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   VG Augsburg, 21.04.2020 - Au 8 K 19.523   

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VG Augsburg, 21.04.2020 - Au 8 K 19.523 (https://dejure.org/2020,10911)
VG Augsburg, Entscheidung vom 21.04.2020 - Au 8 K 19.523 (https://dejure.org/2020,10911)
VG Augsburg, Entscheidung vom 21. April 2020 - Au 8 K 19.523 (https://dejure.org/2020,10911)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BBiG § 40 Abs. 3 S. 1, § 56 Abs. 1; GG Art. 3 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1
    Erfolgreiche Klage auf Neubewertung einer Prüfungsarbeit wegen unzulässigen Austauschs des Prüfungsausschusses

  • rewis.io

    Neubewertung der Prüfunsarbeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • VG Köln, 02.06.2010 - 6 K 7330/08

    Widerruf gegen eine Erklärung der ersten juristischen Staatsprüfung als endgültig

    Auszug aus VG Augsburg, 21.04.2020 - Au 8 K 19.523
    Insofern erweist sich auch der Grundsatz der Chancengleichheit als gefährdet bzw. verletzt - zum einen in Bezug auf den Kläger in Beziehung zu seinen Mitprüflingen, aber v.a. auch hinsichtlich der Mitprüflinge in Beziehung auf den Kläger (vgl. dazu auch VG Köln, U.v. 2.6.2010 - 6 K 7330/08 - juris Rn. 40).

    Aber auch wenn man der Beklagten einen darüberhinausgehenden Ermessensspielraum dahingehend einräumt, in sachlich vertretbaren Ausnahmefällen für eine Neubewertung einer Arbeit auch neue Prüfer einzusetzen (vgl. dazu VG Köln, U.v. 2.6.2010 - 6 K 7330/08 - juris Rn. 40 ff.), ändert dies nichts an der Fehlerhaftigkeit des Verfahrens und der Gefährdung bzw. Verletzung des Gebots der Chancengleichheit zu Lasten des Klägers, da die Beklagte wie dargestellt nicht sachgrundlos mit der Beauftragung der Neubewertung zuwarten konnte, bis der neue Berufungszeitraum begonnen hatte, so dass sich diese Entscheidung auch als ermessensfehlerhaft erwiese.

    Vielmehr hätte sie im Rahmen dieses Ermessens im alten Berufungszeitraum allenfalls mit entsprechenden Sachgründen einen anderen (ebenfalls bis zum 31. Dezember 2018 berufenen) Prüfungsausschuss mit der Neubewertung der Projektarbeit des Klägers beauftragen können, soweit dies aus Gründen der Chancengleichheit zweckmäßig gewesen wäre (VG Köln, U.v. 2.6.2010 - 6 K 7330/08 - juris Rn. 43).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.07.1998 - 22 A 1566/96

    Prüfungsleistung; Neubewertung; Neue Prüfer; Ausscheiden alter Prüfer

    Auszug aus VG Augsburg, 21.04.2020 - Au 8 K 19.523
    Etwas anderes gilt grundsätzlich nur dann, wenn eine Neubewertung durch die bisherigen Prüfer tatsächlich oder rechtlich unmöglich ist (BVerwG, B.v. 19.5.2016 - 6 B 1/16 - juris Rn. 19 f.; U.v. 24.2.1993 - 6 C 38.92 - juris Rn. 20; U.v. 30.6.1994 - 6 C 4.93 - juris Rn. 29; OVG NRW, U.v. 6.7.1998 - 22 A 1566/96 - juris Rn. 2).

    Eine solche Verfahrensweise ist auch unter dem Gesichtspunkt der Chancengleichheit nunmehr sachgerecht, wenn die ursprünglichen Mitglieder infolge des Ablaufs des Bestellungszeitraums zum 31. Dezember 2018 dem Prüfungsausschuss nicht mehr angehören und auch nicht mehr zum Mitglied bestellt werden können (BFH, U.v. 9.7.1991 - VII R 21/91 - juris Rn. 12; OVG NRW, U.v. 6.7.1998 - 22 A 1566/96 - juris Rn. 2 f.).

  • BFH, 09.07.1991 - VII R 21/91

    Zur Beteiligung von sogenannten stellvertretenden Mitgliedern (Ersatzmitgliedern)

    Auszug aus VG Augsburg, 21.04.2020 - Au 8 K 19.523
    Denn die damaligen Prüfer sind nunmehr jedenfalls rechtlich bzw. tatsächlich gehindert, die Neubewertung der streitgegenständlichen Projektarbeit vorzunehmen, so dass die Beklagte nach dem Grundsatz ultra posse nemo obligatur nur noch einen jetzt zuständigen Prüfungsausschuss unter Wahrung der Parität und der allgemeinen Grundsätze zum Verschlechterungsverbot heranziehen kann (vgl. auch BFH, U.v. 9.7.1991 - VII R 21/91 - juris Rn. 12).

    Eine solche Verfahrensweise ist auch unter dem Gesichtspunkt der Chancengleichheit nunmehr sachgerecht, wenn die ursprünglichen Mitglieder infolge des Ablaufs des Bestellungszeitraums zum 31. Dezember 2018 dem Prüfungsausschuss nicht mehr angehören und auch nicht mehr zum Mitglied bestellt werden können (BFH, U.v. 9.7.1991 - VII R 21/91 - juris Rn. 12; OVG NRW, U.v. 6.7.1998 - 22 A 1566/96 - juris Rn. 2 f.).

