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VG Augsburg, 19.12.2007 - Au 4 E 07.1720 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines Muslimen der Glaubensrichtung der Hanefi auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Schlachten von Schafen ohne Betäubung (Schächten); Gruppen innerhalb des Islams als Religionsgemeischaften; Voraussetzungen eines ausreichenden Nachweises für das ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 23.11.2006 - 3 C 30.05
Staatszielbestimmung; Tierschutz; Schächten; betäubungsloses Schlachten; …
Auszug aus VG Augsburg, 19.12.2007 - Au 4 E 07.1720
Dazu reicht die Feststellung, dass der Betreffende gemeinsam mit einer nennenswerten Zahl Gleichgesinnter aus seinem Glauben das zwingende Verbot des Verzehrs von Fleisch nicht geschächteter Tiere herleitet (vgl. BVerwG Urteil vom 23.11.2006, 3 C 30/05 ).Entscheidend ist vielmehr, ob eine Gruppe von Muslimen aus den Grundlagen ihrer Religion die zwingende Verpflichtung des Schächtens von Schlachttieren entnimmt (BVerwG, Urteil vom 23.11.2006, a.a.O.).
- VGH Bayern, 29.12.2006 - 25 CE 06.3458
Auszug aus VG Augsburg, 19.12.2007 - Au 4 E 07.1720
Auf die Beschwerde des Antragstellers hin verpflichtete der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 29. Dezember 2006 (25 CE 06.3458) den Antragsgegner, für das Opferfest 2006 ausnahmsweise das Schlachten von insgesamt 200 Schafen ohne Betäubung zu dulden. - BVerwG, 23.11.2000 - 3 C 40.99
Schächten; betäubungsloses Schlachten; Religionsgemeinschaft; zwingende …
Auszug aus VG Augsburg, 19.12.2007 - Au 4 E 07.1720
Wie das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 23. November 2000 (BVerwG 3 C 40.99 ) entschieden hat, verlangt § 4 a Abs. 2 Nr. 2 TierSchG mit dem Begriff der Religionsgemeinschaft keine Gemeinschaft, die die Voraussetzungen für die Anerkennung als öffentlichrechtliche Körperschaft erfüllt oder gemäß Art. 7 Abs. 3 GG berechtigt ist, an der Erteilung von Religionsunterricht mitzuwirken.
- VG Augsburg, 19.12.2007 - Au 4 E 07.1719
Keine Ausnahmegenehmigung zum Schächten von Schafen
Bisher wurden für die Gemeinde, der der Antragsteller angehört, insgesamt 88 Tiere bestellt, allerdings auch für den Antragsteller im Verfahren Au 4 E 07.1720.