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   VG Augsburg, 23.04.2009 - Au 4 V 09.484   

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VG Augsburg, 23.04.2009 - Au 4 V 09.484 (https://dejure.org/2009,73902)
VG Augsburg, Entscheidung vom 23.04.2009 - Au 4 V 09.484 (https://dejure.org/2009,73902)
VG Augsburg, Entscheidung vom 23. April 2009 - Au 4 V 09.484 (https://dejure.org/2009,73902)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Gestattung einer Wohnungsdurchsuchung bei verweigerter Herausgabe einer gewerberechtlichen Urkunde nach § 34 c Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 GewO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 994/76

    Zwangsvollstreckung I

    Auszug aus VG Augsburg, 23.04.2009 - Au 4 V 09.484
    Jedoch ist diese Vorschrift im Hinblick auf Art. 13 Abs. 2 des Grundgesetzes, wonach Wohnungsdurchsuchungen - außer bei Gefahr im Verzug - nur durch den Richter angeordnet werden dürfen, verfassungskonform in diesem Sinne auszulegen (vgl. BVerfG vom 3.4.1979 NJW 1979, 1539).
  • BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvR 1094/80

    Zwangsvollstreckung II

    Auszug aus VG Augsburg, 23.04.2009 - Au 4 V 09.484
    Eine Anhörung des Antragsgegners vor Erlass der richterlichen Durchsuchungsanordnung kam nicht in Betracht, weil sonst der Vollstreckungserfolg gefährdet gewesen wäre (vgl. BVerfGE 57, 346, 359).
  • VG Augsburg, 12.04.2013 - Au 7 V 13.510

    Richterliche Durchsuchungsgestattung; Androhung und Anwendung unmittelbaren

    Für den Antrag auf richterliche Durchsuchungsanordnung ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben, weil die begehrte Durchsuchungsanordnung im Zusammenhang mit einer Verwaltungsvollstreckung von Bescheiden aus dem öffentlichen Recht steht (§ 40 Abs. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung/VwGO; VG Augsburg, B.v. 8.6.2012 - Au 7 V 12.729; B.v. 23.4.2009 - Au 4 V 09.484).

    Art. 37 Abs. 3 Satz 1 des Bayerischen Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes (BayVwZVG), wonach die mit der Durchführung des Verwaltungszwangs betrauten Vollstreckungsbediensteten oder Polizeibeamten zum Betreten der Wohnung des Pflichtigen und zum Öffnen verschlossener Türen und Behältnisse befugt sind, enthält seinem Wortlaut nach zwar keinen richterlichen Erlaubnisvorbehalt, jedoch ist diese Vorschrift im Hinblick auf Art. 13 Abs. 2 des Grundgesetzes (GG), wonach Wohnungsdurchsuchungen - außer bei Gefahr im Verzug - nur durch den Richter angeordnet werden dürfen, verfassungskonform in diesem Sinne auszulegen (VG Augsburg, B.v. 8.6.2012 - Au 7 V 12.729; B.v. 23.4.2009 - Au 4 V 09.484).

    Weil die richterliche Prüfung einer Wohnungsdurchsuchung die Einhaltung der rechtlichen Grundlagen nicht für unabsehbare Zeit gewährleisten kann, war die Durchsuchungsanordnung zu befristen (VG Augsburg, B.v. 23.4.2009 - Au 4 V 09.484.).

  • VG Augsburg, 11.02.2013 - Au 7 V 13.158

    Richterliche Durchsuchungsgestattung; Androhung und Anwendung unmittelbaren

    Für den Antrag auf richterliche Durchsuchungsanordnung ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben, weil die begehrte Durchsuchungsanordnung im Zusammenhang mit einer Verwaltungsvollstreckung von Bescheiden aus dem öffentlichen Recht steht (§ 40 Abs. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung/VwGO; VG Augsburg, B.v. 8.6.2012 - Au 7 V 12.729; B.v. 23.4.2009 - Au 4 V 09.484).

    Art. 37 Abs. 3 Satz 1 des Bayerischen Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes (BayVwZVG), wonach die mit der Durchführung des Verwaltungszwangs betrauten Vollstreckungsbediensteten oder Polizeibeamten zum Betreten der Wohnung des Pflichtigen und zum Öffnen verschlossener Türen und Behältnisse befugt sind, enthält seinem Wortlaut nach zwar keinen richterlichen Erlaubnisvorbehalt, jedoch ist diese Vorschrift im Hinblick auf Art. 13 Abs. 2 des Grundgesetzes (GG), wonach Wohnungsdurchsuchungen - außer bei Gefahr im Verzug - nur durch den Richter angeordnet werden dürfen, verfassungskonform in diesem Sinne auszulegen (VG Augsburg, B.v. 8.6.2012 - Au 7 V 12.729; B.v. 23.4.2009 - Au 4 V 09.484).

