Rechtsprechung
VG Augsburg, 20.01.2021 - Au 9 E 21.91 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,3338) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
VwGO § 123 Abs. 1 S. 2; BayIfSMV § 12 Abs. 2 der 11.; BayIfSMV § 27 Abs. 2 S. 1 der 11.
Abgelehnter einstweiliger Rechtsschutz auf Ausnahme von der Betriebsschließung im Zuge der Corona-Pandemie: Ausnahme als dem Gesamtkonzept des Infektionsschutzes zuwiderlaufend - Rechtsschutzinteresse trotz fehlendem vorherigen Antrag bei Behörde - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Corona: Rechtsprechungsübersichten
Wird zitiert von ... (2)
- VG Regensburg, 24.02.2021 - RO 5 E 21.170
Wettannahmestelle, Ausnahmegenehmigung, Einstweilige Anordnung, Antragsgegner, …
aa) Im Ausgangspunkt und ungeachtet der Besonderheiten des vorliegenden Falles würde eine Ausnahmegenehmigung für den Betrieb von Wettannahmestellen bereits im Hinblick auf die nach § 2 der 11. BayIfSMV geltenden Ausgangsbeschränkungen dem infektionsschutzrechtlichen Ziel der Verordnung widersprechen, da damit zwangsläufig zusätzliche Personenbewegungen verbunden sind, die es nach dem Willen des Verordnungsgebers aus Infektionsschutzgründen zu vermeiden gilt (vgl. VG Augsburg, Beschluss vom 20.01.2021, Az. AU 9 E 21.91). - VG Regensburg, 03.03.2021 - RN 5 E 21.323
Ausnahmegenehmigung, Verwaltungsgerichte, Dienstleistungen, Einstweilige …
(2) Ungeachtet dessen, dass es sich bei der Konstellation des Antragstellers bereits um einen atypischen Ausnahmefall handeln müsste, was - wie dargelegt - nicht der Fall ist, wäre überdies eine infektionsschutzrechtliche Vertretbarkeit erforderlich, § 27 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 der 11. BayIfSMV (vgl. VG Regensburg, B. v. 24.2.2021 - RO 5 E 21.170 - noch nicht veröffentlicht; VG Augsburg, B. v. 20.11.2021 - Au 9 E 21.91 - BeckRS 2021, 1961).