllung aller Voraussicht nach nicht mehr benötigt, gebietet es nicht nur der Wortlaut des Gesetzes, sondern auch der verfassungsrechtliche Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, den mit der Speicherung personenbezogener Daten verbundenen Eingriff in das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung sofort und nicht erst nach Ablauf einer bestimmten Frist zu löschen (BayVGH, U.v. 21.1.2009 - 10 B 07.1382 - juris Rn. 36).
  • VG Augsburg, 10.05.2023 - Au 8 M 23.493

    Prozesskostenhilfe für Erinnerungsverfahren, Kostenfestsetzungsbeschluss der

    Der Antragsteller beantragte in dem Verfahren Au 8 K 19.127 die Löschung einer Eintragung zu seiner Person im Informationssystem Polizei.

    Mit Urteil der Kammer vom 19. November 2019 (Au 8 K 19.127) wurde der Beklagte verpflichtet, die Löschung vorzunehmen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Gerichtsakte im vorliegenden Verfahren als auch im Verfahren Au 8 K 19.127 Bezug genommen.

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