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   VG Augsburg, 20.11.2018 - Au 8 K 18.1059   

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VG Augsburg, 20.11.2018 - Au 8 K 18.1059 (https://dejure.org/2018,40748)
VG Augsburg, Entscheidung vom 20.11.2018 - Au 8 K 18.1059 (https://dejure.org/2018,40748)
VG Augsburg, Entscheidung vom 20. November 2018 - Au 8 K 18.1059 (https://dejure.org/2018,40748)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    § 17 Abs. 1 Satz 2 BJagdG i.V.m. § ... 5 Abs. 1 Nr. 1 b) WaffG; § 17 Abs. 1 Satz 2 BJagdG i.V.m. § 5 Abs. 1 Nr. 2 a) WaffG; BJagdG § 17 Abs. 3 Nr. 1; BZRG §§ 47 Abs. 3 Satz 1, 51 Abs. 1; BZRG § 52 Abs. 1 Nr. 4
    Mangels Jagdrechtlicher Zuverlässigkeit - Versagung des Jagdscheins

  • rewis.io

    Mangels Jagdrechtlicher Zuverlässigkeit - Versagung des Jagdscheins

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 24.04.1990 - 1 C 56.89

    Steuerhinterziehung - Vermögensstraftat - Fünfjahresfrist - Unzuverlässigkeit

    Auszug aus VG Augsburg, 20.11.2018 - Au 8 K 18.1059
    Außerdem ergebe sich aus einer entsprechenden Anwendung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, U.v. 24.4.1990 - 1 C 56/89 - juris), dass auf die Regelvermutung des § 5 Abs. 1 WaffG aufgrund des Zeitablaufs von 20 Jahren nicht zurückgegriffen werden könne.
  • VGH Bayern, 11.07.2012 - 21 ZB 12.866

    Waffenrecht Keine Zulassungsgründe; Tilgungsfrist von Straftaten

    Auszug aus VG Augsburg, 20.11.2018 - Au 8 K 18.1059
    Im Übrigen könnten entgegen § 51 Abs. 1 BZRG und unabhängig von einer erfolgten Tilgung oder einer eingetretenen Tilgungsreife sämtliche Straftaten des Klägers gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 4 BZRG berücksichtigt werden, da es bei der verfahrensgegenständlichen Erteilung eines Jagdscheines ein absolutes Verwertungsverbot für getilgte oder zu tilgende Registereintragungen über Verurteilungen ohnehin nicht gibt (BayVGH, B.v. 4.4.2012 - 21 ZB 12.33 - juris Rn. 14; BayVGH, B.v. 11.7.2012 - 21 ZB 12.866 - juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 04.04.2012 - 21 ZB 12.33

    Jagdrecht Keine Zulassungsgründe; Tilgungsfrist von Straftaten

    Auszug aus VG Augsburg, 20.11.2018 - Au 8 K 18.1059
    Im Übrigen könnten entgegen § 51 Abs. 1 BZRG und unabhängig von einer erfolgten Tilgung oder einer eingetretenen Tilgungsreife sämtliche Straftaten des Klägers gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 4 BZRG berücksichtigt werden, da es bei der verfahrensgegenständlichen Erteilung eines Jagdscheines ein absolutes Verwertungsverbot für getilgte oder zu tilgende Registereintragungen über Verurteilungen ohnehin nicht gibt (BayVGH, B.v. 4.4.2012 - 21 ZB 12.33 - juris Rn. 14; BayVGH, B.v. 11.7.2012 - 21 ZB 12.866 - juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 10.10.2013 - 21 B 12.960

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit von OMCG-Mitgliedern

    Auszug aus VG Augsburg, 20.11.2018 - Au 8 K 18.1059
    Das mangelnde Potential für gewaltfreie Konfliktlösungen trägt dabei die Prognose einer missbräuchlichen Verwendung (vgl. BayVGH, U.v. 10.10.2013 - 21 B 12.960 - juris Rn. 30).
  • VGH Bayern, 28.11.2013 - 21 CS 13.1758

    Beschwerde; waffenrechtliche Unzuverlässigkeit; nicht sorgfältige Verwahrung von

    Auszug aus VG Augsburg, 20.11.2018 - Au 8 K 18.1059
    Dabei ist in Anbetracht des vorbeugenden Charakters der gesetzlichen Regelungen und der erheblichen Gefahren, die von Waffen und Munition für hochrangige Rechtsgüter ausgehen, für diese Prognose keine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit erforderlich, sondern es genügt vielmehr eine hinreichende, auf der Lebenserfahrung beruhende Wahrscheinlichkeit, wobei ein Restrisiko nicht hingenommen werden muss (vgl. BayVGH, B.v. 28.11.2013 - 21 CS 13.1758 - juris Rn. 9; BayVGH, B.v. 4.12.2013 - 21 CS 13.1969 - juris Rn. 14 m.w.N.; VG München, B.v. 7.5.2018 - M 7 S 18.970 - juris Rn. 26).
  • VGH Bayern, 04.12.2013 - 21 CS 13.1969