    Weil die richterliche Prüfung einer Wohnungsdurchsuchung die Einhaltung der rechtlichen Grundlagen nicht für unabsehbare Zeit gewährleisten kann, war die Durchsuchungsanordnung zu befristen (VG Augsburg, B.v. 23.4.2009 - Au 4 V 09.484.).

  • VG Augsburg, 07.02.2013 - Au 7 V 13.154

    Richterliche Durchsuchungsgestattung; Androhung und Anwendung unmittelbaren

    Für den Antrag auf richterliche Durchsuchungsanordnung ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben, weil die begehrte Durchsuchungsanordnung im Zusammenhang mit einer Verwaltungsvollstreckung von Bescheiden aus dem öffentlichen Recht steht (§ 40 Abs. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung/VwGO; VG Augsburg, B.v. 8.6.2012 - Au 7 V 12.729; B.v. 23.4.2009 - Au 4 V 09.484).

    Art. 37 Abs. 3 Satz 1 des Bayerischen Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes (VwZVG), wonach die mit der Durchführung des Verwaltungszwangs betrauten Vollstreckungsbediensteten oder Polizeibeamten zum Betreten der Wohnung des Pflichtigen und zum Öffnen verschlossener Türen und Behältnisse befugt sind, enthält seinem Wortlaut nach zwar keinen richterlichen Erlaubnisvorbehalt, jedoch ist diese Vorschrift im Hinblick auf Art. 13 Abs. 2 des Grundgesetzes (GG), wonach Wohnungsdurchsuchungen - außer bei Gefahr im Verzug - nur durch den Richter angeordnet werden dürfen, verfassungskonform in diesem Sinne auszulegen (VG Augsburg, B.v. 8.6.2012 - Au 7 V 12.729; B.v. 23.4.2009 - Au 4 V 09.484).

    Weil die richterliche Prüfung einer Wohnungsdurchsuchung die Einhaltung der rechtlichen Grundlagen nicht für unabsehbare Zeit gewährleisten kann, war die Durchsuchungsanordnung zu befristen (VG Augsburg vom 23.4.2009 - Au 4 V 09.484.).

  • VG Augsburg, 01.03.2012 - Au 7 V 12.271

    Richterliche Durchsuchungsgestattung; Androhung und Anwendung unmittelbaren

    Für den Antrag auf richterliche Durchsuchungsanordnung ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben, weil die begehrte Durchsuchungsanordnung im Zusammenhang mit einer Verwaltungsvollstreckung von Bescheiden aus dem öffentlichen Recht steht (§ 40 Abs. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung [VwGO]; VG Augsburg vom 23.4.2009 - Au 4 V 09.484).
  • VG Augsburg, 10.01.2013 - Au 7 V 12.1669

    Richterliche Durchsuchungsgestattung; Androhung und Anwendung unmittelbaren

    Für den Antrag auf richterliche Durchsuchungsanordnung ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben, weil die begehrte Durchsuchungsanordnung im Zusammenhang mit einer Verwaltungsvollstreckung von Bescheiden aus dem öffentlichen Recht steht (§ 40 Abs. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung/VwGO; VG Augsburg vom 8.6.2012 Az. Au V 12.729; vom 23.4.2009 - Au 4 V 09.484).
  • VG Augsburg, 08.06.2012 - Au 7 V 12.729

    Richterliche Durchsuchungsgestattung; Androhung und Anwendung unmittelbaren

    Für den Antrag auf richterliche Durchsuchungsanordnung ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben, weil die begehrte Durchsuchungsanordnung im Zusammenhang mit einer Verwaltungsvollstreckung von Bescheiden aus dem öffentlichen Recht steht (§ 40 Abs. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung/VwGO; VG Augsburg vom 23.4.2009 - Au 4 V 09.484).
  • VG Augsburg, 19.08.2011 - Au 2 V 11.1191

