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   VG Augsburg, 19.12.2016 - Au 2 S 16.1284   

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VG Augsburg, 19.12.2016 - Au 2 S 16.1284 (https://dejure.org/2016,54571)
VG Augsburg, Entscheidung vom 19.12.2016 - Au 2 S 16.1284 (https://dejure.org/2016,54571)
VG Augsburg, Entscheidung vom 19. Dezember 2016 - Au 2 S 16.1284 (https://dejure.org/2016,54571)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rewis.io

    Entlassung eines Polizeibeamten auf Probe wegen Leistungs- und Charaktermängeln

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 31.05.1990 - 2 C 35.88

    Erfordernis einer zweiten Anhörung vor der endgültigen Entlassung eines Beamten

    Auszug aus VG Augsburg, 19.12.2016 - Au 2 S 16.1284
    Der Entlassungsverfügung ist eine ordnungsgemäße Anhörung des Antragstellers gemäß Art. 28 Abs. 1 BayVwVfG (BVerwG, U.v. 29.5.1990 - 2 C 35.88 - ZBR 1990, 348; Zängl in Weiß/Niedermaier/Summer/Zängl, Beamtenrecht in Bayern, Stand Mai 2016, § 23 BeamtStG, Rn. 166 ff.) und auch der gemäß Art. 76 Abs. 1 Satz 3 Halbs. 2 BayPVG gebotene Hinweis auf die beabsichtige Maßnahme einschließlich einer Belehrung über das Recht, die Mitwirkung des Personalrats zu beantragen, vorausgegangen.

    Obwohl Art. 23 Abs. 3 BeamtStG als Kannbestimmung ausgestaltet ist, ist dem Dienstherrn kein Handlungsermessen eingeräumt, wenn die mangelnde Bewährung endgültig feststeht, da nach der zwingenden Vorschrift des § 10 BeamtStG ein Beamter nur dann in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit berufen werden darf, wenn er sich in der Probezeit bewährt hat (BVerwG, U.v. 31.5.1990 - 2 C 35.88 - BVerwGE 85, 177).

  • VGH Bayern, 04.08.2016 - 3 CS 16.409

    Entlassung eines Polizeibeamten aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen eines

    Auszug aus VG Augsburg, 19.12.2016 - Au 2 S 16.1284
    Letztere können sich dabei sowohl im dienstlichen als auch im außerdienstlichen Verhalten zeigen (BayVGH, B.v. 4.8.2016 - 3 CS 16.409 - juris Rn. 5; VG München, B.v. 24.6.2013 - M 5 S. 13.2475 - juris Rn. 30 m.w.N.).
  • BVerwG, 18.07.2001 - 2 A 5.00

    Beamter auf Probe, Entlassung eines - wegen mangelnder gesundheitlicher Eignung;

    Auszug aus VG Augsburg, 19.12.2016 - Au 2 S 16.1284
    Diese Entscheidung ist gerichtlich nur darauf überprüfbar, ob der Begriff der mangelnden Bewährung und die gesetzlichen Grenzen des Beurteilungsspielraums verkannt worden sind, ob der Beurteilung ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde liegt und ob allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (BVerwG, U.v. 18.7.2001 - 2 A 5.00 - ZBR 2002, 184; BayVGH, B.v. 16.12.2015 - 3 CS 15.2220 - juris Rn. 31; VG Aachen, U.v. 30.4.2015 - 1 K 14.2241 - juris Rn. 25).
  • BVerwG, 29.09.1960 - II C 79.59

    Entlassung eines Beamten auf Probe wegen mangelnder Bewährung

    Auszug aus VG Augsburg, 19.12.2016 - Au 2 S 16.1284
    Eine Entlassung wegen mangelnder Bewährung ist sachlich bereits dann gerechtfertigt, wenn sich während der Probezeit Zweifel an der persönlichen oder fachlichen Eignung des Beamten ergeben (BVerwG, U.v. 29.9.1960 - II C 79.59 - BVerwGE 11, 139).
  • VGH Bayern, 16.12.2015 - 3 CS 15.2220

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis

    Auszug aus VG Augsburg, 19.12.2016 - Au 2 S 16.1284
    Diese Entscheidung ist gerichtlich nur darauf überprüfbar, ob der Begriff der mangelnden Bewährung und die gesetzlichen Grenzen des Beurteilungsspielraums verkannt worden sind, ob der Beurteilung ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde liegt und ob allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (BVerwG, U.v. 18.7.2001 - 2 A 5.00 - ZBR 2002, 184; BayVGH, B.v. 16.12.2015 - 3 CS 15.2220 - juris Rn. 31; VG Aachen, U.v. 30.4.2015 - 1 K 14.2241 - juris Rn. 25).
  • VGH Bayern, 08.04.2013 - 3 CS 13.289

    Beamtenrecht; Entlassung eines Polizeibeamten aus dem Beamtenverhältnis auf

    Auszug aus VG Augsburg, 19.12.2016 - Au 2 S 16.1284
    Die Entscheidung des Dienstherrn, ob und in welchem Umfang er dem Beamten nach einem Fehlverhalten nochmals die Gelegenheit gibt, sich im weiteren Verlauf der Probezeit zu bewähren und Zweifel an der Geeignetheit zu beseitigen, ist ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbares Werturteil (BayVGH, B.v. 8.4.2013 - 3 CS 13.289 - juris).
  • VGH Bayern, 13.01.2016 - 3 B 14.1487

    Entlassung eines Polizeibeamten auf Probe - Vortäuschung einer Krankheit

    Auszug aus VG Augsburg, 19.12.2016 - Au 2 S 16.1284
    Unter Gesamtwürdigung der dem Antragsteller zur Last gelegten Vorkommnisse ist es rechtlich nicht zu beanstanden, dass der Antragsgegner von bestehenden Zweifeln an der charakterlichen Geeignetheit des Antragstellers ausgeht, da es diesem an den für den Polizeivollzugsdienst grundlegenden und unabdingbaren Charaktereigenschaften wie Zuverlässigkeit, Pflichtbewusstsein, Aufrichtigkeit, Vertrauenswürdigkeit und Kollegialität fehlt (vgl. BayVGH, U.v. 13.1.2016 - 3 B 14.1487 - juris Rn. 50).
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