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   VG Augsburg, 23.10.2020 - Au 3 K 17.1642   

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https://dejure.org/2020,42614
VG Augsburg, 23.10.2020 - Au 3 K 17.1642 (https://dejure.org/2020,42614)
VG Augsburg, Entscheidung vom 23.10.2020 - Au 3 K 17.1642 (https://dejure.org/2020,42614)
VG Augsburg, Entscheidung vom 23. Oktober 2020 - Au 3 K 17.1642 (https://dejure.org/2020,42614)
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  • VG Würzburg, 09.05.2019 - W 3 K 17.62

    Untersagung der Teilnahme von Kindern und Jugendlichen an Lasertag-Arena

    Auszug aus VG Augsburg, 23.10.2020 - Au 3 K 17.1642
    Damit weist das Spiel eine hohe Reizintensität auf, die zumindest sensible Spieler emotional überfordern und bei diesen zu starken Angstreaktionen führen kann (vgl. zum Ganzen VG Würzburg, U.v. 14.4.2016 - W 3 K 14.438 - juris Rn. 40-46; U.v. 9.5.2019 - W 3 K 17.62 - juris Rn. 48 ff.).

    Im Übrigen kam der vom Verwaltungsgericht Würzburg in dem Verfahren W 3 K 17.62 beigezogene Gutachter zu dem Ergebnis, dass keines der dortigen Spiele für Kinder geeignet ist (vgl. VG Würzburg, U.v. 9.5.2019 - W 3 K 17.62 - BeckRS Rn. 62 f.).

    Für die Frage der Gefährdung des geistigen und seelischen Wohls von Kindern kommt es auf die Sachlage im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung an (vgl. VG Würzburg, U.v. 9.5.2019 - W 3 K 17.62 - BeckRS Rn. 77).

  • VGH Bayern, 21.07.2016 - 12 ZB 16.1206

    Antrag auf Zulassung der Berufung: Altersbeschränkung für Lasertag-Arena

    Auszug aus VG Augsburg, 23.10.2020 - Au 3 K 17.1642
    Da deren Persönlichkeitsentwicklung noch nicht abgeschlossen ist und sie anders als ältere Jugendliche und Erwachsene Fiktion und Realität noch nicht in gleicher Weise trennscharf unterschieden können, kam der Bayerische Verwaltungsgerichtshof zu der Einschätzung, dass das Laserspiel im konkret entschiedenen Fall in den Händen von unter 16-Jährigen nichts verloren habe (BayVGH, B.v. 21.7.2016 - 12 ZB 16.1206 - BeckRS Rn. 4).

    Zum einen ist die überragende Bedeutung des Jugendschutzes zu berücksichtigen, dem sich wirtschaftliche Überlegungen grundsätzlich unterzuordnen haben (vgl. BayVGH, B.v. 21.7.2016 - 12 ZB 16.1206 - BeckRS Rn. 13).

  • BVerwG, 24.10.2001 - 6 C 3.01

    Unterhaltungsspiel "Laserdrom"

    Auszug aus VG Augsburg, 23.10.2020 - Au 3 K 17.1642
    Als Wertmaßstäbe sind in diesem Zusammenhang die Grundwerte der Verfassung zu beachten, insbesondere die Achtung der Menschenwürde nach Art. 1 Abs. 1 GG (Liesching, a.a.O., § 14 JuSchG, Rn. 5 m.w.N.; BVerwG, B.v. 24.10.2001 - 6 C 3/01 - BVerwGE 115, 189 ff.).
  • VG München, 05.05.2020 - M 18 S 19.5062

    Erfolgloser Eilantrag gegen die Untersagung von Lasertag-Angeboten für Kindern

    Auszug aus VG Augsburg, 23.10.2020 - Au 3 K 17.1642
    a) Bei der Gefahrenprognose ist nach den verallgemeinerungsfähigen Gedanken aus Ziffer 2.2 und 2.4 der Leitkriterien der Unterhaltungssoftware-Selbstkontrolle für die jugendschutzrechtliche Bewertung von Computer- und Videospielen (USK-Leitkriterien - beschlossen und in Kraft gesetzt durch den Beirat der Freiwilligen S. U. GmbH im Juni 2011, zuletzt geändert im Juli 2020) nicht auf den durchschnittlichen, sondern - unter Ausnahme von Extremfällen - auf den gefährdungsgeneigten Minderjährigen abzustellen (so auch VG München, B.v. 5.5.2020 - M 18 S 19.5062 - BeckRS Rn. 75 m.w.N.).
  • VG Würzburg, 14.04.2016 - W 3 K 14.438

    LaserTag Würzburg: Verbot für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren bestätigt

    Auszug aus VG Augsburg, 23.10.2020 - Au 3 K 17.1642
    Damit weist das Spiel eine hohe Reizintensität auf, die zumindest sensible Spieler emotional überfordern und bei diesen zu starken Angstreaktionen führen kann (vgl. zum Ganzen VG Würzburg, U.v. 14.4.2016 - W 3 K 14.438 - juris Rn. 40-46; U.v. 9.5.2019 - W 3 K 17.62 - juris Rn. 48 ff.).
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