    Gestattung einer Wohnungsdurchsuchung bei verweigerter Abgabe entgegen

    Eine vorherige Anhörung der Antragsgegner ist im Hinblick auf deren Verhalten in der Vergangenheit untunlich, weil die Gefahr besteht, dass sie die ihnen wegzunehmenden Tiere vor der Wohnungsdurchsuchung beiseite schaffen und damit die Vollziehung der Abgabeverpflichtung vereiteln (s. hierzu z.B. BVerfG vom 16.6.1981 a.a.O.; VG Augsburg vom 23.4.2009 Az. Au 4 V 09.484 RdNr. 13; VG Würzburg vom 22.12.2005 Az. W 5 X 05.1620 RdNr. 11).
  • VG Augsburg, 16.12.2009 - Au 7 V 09.1841

    Richterliche Durchsuchungsgestattung; Androhung und Anwendung unmittelbaren

    Für den Antrag auf richterliche Durchsuchungsanordnung ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben, weil die begehrte Durchsuchungsanordnung im Zusammenhang mit einer Verwaltungsvollstreckung von Bescheiden aus dem öffentlichen Recht steht (§ 40 Abs. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung [VwGO]; VG Augsburg vom 23.4.2009 - Au 4 V 09.484).
  • VG Augsburg, 16.09.2013 - Au 7 V 13.1374

    Richterliche Durchsuchungsgestattung; Androhung und Anwendung unmittelbaren

    Für den Antrag auf richterliche Durchsuchungsanordnung ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben, weil die begehrte Durchsuchungsanordnung im Zusammenhang mit einer Verwaltungsvollstreckung von Bescheiden aus dem öffentlichen Recht steht (§ 40 Abs. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung/VwGO; VG Augsburg, B.v. 23.4.2009 - Au 4 V 09.484).
  • VG Augsburg, 06.03.2013 - Au 7 V 13.297

    Richterliche Durchsuchungsgestattung; Androhung und Anwendung unmittelbaren

    Für den Antrag auf richterliche Durchsuchungsanordnung ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben, weil die begehrte Durchsuchungsanordnung im Zusammenhang mit einer Verwaltungsvollstreckung von Bescheiden aus dem öffentlichen Recht steht (§ 40 Abs. 1 VwGO; VG Augsburg, B.v. 8.10.2012 - Au 7 V 12.1286; B.v. 23.4.2009 - Au 4 V 09.484).
  • VG Augsburg, 11.02.2013 - Au 7 V 13.156

    Richterliche Durchsuchungsgestattung; Androhung und Anwendung unmittelbaren

  • VG Augsburg, 08.10.2012 - Au 7 V 12.1286

    Richterliche Durchsuchungsgestattung; Androhung und Anwendung unmittelbaren

  • VG Augsburg, 06.07.2012 - Au 7 V 12.887

    Richterliche Durchsuchungsgestattung; Androhung und Anwendung unmittelbaren

  • VG Augsburg, 04.01.2012 - Au 7 V 11.1966

    Richterliche Durchsuchungsgestattung; Androhung und Anwendung unmittelbaren

  • VG Augsburg, 07.09.2011 - Au 7 V 11.1283

    Richterliche Durchsuchungsgestattung; Androhung und Anwendung unmittelbaren

  • VG Augsburg, 29.07.2011 - Au 7 V 11.1061

    Richterliche Durchsuchungsgestattung; Androhung und Anwendung unmittelbaren

  • VG Augsburg, 18.07.2011 - Au 7 V 11.1011

    Richterliche Durchsuchungsgestattung; Androhung und Anwendung unmittelbaren

  • VG Augsburg, 15.03.2011 - Au 7 V 11.354

    Richterliche Durchsuchungsgestattung; Androhung und Anwendung unmittelbaren

  • VG Augsburg, 22.02.2011 - Au 7 V 11.217

    Richterliche Durchsuchungsgestattung; Androhung und Anwendung unmittelbaren

  • VG Augsburg, 08.02.2011 - Au 7 V 11.166

    Richterliche Durchsuchungsgestattung; Androhung und Anwendung unmittelbaren

  • VG Augsburg, 01.09.2010 - Au 7 V 10.1310

    Richterliche Durchsuchungsgestattung; Androhung und Anwendung unmittelbaren

  • VG Augsburg, 25.09.2012 - Au 7 V 12.1225

    Richterliche Durchsuchungsgestattung; Androhung und Anwendung unmittelbaren

  • VG Augsburg, 12.05.2011 - Au 7 V 11.664

    Richterliche Durchsuchungsgestattung; Androhung und Anwendung unmittelbaren

  • VG Augsburg, 02.06.2010 - Au 7 V 10.776

    Richterliche Durchsuchungsgestattung; Androhung und Anwendung unmittelbaren

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