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   VG Augsburg, 21.03.2013 - Au 5 K 12.655   

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VG Augsburg, 21.03.2013 - Au 5 K 12.655 (https://dejure.org/2013,8009)
VG Augsburg, Entscheidung vom 21.03.2013 - Au 5 K 12.655 (https://dejure.org/2013,8009)
VG Augsburg, Entscheidung vom 21. März 2013 - Au 5 K 12.655 (https://dejure.org/2013,8009)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • VGH Bayern, 07.10.2010 - 2 B 09.328

    Innenbereich; Ausbau Dachgeschoss; Rücksichtnahmegebot; erdrückende Wirkung

    Auszug aus VG Augsburg, 21.03.2013 - Au 5 K 12.655
    Folge der baulichen Verhältnisse im dicht bebauten innerstädtischen Bereich ist es nämlich, dass regelmäßig die Anwesen Abstandsflächen jedenfalls nicht vollständig wahren (vgl. BayVGH, U.v. 7.10.2010 - 2 B 09.328 - juris).
  • VGH Bayern, 15.11.2005 - 2 CS 05.2817
    Auszug aus VG Augsburg, 21.03.2013 - Au 5 K 12.655
    Zutreffend hat der Vertreter der Beklagten im Hinblick auf die für die Zulassung einer Abweichung zu fordernde atypische Situation (vgl. BayVGH, B.v.16.7.2007 - 1 CS 07.1340 - juris; B.v. 15.11.2005 - 2 CS 05.2817 - juris) auf die Lage des Baugrundstücks im bebauten innerstädtischen Bereich verwiesen.
  • VGH Bayern, 31.03.2004 - 1 ZB 03.452
    Auszug aus VG Augsburg, 21.03.2013 - Au 5 K 12.655
    Voraussetzung hierfür wiederum ist, dass die von der rechtswidrigen baulichen Anlage ausgehende Beeinträchtigung einen erheblichen Grad erreicht hat und die Abwägung der Beeinträchtigungen des Nachbarn mit dem Schaden des Bauherrn ein deutliches Übergewicht der Interessen des Nachbarn ergibt (BayVGH, B.v. 31.3.2004 - 1 ZB 03.452 - juris; B.v. 18.6.2008 - 9 ZB 07.497 - juris; weitere Nachweise bei Becker in Simon/Busse, Bayerische Bauordnung, Stand: September 2012, Art. 76 Rn. 490).
  • VGH Bayern, 21.01.2002 - 2 ZB 00.780
    Auszug aus VG Augsburg, 21.03.2013 - Au 5 K 12.655
    Ein Nachbar hat aber nur dann gegen die Bauaufsichtsbehörde einen Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten in Form einer Nutzungsuntersagung, wenn die materiellen Eingriffsvoraussetzungen, d.h. der Tatbestand der Befugnisnorm unter Beachtung der Eingriffsschranken, erfüllt sind, die bauliche Anlage gegen nachbarschützende Vorschriften verstößt und wenn schließlich Umstände vorliegen, die dazu führen, dass sich das der Bauaufsichtsbehörde in Art. 76 Satz 2 BayBO eröffnete Eingriffsermessen auf Null reduziert hat (BayVGH B.v. 14.1.2009 - 1 ZB 08.97 - BayVBl 2009, 694 f.; B.v. vom 21.1.2002 - 2 ZB 00.780 - juris).
  • BVerwG, 26.07.1989 - 4 C 35.88

    Luftverkehr - Flugschule - Charterunternehmen - Beschränkung durch

    Auszug aus VG Augsburg, 21.03.2013 - Au 5 K 12.655
    Da die Vorschriften zu den Abstandsflächen in Art. 6 BayBO generell drittschützenden Charakter besitzen (vgl. Famers in Koch/Molodovsky/ Famers, BayBO, Stand: Oktober 2012, Art. 6 Rn. 17), kann zu Lasten der Klägerin nicht davon ausgegangen werden, dass die von ihr behaupteten Rechten offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise bestehen oder ihr nicht zustehen können (vgl. BVerwG B.v. 21.1.1993 - 4 B 206/92 - NVwZ 1993, 884 f.; U.v. 26.7.1989 - 4 C 35/88 - DVBl 1989, 1097).
  • BVerwG, 14.01.1993 - 4 C 19.90

    Neues Wohnhaus neben Kuhstall?

    Auszug aus VG Augsburg, 21.03.2013 - Au 5 K 12.655
    Je verständlicher und unabweisbarer die mit dem Vorhaben verfolgten Interessen sind, um so weniger braucht derjenige, der das Vorhaben verwirklichen will, Rücksicht zu nehmen (vgl. BVerwG, B.v. 28.7.2010 - 4 B 29/10 - Baurecht BauR 2010, 2083 ff.; U.v. 14.1.1993 - 4 C 19/19 - NVwZ 1993, 1184 ff.).
  • BVerwG, 21.01.1993 - 4 B 206.92

