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VG Augsburg, 24.11.2011 - Au 5 K 10.980 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Nachbarklage gegen Vorbescheid; an Rinderstall heranrückende Wohnbebauung im Außenbereich; Gebot der Rücksichtnahme; keine unzumutbaren Geruchsimmissionen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VG München, 03.03.2016 - M 11 K 14.2379
Abgewiesene Klage im Streit um Aufhebung eines Vorbescheides
Ebenso wie der Kläger keinen Anspruch auf Bewahrung der Außenbereichsqualität seines Betriebsgrundstücks hat, steht ihm auch als Inhaber eines im Außenbereich gemäß § 35 Abs. 1 BauGB privilegiert ansässigen Betriebs kein allgemeiner Abwehranspruch gegen ein im Außenbereich unzulässiges Nachbarvorhaben zu (VG Augsburg, Urteil vom 24. November 2011, Az: Au 5 K 10.980; BVerwG vom 28.7.1999 NVwZ 2000, 552).Aus der Bezugnahme auf die Nachbarschaft ergibt sich der nachbarschützende Charakter der Regelung (VG Augsburg, Urteil vom 24. November 2011, Az: Au 5 K 10.980).