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   VG Augsburg, 24.04.2020 - Au 8 K 20.475   

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https://dejure.org/2020,10886
VG Augsburg, 24.04.2020 - Au 8 K 20.475 (https://dejure.org/2020,10886)
VG Augsburg, Entscheidung vom 24.04.2020 - Au 8 K 20.475 (https://dejure.org/2020,10886)
VG Augsburg, Entscheidung vom 24. April 2020 - Au 8 K 20.475 (https://dejure.org/2020,10886)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 166; BayVwVfG Art. 49 Abs. 2 S. 1 Nr. 3; MPhG § 1 Abs. 1 Nr. 1
    Keine Bewilligung von Prozesskostenhilfe bezogen auf Widerruf der Erlaubnis zum Führen einer Berufsbezeichnung

  • rewis.io

    Keine Bewilligung von Prozesskostenhilfe bezogen auf Widerruf der Erlaubnis zum Führen einer Berufsbezeichnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Mainz, 21.01.2005 - 6 K 727/04

    Rettungsassistent - Keine Berufserlaubnis wegen Straftaten

    Auszug aus VG Augsburg, 24.04.2020 - Au 8 K 20.475
    Zur ordnungsgemäßen Berufsausübung gehört nicht nur ein beanstandungsfreies Verhalten gegenüber den Patienten, sondern auch die charakterliche Gewähr zur Einhaltung der Rechtsordnung (VG Mainz, U.v. 24.1.2005 - 6 K 727/04 - juris Rn. 33).
  • OVG Niedersachsen, 18.01.2017 - 8 LA 162/16

    Anzeigepflicht; Auskunftspflicht; Berufsaufsicht; Hebamme; Meldepflicht;

    Auszug aus VG Augsburg, 24.04.2020 - Au 8 K 20.475
    Dabei sind die gesamte Persönlichkeit des Erlaubnisinhabers und seine Lebensumstände zu würdigen, so dass auch nicht berufsbezogene Verfehlungen die Annahme der Unzuverlässigkeit begründen können (OVG Lüneburg, B.v. 18.1.2017 - 8 LA 162/16 - juris Rn. 17; vgl. BVerwG, B.v. 28.8.1995 - 3 B 7.95 - NVwZ-RR 196, 477 f. zum Widerruf der ärztlichen Approbation wegen Unzuverlässigkeit nach Abrechnungsbetrug).
  • VGH Bayern, 20.02.2020 - 21 CS 19.660

    Begriff der Unzuverlässigkeit

    Auszug aus VG Augsburg, 24.04.2020 - Au 8 K 20.475
    Es ist insoweit geklärt, dass für die Prognose der Zuverlässigkeit die Würdigung der gesamten Persönlichkeit und der Lebensumstände des Erlaubnisinhabers entscheidend ist, so dass auch Straftaten außerhalb des beruflichen Wirkungskreises von Bedeutung sein können (BayVGH, B.v. 20.2.2020 - 21 CS 19.660 - juris Rn. 20).
  • BVerwG, 28.08.1995 - 3 B 7.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Verzicht auf zweite Anhörungsmitteilung

    Auszug aus VG Augsburg, 24.04.2020 - Au 8 K 20.475
    Dabei sind die gesamte Persönlichkeit des Erlaubnisinhabers und seine Lebensumstände zu würdigen, so dass auch nicht berufsbezogene Verfehlungen die Annahme der Unzuverlässigkeit begründen können (OVG Lüneburg, B.v. 18.1.2017 - 8 LA 162/16 - juris Rn. 17; vgl. BVerwG, B.v. 28.8.1995 - 3 B 7.95 - NVwZ-RR 196, 477 f. zum Widerruf der ärztlichen Approbation wegen Unzuverlässigkeit nach Abrechnungsbetrug).
  • VG Würzburg, 25.10.2019 - W 10 K 19.367

    Widerruf der Berufsbezeichnungen "Masseur und medizinischer Bademeister"/

    Auszug aus VG Augsburg, 24.04.2020 - Au 8 K 20.475
    Abzustellen ist bei der somit vorzunehmenden Prognose auf den durch die Art, Schwere und Anzahl der Verstöße manifest gewordenen Charakter (VG Würzburg, U.v. 25.10.2019 - W 10 K 19.367 - juris Rn. 59).
  • VG Gießen, 21.08.2020 - 8 K 262/18

    Widerruf der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "Altenpfleger"

    Denn zur ordnungsgemäßen Berufsausübung gehört nicht nur ein beanstandungsfreies Verhalten gegenüber den Pflegepersonen, sondern auch die charakterliche Gewähr zur Einhaltung der Rechtsordnung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.08.1995 - 3 B 7.95 -, juris, Rn. 10 [zum Widerruf der ärztlichen Approbation]; OVG Lüneburg, Beschluss vom 18.01.2017 - 8 LA 162/16 -, juris, Rn. 17 [zum Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Hebamme"]; VG Mainz, Urteil vom 24.01.2005 - 6 K 727/04 -, juris, Rn. 33 [zur Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Rettungsassistent"]; Bayerischer VGH, Beschluss vom 20.02.2020 - 21 CS 19.660 -, juris, Rn. 11, 20 [zum Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Gesundheits- und Krankenpfleger"]; VG Augsburg, Beschluss vom 24.04.2020 - Au 8 K 20.475 -, juris, Rn. 27 [zum Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Masseur und medizinischer Bademeister"]).
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