    Klagebefugnis - Rechtsverletzung - Verfahrensfehler des Gerichts

    Auszug aus VG Augsburg, 21.03.2013 - Au 5 K 12.655
    Da die Vorschriften zu den Abstandsflächen in Art. 6 BayBO generell drittschützenden Charakter besitzen (vgl. Famers in Koch/Molodovsky/ Famers, BayBO, Stand: Oktober 2012, Art. 6 Rn. 17), kann zu Lasten der Klägerin nicht davon ausgegangen werden, dass die von ihr behaupteten Rechten offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise bestehen oder ihr nicht zustehen können (vgl. BVerwG B.v. 21.1.1993 - 4 B 206/92 - NVwZ 1993, 884 f.; U.v. 26.7.1989 - 4 C 35/88 - DVBl 1989, 1097).
  • BVerwG, 04.06.1996 - 4 C 15.95

    Bauordnungsrecht: Begriff der ordnungsmäßigen Grundstücksnutzung,

    Auszug aus VG Augsburg, 21.03.2013 - Au 5 K 12.655
    Damit sich die Wahlmöglichkeiten der Bauaufsichtsbehörde auf eine Alternative dergestalt reduzieren, dass nur noch eine Entscheidung, nämlich das begehrte bauaufsichtliche Einschreiten, ermessensfehlerfrei ist, wird nach der obergerichtlichen Rechtsprechung verlangt, dass eine unmittelbare, auf andere Weise nicht zu beseitigende Gefahr für hochrangige Rechtsgüter, wie etwa Leben oder Gesundheit, droht oder sonstige unzumutbare Belästigungen abzuwehren sind (vgl. BVerwG, U.v. 4.6.1996 - 4 C 15/95 - NVwZ-RR 1997, 271 ff.).
  • BVerwG, 21.03.2001 - 4 B 18.01

    Beanstandung der gerichtlichen Feststellungen des streitigen Sachverhalts -

    Auszug aus VG Augsburg, 21.03.2013 - Au 5 K 12.655
    Hieran fehlt es, wenn der mit der Instandsetzung verbundene Eingriff in den vorhandenen Bestand so intensiv ist, dass er die Standfestigkeit des gesamten Bauwerkes berührt, oder wenn die für die Instandsetzung notwendigen Arbeiten den Aufwand für einen Neubau erreichen oder gar übersteigen, die Bausubstanz ausgetauscht oder das Bauvolumen wesentlich erweitert wird (vgl. BVerwG, B.v. 21.3.2001 - 4 B 18/01 - NVwZ 2002, 92 f.).
  • BVerwG, 28.07.2010 - 4 B 29.10

    Bindungswirkung und Auslegung von technischen Regelwerken; schädliche Immissionen

    Auszug aus VG Augsburg, 21.03.2013 - Au 5 K 12.655
    Je verständlicher und unabweisbarer die mit dem Vorhaben verfolgten Interessen sind, um so weniger braucht derjenige, der das Vorhaben verwirklichen will, Rücksicht zu nehmen (vgl. BVerwG, B.v. 28.7.2010 - 4 B 29/10 - Baurecht BauR 2010, 2083 ff.; U.v. 14.1.1993 - 4 C 19/19 - NVwZ 1993, 1184 ff.).
  • VGH Bayern, 25.01.2006 - 1 ZB 04.1439
  • VGH Bayern, 16.07.2007 - 1 CS 07.1340

    Bauplanungs- und Bauordnungsrecht: Abweichung von Abstandsflächen;

  • VGH Bayern, 30.08.2007 - 1 CS 07.1253
  • VGH Bayern, 10.06.2008 - 9 ZB 04.3322

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Betonmauer; Anspruch des Nachbarn auf

  • VGH Bayern, 18.06.2008 - 9 ZB 07.497

    Antrag auf Zulassung der Berufung; illegale Stützmauer; Beseitigungsbegehren des

  • VGH Bayern, 14.01.2009 - 1 ZB 08.97

    Errichtung einer Grenzgarage unter Verletzung von Abstandsflächenrecht

  • VGH Bayern, 30.12.2009 - 15 ZB 09.1236

    Keine grundsätzliche Bedeutung; genehmigungsfreie Instandhaltungsmaßnahmen

  • VGH Hessen, 26.05.2008 - 4 UE 1626/06

    Baurecht: Nachbarschutz bei Verletzung von Abstandsvorschriften

  • VG Augsburg, 19.05.2016 - Au 5 K 15.1603

    Abweichung von der erforderlichen Abstandsfläche

    Diese wurde mit Urteil des Gerichts vom 21. März 2013 (Az. Au 5 K 12.655) abgewiesen.

    Dazu sei auf die Ausführungen des Urteils des Verwaltungsgerichts Augsburg (Az. Au 5 K 12.655) zu verweisen.

    Ergänzend wird auf die vorgelegte Behördenakte, die Gerichtsakte, die beigezogene Akte des Verfahrens Au 5 K 12.655 und die Niederschrift über die mündliche Verhandlung Bezug genommen.

  • VG Würzburg, 06.05.2021 - W 5 K 20.1665

    Unbegründete Klage auf bauaufsichtsrechtliches Einschreiten

    Es bedarf auch keiner Klärung, ob § 75 VwGO überhaupt eine Klage auf "Bescheidung schlechthin" zulässt, sofern nur der materiell-rechtliche Anspruch möglicherweise besteht (Rennert in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 75 Rn. 3; vgl. auch VG Augsburg, U.v. 21.3.2013 - Au 5 K 12.655 - BeckRS 2013, 50126; a.A. Schenke in Kopp/Schenke, VwGO, 26. Aufl. 2020, § 75 Rn. 4 m.w.N.).
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