    Waffenrecht; Waffenbesitzkarte; Jagdschein; Widerruf; Einziehung;

    Auszug aus VG Augsburg, 20.11.2018 - Au 8 K 18.1059
    Dabei ist in Anbetracht des vorbeugenden Charakters der gesetzlichen Regelungen und der erheblichen Gefahren, die von Waffen und Munition für hochrangige Rechtsgüter ausgehen, für diese Prognose keine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit erforderlich, sondern es genügt vielmehr eine hinreichende, auf der Lebenserfahrung beruhende Wahrscheinlichkeit, wobei ein Restrisiko nicht hingenommen werden muss (vgl. BayVGH, B.v. 28.11.2013 - 21 CS 13.1758 - juris Rn. 9; BayVGH, B.v. 4.12.2013 - 21 CS 13.1969 - juris Rn. 14 m.w.N.; VG München, B.v. 7.5.2018 - M 7 S 18.970 - juris Rn. 26).
  • VGH Bayern, 09.06.2017 - 8 ZB 16.1841

    Auswirkung einer strafrechtlichen Verurteilung für die luftsicherheitsrechtliche

    Auszug aus VG Augsburg, 20.11.2018 - Au 8 K 18.1059
    Diese betreffen Fälle, dass die Verurteilung ersichtlich auf einem Rechtsirrtum beruht oder dass gewichtige Anhaltspunkte für eine in wesentlicher Hinsicht fehlerhafte Sachverhaltsfeststellung durch die Strafgerichte im Sinn des § 359 Nr. 5 StPO vorliegen (BayVGH, B.v. 16.9.2010 - 11 ZB 09.2002 - juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 9.6.2017 - 8 ZB 16.1841 - juris Rn. 9 m.w.N.).
  • VG München, 07.05.2018 - M 7 S 18.970

    Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnis wegen Nähe zur sog. "Reichsbürgerbewegung"

    Auszug aus VG Augsburg, 20.11.2018 - Au 8 K 18.1059
    Dabei ist in Anbetracht des vorbeugenden Charakters der gesetzlichen Regelungen und der erheblichen Gefahren, die von Waffen und Munition für hochrangige Rechtsgüter ausgehen, für diese Prognose keine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit erforderlich, sondern es genügt vielmehr eine hinreichende, auf der Lebenserfahrung beruhende Wahrscheinlichkeit, wobei ein Restrisiko nicht hingenommen werden muss (vgl. BayVGH, B.v. 28.11.2013 - 21 CS 13.1758 - juris Rn. 9; BayVGH, B.v. 4.12.2013 - 21 CS 13.1969 - juris Rn. 14 m.w.N.; VG München, B.v. 7.5.2018 - M 7 S 18.970 - juris Rn. 26).
  • VGH Bayern, 16.09.2010 - 11 ZB 09.2002

    Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad (Blutalkoholkonzentration 1,61 ‰)

    Auszug aus VG Augsburg, 20.11.2018 - Au 8 K 18.1059
    Diese betreffen Fälle, dass die Verurteilung ersichtlich auf einem Rechtsirrtum beruht oder dass gewichtige Anhaltspunkte für eine in wesentlicher Hinsicht fehlerhafte Sachverhaltsfeststellung durch die Strafgerichte im Sinn des § 359 Nr. 5 StPO vorliegen (BayVGH, B.v. 16.9.2010 - 11 ZB 09.2002 - juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 9.6.2017 - 8 ZB 16.1841 - juris Rn. 9 m.w.N.).
  • VG Saarlouis, 12.12.2018 - 5 K 1080/17

    Versagung eines Jagdscheins für einen verurteilten Mörder, der nach Haftverbüßung

