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   VG Augsburg, 24.10.2018 - Au 6 K 18.748   

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VG Augsburg, 24.10.2018 - Au 6 K 18.748 (https://dejure.org/2018,35331)
VG Augsburg, Entscheidung vom 24.10.2018 - Au 6 K 18.748 (https://dejure.org/2018,35331)
VG Augsburg, Entscheidung vom 24. Oktober 2018 - Au 6 K 18.748 (https://dejure.org/2018,35331)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AufenthG § 5 Abs. 1, Abs. 2, § 10 Abs. 3, § 25 Abs. 5, § 30 Abs. 1, § 36 Abs. 2, § 60a Abs. 2
    Versagung einer Aufenthaltserlaubnis wegen langjähriger Identitätstäuschung

  • rewis.io

    Versagung einer Aufenthaltserlaubnis wegen langjähriger Identitätstäuschung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • VGH Bayern, 21.02.2013 - 10 CS 12.2679

    Erfordernis eines nationalen Visums für einen längerfristigen Aufenthalt

    Auszug aus VG Augsburg, 24.10.2018 - Au 6 K 18.748
    Andernfalls sind dem im Bundesgebiet lebenden Familienmitglied grundsätzlich Anstrengungen zumutbar, die familiäre Lebensgemeinschaft durch Besuche oder nötigenfalls zur Gänze im Ausland herzustellen (vgl. BayVGH, B.v. 21.2.2013 - 10 CS 12.2679 - juris Rn. 33).

    In Fällen wie dem vorliegenden soll die vorherige Durchführung des Visumverfahrens gewährleisten, dass die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug vor der Einreise geprüft werden können, um die Zuwanderung von Personen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, von vornherein zu verhindern (vgl. BayVGH, B.v. 21.2.2013 a.a.O. Rn. 35).

  • BVerwG, 12.07.2018 - 1 C 16.17

    Generalprävention kann ein Ausweisungsinteresse begründen

    Auszug aus VG Augsburg, 24.10.2018 - Au 6 K 18.748
    Maßgebend für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist bei Verpflichtungsklagen auf Erteilung eines Aufenthaltstitels grundsätzlich der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung in der Tatsacheninstanz (vgl. BVerwG, U.v. 12.7.2018 - 1 C 16.17 - juris Rn. 13 m.w.N.).

    Dies steht einem Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG entgegen, ohne dass es darauf ankommt, ob er auch ausgewiesen werden könnte (vgl. BVerwG, U.v. 12.7.2018 - 1 C 16.17 - juris Rn. 15 m.w.N.).

  • BVerfG, 17.05.2011 - 2 BvR 2625/10

    Aufenthaltsrechtliche Schutzwirkungen einer ehelichen Beistandsgemeinschaft

    Auszug aus VG Augsburg, 24.10.2018 - Au 6 K 18.748
    Der mit der Durchführung des Visumverfahrens üblicherweise einhergehende Zeitablauf ist von demjenigen, der die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland begehrt, regelmäßig hinzunehmen (vgl. BVerfG, B.v. 17.5.2011 - 2 BvR 2625/10 - juris Rn. 14 m.w.N.).

    Erfüllt die Familie im Kern die Funktion einer Beistandsgemeinschaft, weil ein Familienmitglied auf die Lebenshilfe eines anderen Familienmitglieds angewiesen ist, und kann dieser Beistand nur in Deutschland erbracht werden, weil einem beteiligten Familienmitglied ein Verlassen Deutschlands nicht zumutbar ist, so drängt die Pflicht des Staates, die Familie zu schützen, regelmäßig einwanderungspolitische Belange zurück (vgl. BVerfG, B.v. 17.5.2011 a.a.O. Rn. 15 m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.04.2007 - 18 B 303/07

    Aufenthaltserlaubnis Ehegattennachzug Gültigkeit Eheschließung Dänemark

    Auszug aus VG Augsburg, 24.10.2018 - Au 6 K 18.748
    Eine wirksame Eheschließung des Klägers mit der Mutter seiner Tochter wurde bereits nicht urkundsmäßig abschließend belegt; das in der per Telefax vorgelegten Kopie einer Urkunde, ausgestellt wohl im Heimatstaat, enthaltene Heiratsdatum vom 24. Juli 2015 datiert auf einen Zeitpunkt, zu dem sich der Kläger während seines laufenden Asylverfahrens im Bundesgebiet aufhielt (Bl. 338 der Behördenakte), die zudem in Widerspruch zu den vorhergehenden diesbezüglichen Angaben des Klägers steht (vgl. auch OVG NRW, B.v. 10.4.2007 - 18 B 303/07 - juris).
  • VG Augsburg, 06.08.2018 - Au 6 S 18.1151

