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   VG Augsburg, 22.01.2018 - Au 6 K 17.35570   

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https://dejure.org/2018,2388
VG Augsburg, 22.01.2018 - Au 6 K 17.35570 (https://dejure.org/2018,2388)
VG Augsburg, Entscheidung vom 22.01.2018 - Au 6 K 17.35570 (https://dejure.org/2018,2388)
VG Augsburg, Entscheidung vom 22. Januar 2018 - Au 6 K 17.35570 (https://dejure.org/2018,2388)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 166; ZPO § 114; AufenthG § 11; AsylG § 34 Abs. 1
    Prozesskostenhilfe für Klage gegen Einreise- und Aufenthaltsverbot

  • rewis.io

    Prozesskostenhilfe für Klage gegen Einreise- und Aufenthaltsverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2011 - 18 B 866/11

    Umfang der Befreiung von der Visumpflicht für Asylbewerber nach Maßgabe ds § 10

    Auszug aus VG Augsburg, 22.01.2018 - Au 6 K 17.35570
    Ob einem Anspruch auf Erteilung einer Erlaubnis zum Ehegattennachzug daneben noch die Sperre des § 10 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m. § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2 und Satz 2 AufenthG entgegensteht, weil der Kläger weder das erforderliche Visum eingeholt noch die erforderlichen Angaben - Ehegattennachzug - gemacht hat oder, er also auf die jedenfalls mangels Schutzbedürftigkeit in Hinblick auf den Herkunftsstaat nicht unzumutbare Nachholung des Visumsverfahrens zu verweisen wäre (vgl. zur Nachholung OVG NRW, B.v. 8.12.2011 - 18 B 866/11 - juris Rn. 9 ff. m.w.N.), zumal er sich durch Neuausstellung eines Reisepasses des angeblichen Verfolgerstaats wieder unter dessen Schutz gestellt hat (arg. ex § 72 Abs. 1 Nr. 1 AsylG), braucht nicht vertieft zu werden, da dies nicht in der Prüfungskompetenz der Beklagten liegt, sondern der Ausländerbehörde.
  • BVerwG, 17.08.2010 - 10 C 18.09

    Fingierter Asylantrag; Verzicht auf Durchführung eines Asylverfahrens; Rücknahme;

    Auszug aus VG Augsburg, 22.01.2018 - Au 6 K 17.35570
    Die Ausreiseaufforderung nach § 34 Abs. 1 AsylG und die Ausreisefrist gestützt auf § 38 Abs. 1 AsylG entsprechen somit den gesetzlichen Verpflichtungen der Beklagten zu diesen Nebenentscheidungen (vgl. BVerwG, U.v. 17.8.2010 - 10 C 18.09 - juris Rn. 12) und sind daher nicht zu beanstanden.
  • BVerfG, 14.04.2003 - 1 BvR 1998/02

    Verletzung des Gebots der Rechtsschutzgleichheit im Prozesskostenhilfeverfahren

    Auszug aus VG Augsburg, 22.01.2018 - Au 6 K 17.35570
    Auch wenn eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht kommt und keine konkreten Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass diese mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Mittellosen ausgehen wird, ist vorab Prozesskostenhilfe zu gewähren (vgl. BVerfG, B.v. 14.4.2003 - 1 BvR 1998/02 - NJW 2003, 2976).
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