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   VG Augsburg, 20.03.2018 - Au 1 K 17.1036   

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https://dejure.org/2018,9357
VG Augsburg, 20.03.2018 - Au 1 K 17.1036 (https://dejure.org/2018,9357)
VG Augsburg, Entscheidung vom 20.03.2018 - Au 1 K 17.1036 (https://dejure.org/2018,9357)
VG Augsburg, Entscheidung vom 20. März 2018 - Au 1 K 17.1036 (https://dejure.org/2018,9357)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    FreizügG/EU § 2 Abs. 2 Nr. 5, § 4; AEUV Art. 45; StAG § 12 Abs. 2
    Erfolgloser Einbürgerungsantrag eines Unionsbürgers mangels rechtmäßigen Aufenthalts infolge fehlender Freizügigkeitsberechtigung

  • rewis.io

    Erfolgloser Einbürgerungsantrag eines Unionsbürgers mangels rechtmäßigen Aufenthalts infolge fehlender Freizügigkeitsberechtigung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.12.2015 - L 25 AS 3035/15

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungen zur Sicherung des

    Auszug aus VG Augsburg, 20.03.2018 - Au 1 K 17.1036
    Der Begriff der "Berufsausbildung" bezieht sich nach der Systematik der Vorschrift nur auf entgeltliche Ausbildungstätigkeiten, die unionsrechtlich einen Arbeitnehmerstatus begründen (Epe in GK-AufenthG, Stand: Dezember 2017, § 2 FreizügG/EU Rn. 59; VG Dresden, U.v. 18.8.2016 - 3 K 3320/14 - juris Rn. 29; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, B.v. 21.12.2015 - L 25 AS 3035/15 B ER - juris Rn. 4).

    Mit derselben Begründung verneinte auch das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg mit Beschluss vom 21. Dezember 2015 (Az.: L 25 AS 3035/15 B ER - juris Rn. 4) die Freizügigkeitsberechtigung während der Teilnahme an einer Anpassungsqualifizierung für zugewanderte Pflegekräfte.

  • VG Dresden, 18.08.2016 - 3 K 3320/14
    Auszug aus VG Augsburg, 20.03.2018 - Au 1 K 17.1036
    Der Begriff der "Berufsausbildung" bezieht sich nach der Systematik der Vorschrift nur auf entgeltliche Ausbildungstätigkeiten, die unionsrechtlich einen Arbeitnehmerstatus begründen (Epe in GK-AufenthG, Stand: Dezember 2017, § 2 FreizügG/EU Rn. 59; VG Dresden, U.v. 18.8.2016 - 3 K 3320/14 - juris Rn. 29; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, B.v. 21.12.2015 - L 25 AS 3035/15 B ER - juris Rn. 4).

    Teilnehmer einer Weiterbildungsmaßnahme, die vollständig aus öffentlichen Mitteln finanziert wird und bei der gerade kein Lohn oder Gehalt bezahlt wird, sind ebenfalls nicht freizügigkeitsberechtigt (VG Dresden, U.v. 18.8.2016 - 3 K 3320/14 - juris Rn. 29).

  • EuGH, 05.10.1988 - 196/87

    Steymann / Staatssecretaris van Justitie

    Auszug aus VG Augsburg, 20.03.2018 - Au 1 K 17.1036
    Von der passiven Dienstleistungsfreiheit werden nämlich nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (vgl. hierzu EuGH, U.v. 19.10.2004 - C-200/02 - juris Rn. 22; U.v. 5.10.1988 - 196/87 - juris Rn. 15ff.) Sachverhaltskonstellationen nicht erfasst, in denen aus dem beabsichtigten Empfang von Dienstleistungen ein nicht nur vorübergehendes, sondern ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht abgeleitet werden soll.
  • EuGH, 19.10.2004 - C-200/02

    EIN MÄDCHEN IM KLEINKINDALTER, DAS DIE STAATSANGEHÖRIGKEIT EINES MITGLIEDSTAATS

    Auszug aus VG Augsburg, 20.03.2018 - Au 1 K 17.1036
    Von der passiven Dienstleistungsfreiheit werden nämlich nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (vgl. hierzu EuGH, U.v. 19.10.2004 - C-200/02 - juris Rn. 22; U.v. 5.10.1988 - 196/87 - juris Rn. 15ff.) Sachverhaltskonstellationen nicht erfasst, in denen aus dem beabsichtigten Empfang von Dienstleistungen ein nicht nur vorübergehendes, sondern ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht abgeleitet werden soll.
  • VG München, 27.09.2007 - M 10 K 06.1564