  • BVerwG, 19.05.2016 - 6 B 1.16

    Offene Zweitbewertung und Nachbewertung von Klausuren der Zweiten Juristischen

    Auszug aus VG Augsburg, 21.04.2020 - Au 8 K 19.523
    Etwas anderes gilt grundsätzlich nur dann, wenn eine Neubewertung durch die bisherigen Prüfer tatsächlich oder rechtlich unmöglich ist (BVerwG, B.v. 19.5.2016 - 6 B 1/16 - juris Rn. 19 f.; U.v. 24.2.1993 - 6 C 38.92 - juris Rn. 20; U.v. 30.6.1994 - 6 C 4.93 - juris Rn. 29; OVG NRW, U.v. 6.7.1998 - 22 A 1566/96 - juris Rn. 2).

    Da soweit als möglich gleiche Prüfungsbedingungen herzustellen sind, ist ein Auswechseln von Prüfern aufgrund des verfassungsrechtlich geschützten Grundsatzes der Chancengleichheit als Ausfluss des Gleichbehandlungsgrundsatzes und der Berufsfreiheit zwar jedenfalls bei tatsächlicher oder rechtlicher Unmöglichkeit der Heranziehung der bisherigen Prüfer möglich (BVerwG, B.v. 19.5.2016 - 6 B 1/16 - juris Rn. 19 f.).

  • VG Würzburg, 05.12.2018 - W 6 K 17.1427

    Aufhebung und Neubewertung der Prüfungsleistung wegen fehlerhaft besetztem

    Auszug aus VG Augsburg, 21.04.2020 - Au 8 K 19.523
    Die Frage, wer zu den konkret berufenen Prüfern zählt, beantwortet sich aus der jeweiligen Prüfungsordnung (vgl. VG Würzburg, U.v. 5.12.2018 - W 6 K 17.1427 - juris Rn. 39).

    Durch die schriftliche Niederlegung seiner Arbeit besteht im Gegensatz zu beispielsweise mündlichen Prüfungen keine Gefahr, dass die Erinnerung der Prüfer an die Prüfungsleistung verblasst sein könnte, sodass eine hinreichende (Neu-)Bewertungsgrundlage nicht mehr gegeben wäre (vgl. VG Würzburg, U.v. 5.12.2018 - W 6 K 17.1427 - juris Rn. 34).

  • VGH Bayern, 07.06.1974 - 179 VI 73
    Auszug aus VG Augsburg, 21.04.2020 - Au 8 K 19.523
    Fehlerhaft wäre es grundsätzlich, einen Wechsel in der Zusammensetzung des Prüfungsausschusses vor Abschluss eines laufenden Prüfungsverfahrens vorzunehmen (vgl. dazu auch BayVGH, U.v. 7.6.1974 - 179 VI 73 - BeckRS 1974, 30371541).
  • BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 38.92

    Kostenentscheidung - Prüfungsrecht - Vorverfahren - Neubewertung

    Auszug aus VG Augsburg, 21.04.2020 - Au 8 K 19.523
    Etwas anderes gilt grundsätzlich nur dann, wenn eine Neubewertung durch die bisherigen Prüfer tatsächlich oder rechtlich unmöglich ist (BVerwG, B.v. 19.5.2016 - 6 B 1/16 - juris Rn. 19 f.; U.v. 24.2.1993 - 6 C 38.92 - juris Rn. 20; U.v. 30.6.1994 - 6 C 4.93 - juris Rn. 29; OVG NRW, U.v. 6.7.1998 - 22 A 1566/96 - juris Rn. 2).
  • BFH, 28.11.2002 - VII R 27/02

    Verfahren nach Einwendungen gegen Steuerberaterprüfung

    Auszug aus VG Augsburg, 21.04.2020 - Au 8 K 19.523
    Jedenfalls kann § 40 Abs. 3 Satz 1 BBiG nicht als abschließende Regelung dahingehend verstanden werden, dass dieser auch die Mitwirkung der Prüfer in einem bereits begonnenen Prüfungsverfahren eindeutig regelt und daher einer modifizierten Anwendung mit Rücksicht auf die Eigentümlichkeiten des jeweiligen Verfahrens nicht zugänglich ist (vgl. auch BFH, U.v. 28.11.2002 - VII R 27/02 - juris Rn. 15).
  • BVerwG, 09.05.2012 - 2 A 5.11

    Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren

    Auszug aus VG Augsburg, 21.04.2020 - Au 8 K 19.523
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 162 Abs. 2 Satz 2 VwGO ist die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren unter Würdigung der jeweiligen Verhältnisse vom Standpunkt einer verständigen Partei aus zu beurteilen (BVerwG, B.v. 9.5.2012 - 2 A 5/11 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 30.06.1994 - 6 C 4.93

    Notwendigkeit eines verwaltungsinternen Kontrollverfahrens bei Einwendungen gegen

    Auszug aus VG Augsburg, 21.04.2020 - Au 8 K 19.523
    Etwas anderes gilt grundsätzlich nur dann, wenn eine Neubewertung durch die bisherigen Prüfer tatsächlich oder rechtlich unmöglich ist (BVerwG, B.v. 19.5.2016 - 6 B 1/16 - juris Rn. 19 f.; U.v. 24.2.1993 - 6 C 38.92 - juris Rn. 20; U.v. 30.6.1994 - 6 C 4.93 - juris Rn. 29; OVG NRW, U.v. 6.7.1998 - 22 A 1566/96 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 27.02.2012 - 2 A 11.08

    Beweismittel; Dateien; Datenträger; Dienstcomputer; Disziplinarverfahren;

  • BVerwG, 13.05.2004 - 6 B 25.04

    Juristische Staatsprüfung, "Mittelwertverfahren".

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