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   VG Augsburg, 22.03.2021 - Au 6 K 20.2837   

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https://dejure.org/2021,15283
VG Augsburg, 22.03.2021 - Au 6 K 20.2837 (https://dejure.org/2021,15283)
VG Augsburg, Entscheidung vom 22.03.2021 - Au 6 K 20.2837 (https://dejure.org/2021,15283)
VG Augsburg, Entscheidung vom 22. März 2021 - Au 6 K 20.2837 (https://dejure.org/2021,15283)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AufenthG § 5 Abs. 1 Nr. 2, § 10 Abs. 3 S. 1, § 36 Abs. 2, § 53 Abs. 1, § 54 Abs. 2 Nr. 9, § 95 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2
    Erteilung einer familienbezogenen Aufenthaltserlaubnis

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 12.07.2018 - 1 C 16.17

    Generalprävention kann ein Ausweisungsinteresse begründen

    Auszug aus VG Augsburg, 22.03.2021 - Au 6 K 20.2837
    Der Aufenthalt des Klägers gefährdet die öffentliche Sicherheit und Ordnung der Bundesrepublik Deutschland, weil der Kläger vorsätzliche und nicht geringfügige Straftaten begangen hat und ein generalpräventives Interesse (vgl. zum Ganzen BVerwG, U.v. 12.7.2018 - 1 C 16/17 - juris Rn. 15 ff., 20 m.w.N.; so auch BayVGH, B.v. 20.8.2018 - 10 C 18.1361 - juris Rn. 13) an der Ausweisung des Klägers zur Abschreckung anderer abgelehnter, nicht freiwillig ihrer Ausreisepflicht entsprechender und an der Passbeschaffung nicht hinreichend mitwirkender abgelehnter Asylbewerber besteht.

    Bei abgeurteilten Straftaten bilden die Tilgungsfristen des § 46 BZRG zudem eine absolute Obergrenze, weil nach deren Ablauf die Tat und die Verurteilung dem Betroffenen im Rechtsverkehr nach § 51 BZRG nicht mehr vorgehalten werden dürfen (BVerwG, U.v. 12.7.2018 - 1 C 16/17 - juris Rn. 22 ff. m.w.N.).

  • VGH Bayern, 20.08.2018 - 10 C 18.1361

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für Verpflichtungsklage auf Erteilung einer

    Auszug aus VG Augsburg, 22.03.2021 - Au 6 K 20.2837
    Der Aufenthalt des Klägers gefährdet die öffentliche Sicherheit und Ordnung der Bundesrepublik Deutschland, weil der Kläger vorsätzliche und nicht geringfügige Straftaten begangen hat und ein generalpräventives Interesse (vgl. zum Ganzen BVerwG, U.v. 12.7.2018 - 1 C 16/17 - juris Rn. 15 ff., 20 m.w.N.; so auch BayVGH, B.v. 20.8.2018 - 10 C 18.1361 - juris Rn. 13) an der Ausweisung des Klägers zur Abschreckung anderer abgelehnter, nicht freiwillig ihrer Ausreisepflicht entsprechender und an der Passbeschaffung nicht hinreichend mitwirkender abgelehnter Asylbewerber besteht.
  • BVerfG, 14.04.2003 - 1 BvR 1998/02

    Verletzung des Gebots der Rechtsschutzgleichheit im Prozesskostenhilfeverfahren

    Auszug aus VG Augsburg, 22.03.2021 - Au 6 K 20.2837
    Auch wenn eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht kommt und keine konkreten Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass diese mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Mittellosen ausgehen wird, ist vorab Prozesskostenhilfe zu gewähren (vgl. BVerfG, B.v. 14.4.2003 - 1 BvR 1998/02 - NJW 2003, 2976).
  • VGH Bayern, 09.12.2015 - 19 B 15.1066

    Frage eigenständigen Aufenthaltsrechts des geschiedenen Ehegatten nach einem Jahr

    Auszug aus VG Augsburg, 22.03.2021 - Au 6 K 20.2837
    Es muss sich um eine Abweichung handeln, die die Anwendung des Regelfalls nach Sinn und Zweck als derart unverhältnismäßig erscheinen lässt, dass es unzumutbar wäre, an ihr festzuhalten (BayVGH, U.v. 9.12.2015 - 19 B 15.1066 - juris Rn. 35 m.w.N.).
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