    D (A), Unionsbürger, Bescheinigung, Familienangehörige, Aufenthaltskarte,

    Auszug aus VG Augsburg, 20.03.2018 - Au 1 K 17.1036
    Das Erbringen und das Empfangen von Dienstleistungen zeichnen sich vielmehr durch einen vorübergehenden Charakter aus (so auch VG Augsburg, B.v. 25.10.2017 - Au 6 K 17.338 - juris Rn. 38; VG München, U.v. 27.9.2007 - M 10 K 06.1564 - juris Rn. 18).
  • VGH Bayern, 16.01.2009 - 19 C 08.3271

    Anforderungen an den Verlust des Freizügigkeitsrechts

    Auszug aus VG Augsburg, 20.03.2018 - Au 1 K 17.1036
    Es ist davon auszugehen, dass ausreichende Existenzmittel vorhanden sind, sofern während des Aufenthalts keine Sozialleistungen in Anspruch genommen werden (vgl. BayVGH, U.v. 16.1.2009 - 19 C 08.3271 - juris Rn. 16f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2010 - 19 E 777/09

    Automatischer Verlust der pakistanischen Staatsangehörigkeit eines Volljährigen

    Auszug aus VG Augsburg, 20.03.2018 - Au 1 K 17.1036
    Mit der Erteilung einer Einbürgerungszusicherung schließt die Einbürgerungsbehörde die Prüfung der Einbürgerungsvoraussetzungen verbindlich ab und sagt dem Einbürgerungsbewerber seine Einbürgerung in der Regel für den Fall zu, dass er die Aufgabe seiner bisherigen Staatsangehörigkeit nachweist (OVG NRW, B.v. 22.6.2010 - 19 E 777/09 - juris Rn. 19).
  • VGH Bayern, 16.10.2017 - 19 C 16.1719

    Keine Erfolgsaussicht für Klage gegen Verlustfeststellung des

    Auszug aus VG Augsburg, 20.03.2018 - Au 1 K 17.1036
    Als Entgelt für die ausgeübte Beschäftigung reicht es auch nicht aus, wenn eine Person im Rahmen einer geförderten Maßnahme zur Erhaltung, Wiederherstellung oder Förderung der Arbeitsfähigkeit eingesetzt wird und die Tätigkeit nicht im Rahmen eines für den Arbeitnehmerbegriff wesentlichen Austauschverhältnisses erfolgt (BayVGH, B.v. 16.10.2017 - 19 C 16.1719 - juris Rn. 14; Dienelt in Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 11. Auflage 2016, § 2 FreizügG/EU Rn. 55).
  • VG Augsburg, 25.10.2017 - Au 6 K 17.338

    Verlustfeststellung für einen rumänischen Staatsangehörigen

    Auszug aus VG Augsburg, 20.03.2018 - Au 1 K 17.1036
    Das Erbringen und das Empfangen von Dienstleistungen zeichnen sich vielmehr durch einen vorübergehenden Charakter aus (so auch VG Augsburg, B.v. 25.10.2017 - Au 6 K 17.338 - juris Rn. 38; VG München, U.v. 27.9.2007 - M 10 K 06.1564 - juris Rn. 18).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.08.2020 - L 29 AS 3028/16

    Litauische Staatsangehörige; Krankenpflegerin; Integrationskurs; Deutschkurs;

    Der Begriff der Berufsausbildung bezieht sich nach der Systematik des Gesetzes nur auf entgeltliche Ausbildungstätigkeiten, die unionsrechtlich einen Arbeitnehmerstatus begründen (vgl. Verwaltungsgericht Dresden, Beschluss vom 1. August 2013 - 3 L 300/13, VG Augsburg, Urteil vom 20. März 2018 - Au 1 K 17.1036 - zur Teilnahme an Deutschkursen zur Erlangung der Gleichwertigkeitsprüfung bei Ärzten nach § 3 Abs. 2 Bundesärzteordnung , beide juris).
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