    Unzulässiger Eilantrag gegen eine Abschiebungsandrohung - Antrag nicht statthaft,

    Auszug aus VG Augsburg, 24.10.2018 - Au 6 K 18.748
    Mit Beschluss vom 6. August 2018 wurde der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage abgelehnt (Au 6 S 18.1151); ebenso mit Beschluss vom 20. September 2018 ein Antrag auf einstweilige Anordnung, von Abschiebemaßnahmen Abstand zu nehmen (Au 6 E 18.1550).
  • VGH Bayern, 23.09.2016 - 10 C 16.818

    Titelerteilungssperre nach Rücknahme eines Asylantrags

    Auszug aus VG Augsburg, 24.10.2018 - Au 6 K 18.748
    Der für die Anwendung der Ausnahmevorschrift des § 10 Abs. 3 Satz 3 Halbsatz 1 AufenthG erforderliche strikte Rechtsanspruch verlangt deshalb auch, dass der Ausländer gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 AufenthG mit dem erforderlichen Visum eingereist ist (vgl. BayVGH, B.v. 23.09.2016 - 10 C 16.818 - juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 21.07.2015 - 10 CS 15.859

    Visumerfordernis, Unmöglichkeit der Abschiebung, Aussetzung des Visumverfahrens,

    Auszug aus VG Augsburg, 24.10.2018 - Au 6 K 18.748
    Ein Anspruch auf Grund einer Ermessensvorschrift genügt auch dann nicht, wenn das Ermessen im Einzelfall "auf Null" reduziert ist (BVerwG, B.v. 16.2.2012 - 1 B 22.11 - juris; BayVGH, B.v. 21.7.2015 - 10 CS 15.859 - juris Rn. 44 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 02.02.2010 - 10 ZB 09.2155

    Aufenthaltsbegehren; familiäre Bindungen; Vater-Kind-Beziehung; Zumutbarkeit der

    Auszug aus VG Augsburg, 24.10.2018 - Au 6 K 18.748
    Die Nachholung des Visumverfahrens aus dem Heimatland ist dem Kläger auch unter Berücksichtigung des verfassungsrechtlichen Schutzes von Ehe und Familie nach Art. 6 Abs. 1 GG und Art. 8 EMRK grundsätzlich zumutbar (vgl. BVerfG, B.v. 4.12.2007 - 2 BvR 2341/06 - InfAuslR 2008, 239 Rn. 6; BayVGH, B.v. 2.2.2010 - 10 ZB 09.2155 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 16.02.2012 - 1 B 22.11

    Ausnahme von der Titelerteilungssperre nach bestandskräftiger Ablehnung eines

    Auszug aus VG Augsburg, 24.10.2018 - Au 6 K 18.748
    Ein Anspruch auf Grund einer Ermessensvorschrift genügt auch dann nicht, wenn das Ermessen im Einzelfall "auf Null" reduziert ist (BVerwG, B.v. 16.2.2012 - 1 B 22.11 - juris; BayVGH, B.v. 21.7.2015 - 10 CS 15.859 - juris Rn. 44 m.w.N.).
  • BVerfG, 04.12.2007 - 2 BvR 2341/06

    Keine Pflicht zur Erteilung einer Duldung bei Einreise unter Verstoß gegen

    Auszug aus VG Augsburg, 24.10.2018 - Au 6 K 18.748
    Die Nachholung des Visumverfahrens aus dem Heimatland ist dem Kläger auch unter Berücksichtigung des verfassungsrechtlichen Schutzes von Ehe und Familie nach Art. 6 Abs. 1 GG und Art. 8 EMRK grundsätzlich zumutbar (vgl. BVerfG, B.v. 4.12.2007 - 2 BvR 2341/06 - InfAuslR 2008, 239 Rn. 6; BayVGH, B.v. 2.2.2010 - 10 ZB 09.2155 - juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 22.07.2008 - 19 CE 08.781

    Erteilung einer Duldung wegen rechtlicher Unmöglichkeit der Ausreise; Schutz der

  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 C 37.07

    Anspruch, Asylantrag, Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltstitel; gesetzlicher

  • VG Augsburg, 06.08.2018 - Au 6 S 18.1151
    Dagegen ließ der Antragsteller durch seine Bevollmächtigte Klage erheben, über die noch nicht entschieden ist (Au 6 K 18.748) und (sinngemäß) beantragen,.
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