    In Anbetracht des vorbeugenden Charakters der gesetzlichen Regelungen und der erheblichen Gefahren, die von Waffen und Munition für hochrangige Rechtsgüter ausgehen, ist auch nicht etwa der Nachweis gefordert, der Betreffende werde mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in Zukunft nicht sorgsam mit Waffen und Munition umgehen; Maßstab ist eine hinreichende, auf der Lebenserfahrung beruhende Wahrscheinlichkeit, wobei ein Restrisiko nicht hingenommen werden muss.(vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 28.11.2013 - 21 CS 13.1758-, juris, Rz. 9, und Beschluss vom 04.12.2013 - 21 CS 13.1969-, juris, Rz. 14, m.w.N.; VG München, Beschluss vom 07.05.2018 - M 7 S 18.970-, juris, Rz. 26, und Urteil vom 15.02.2017 - M 7 K 16.4911 -, juris, Rz. 23; VG Augsburg, Urteil vom 20.11.2018 - Au 8 K 18.1059 -, juris, Rz. 23) Angesichts des möglichen Schadens im Falle einer Nichtbewährung und des präventiven ordnungsrechtlichen Charakters der Forderung nach einer besonderen Zuverlässigkeit für den Erwerb und Besitz erlaubnispflichtiger Waffen und Munition genügt es, dass bei verständiger Würdigung aller Umstände eine gewisse Wahrscheinlichkeit für eine nicht ordnungsgemäße Ausübung des erlaubnispflichtigen Umgangs mit Waffen und Munition verbleibt.(vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 02.05.2013 - 16 A 2255/12 -, juris, Rz. 7, sowie Beschluss vom 31.05.2010 - 20 B 782/10 -, m.w.N.) Zerstört wird das erforderliche Vertrauen namentlich durch festgestellte körperliche oder geistige Mängel sowie durch jedes Verhalten, aus dem sich auf Grund anzuerkennender Erfahrungssätze mit hinreichender Wahrscheinlichkeit der Schluss auf eine fortwirkende psychische Disponiertheit des Waffen- bzw. Munitionsbesitzers zu schadenstiftendem Verhalten, wie etwa eine Neigung zur Leichtfertigkeit oder zur Gewaltanwendung oder andere Charaktermängel, herleiten lässt.(vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14.09.1998 - 6 B 94.98-, und vom 09.01.1990 - 1 B 1.90-, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 55; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14.08.1997, a.a.O., und Beschluss vom 02.06.2003, a.a.O.; VG Münster, Urteil vom 26.09.2006 - 1 K 972/04 -, juris, Rz. 18).

    Dabei sind als konkrete Tatsachen, die den nachvollziehbaren und plausiblen Schluss rechtfertigen, dass dieser das erforderliche Vertrauen in einen jederzeitigen ordnungsgemäßen Umgang mit Waffen und Munition nicht verdient, jedenfalls diejenigen Straftaten zu berücksichtigen, die im Bundeszentralregister eingetragen und noch nicht getilgt sind (§ 51 Abs. 1 BZRG).(vgl. auch Bayerischer VGH, Beschluss vom 04.04.2012 - 21 ZB 12.33 -, juris, Rz. 12 f.; VG Augsburg, Urteil vom 20.11.2018 - Au 8 K 18.1059 -, juris, Rz. 24 f., m.w.N.) Bei der hier erfolgten Verurteilung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe erfolgt eine Tilgung indes nicht, § 45 Abs. 3 Nr. 1 BZRG.

    Diese betreffen Fälle, in denen die Verurteilung ersichtlich auf einem Rechtsirrtum beruht oder bei denen gewichtige Anhaltspunkte für eine in wesentlicher Hinsicht fehlerhafte Sachverhaltsfeststellung durch die Strafgerichte im Sinne des § 359 Nr. 5 StPO vorliegen.(vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 16.09.2010 - 11 ZB 09.2002-, juris, Rz. 12, und Beschluss vom 09.06.2017 - 8 ZB 16.1841-, juris, Rz. 9, m.w.N.; VG Augsburg, Urteil vom 20.11.2018 - Au 8 K 18.1059 -, juris, Rz. 27, m.w.N.) Konkrete Umstände solcher Art wurden vom Kläger, auch wenn er seine Tat nach wie vor abstreitet, nicht mit schlüssigen Argumenten oder Anhaltspunkten vorgetragen; solche sind auch nicht ersichtlich.

    Allerdings fällt die strafgerichtliche Verurteilung immer weniger ins Gewicht, je länger sie zurückliegt.(vgl. VG Augsburg, Urteil vom 20.11.2018 - Au 8 K 18.1059 -, juris, Rz. 28, m.w.N.).

  • VG Augsburg, 31.05.2022 - Au 8 K 22.912

    Erteilung eines kleinen Waffenscheins

    Zwar fallen die strafrechtlichen Verurteilungen immer weniger ins Gewicht, je länger sie zurückliegen (vgl. VG Augsburg, U.v. 20.11.2018 - Au 8 K 18.1059 - juris Rn. 29), jedoch ist der Schluss auf ein in Zukunft eintretendes Fehlverhalten des Klägers dennoch nicht fernliegend.
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