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   VG Augsburg, 26.05.2009 - Au 3 K 08.1545   

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VG Augsburg, 26.05.2009 - Au 3 K 08.1545 (https://dejure.org/2009,73547)
VG Augsburg, Entscheidung vom 26.05.2009 - Au 3 K 08.1545 (https://dejure.org/2009,73547)
VG Augsburg, Entscheidung vom 26. Mai 2009 - Au 3 K 08.1545 (https://dejure.org/2009,73547)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Ausbildungsförderung; verdeckte Treuhand; rechtsmissbräuchliche Vermögensverfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 28.01.2009 - 12 B 08.824

    Zum Treuhandverhältnis unter Angehörigen im Zusammenhang mit beantragter

    Auszug aus VG Augsburg, 26.05.2009 - Au 3 K 08.1545
    Ein Treuhandvertrag ist grundsätzlich dadurch gekennzeichnet, dass der Treugeber dem Treunehmer Vermögensrechte überträgt, ihn aber in der Ausübung der sich aus dem Außenverhältnis ergebenden Rechtsmacht im Innenverhältnis nach Maßgabe der schuldrechtlichen Treuhandvereinbarung beschränkt (vgl. BayVGH vom 28.1.2009, 12 B 08.824; BVerwG vom 4.9.2008, a.a.O.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. hierzu grundlegend BVerwG vom 13.1.1983, NJW 1983, 2829) und der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. nur BayVGH vom 28.1.2009, a.a.O.) handelt ein Auszubildender rechtsmissbräuchlich, wenn er im Hinblick auf eine konkret geplante oder schon begonnene Ausbildung, für die Ausbildungsförderung in Anspruch genommen werden soll, Vermögen an einen Dritten überträgt, anstatt es für seinen Lebensunterhalt und seine Ausbildung einzusetzen, um durch die Übertragung eine Vermögensanrechnung im oben angegebenen Sinne zu vermeiden.

    Im Zusammenhang mit der beantragten Ausbildungsförderung führt es jedoch insgesamt dazu, dass er Steuermittel in Anspruch nimmt, um trotz an sich vorhandenen Vermögens Fördermittel zu erhalten (vgl. BayVGH vom 28.1.2009, a.a.O. sowie vom 23.4.2008, BayVBl 2009, 22).

  • BVerwG, 04.09.2008 - 5 C 12.08

    Ausbildungsförderung; objektive Beweisanzeichen; Bewilligungszeitraum;

    Auszug aus VG Augsburg, 26.05.2009 - Au 3 K 08.1545
    An den Nachweis eines solchen Treuhandverhältnisses unter Angehörigen durch den Auszubildenden im Zusammenhang mit beantragter Ausbildungsförderung sind jedoch wegen der Missbrauchsgefahr bei solchen Abreden strenge Anforderungen zu stellen (vgl. dazu BVerwG vom 4.9.2008, DVBl 2009, 129).

    Ein Treuhandvertrag ist grundsätzlich dadurch gekennzeichnet, dass der Treugeber dem Treunehmer Vermögensrechte überträgt, ihn aber in der Ausübung der sich aus dem Außenverhältnis ergebenden Rechtsmacht im Innenverhältnis nach Maßgabe der schuldrechtlichen Treuhandvereinbarung beschränkt (vgl. BayVGH vom 28.1.2009, 12 B 08.824; BVerwG vom 4.9.2008, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 23.04.2008 - 12 B 06.1397

    Ausbildungsförderung; rechtsmissbräuchliche Vermögensübertragung

    Auszug aus VG Augsburg, 26.05.2009 - Au 3 K 08.1545
    Im Zusammenhang mit der beantragten Ausbildungsförderung führt es jedoch insgesamt dazu, dass er Steuermittel in Anspruch nimmt, um trotz an sich vorhandenen Vermögens Fördermittel zu erhalten (vgl. BayVGH vom 28.1.2009, a.a.O. sowie vom 23.4.2008, BayVBl 2009, 22).
  • VGH Bayern, 06.10.2003 - 12 ZB 03.2222
    Auszug aus VG Augsburg, 26.05.2009 - Au 3 K 08.1545
    Dabei setzt erst die vollständige Kenntnis aller für die Entscheidung über eine eventuelle Rücknahme relevanten Tatsachen, einschließlich der für die Ermessensentscheidung maßgeblichen Umstände, die Frist in Lauf (vgl. BayVGH vom 6.10.2003, 12 ZB 03.2222 m.w.N.).
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