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   VG Augsburg, 26.07.2018 - Au 2 K 17.1421   

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VG Augsburg, 26.07.2018 - Au 2 K 17.1421 (https://dejure.org/2018,23909)
VG Augsburg, Entscheidung vom 26.07.2018 - Au 2 K 17.1421 (https://dejure.org/2018,23909)
VG Augsburg, Entscheidung vom 26. Juli 2018 - Au 2 K 17.1421 (https://dejure.org/2018,23909)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GG Art. 33 Abs. 2; LlbG Art. 56 Abs. 1 S. 1, Art. 58 Abs. 2 S. 1, § 68 Abs. 2 S. 1; StMI-Bek. Beurteilung Polizei/Verfassungsschutz v. 8.4.2011
    Umfang gerichtlicher Überprüfung einer dienstlichen Beurteilung

  • rewis.io

    Umfang gerichtlicher Überprüfung einer dienstlichen Beurteilung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Bayern, 07.05.2014 - 3 BV 12.2594

    § 62 Abs. 2 LbV und Art. 59 Abs. 2 LlbG verlangen nicht, dass das Gesamturteil

    Auszug aus VG Augsburg, 26.07.2018 - Au 2 K 17.1421
    Es kann auch nicht vom Dienstherrn der Nachweis einzelner und beispielhafter Vorgänge gefordert werden, weil diese dadurch eine Bedeutung gewännen, die ihnen nach der wertenden Erkenntnis des Dienstherrn gar nicht zukommen sollten und damit zugleich in die Beurteilungsermächtigung des Dienstherrn eingreifen würde (vgl. BVerwG, U.v. 26.6.1980 - 2 C 8.78 - juris Rn. 24; BayVGH, U.v. 7.5.2014 - 3 BV 12.2594 - juris Rn. 38).

    Diese Mitteilungen oder Beurteilungsbeiträge müssen nicht zwingend schriftlich erfolgen (BayVGH, U.v. 7.5.2014 - 3 BV 12.2594 - juris Rn. 33 m.w.N.).

    Entgegen der Klägerseite ist - wie ausgeführt - der Dienstherr auch nicht gehalten, für ein (reines) Werturteil in einer dienstlichen Beurteilung, das auf einer Vielzahl von persönlichen Eindrücken vom Charakter, vom Auftreten und der Arbeitsweise des Beamten beruht, sämtliche während des Beurteilungszeitraums gemachten Wahrnehmungen im Einzelnen zu registrieren und in einem Streitfall offenzulegen (vgl. BVerwG, U.v. 26.6.1980 - 2 C 8.78 - juris Rn. 24 f.; BayVGH, U.v. 7.5.2014 - 3 BV 12.2594 - juris Rn. 38).

    Ebenfalls hält sich das bei der Beurteilung des Klägers angewandte, bei der Bayerischen Polizei seit langem praktizierte Verfahren, bei dem zunächst interne Leistungsreihungen aller Beamten derselben Besoldungsgruppe auf der Dienststellenebene durchgeführt werden, die dann auf der Ebene der eigens zu diesem Zweck gebildeten Reihungssprengel mit den Reihungen der anderen Dienststellen im Sprengel "verzahnt" und - soweit möglich - auf dieser Grundlage sprengelweite Leistungsreihungen erstellt werden, über die anschließend die durch das Bayerische Staatsministerium des Innern vorgegebene Beurteilungsquote (Richtwert) gelegt wird, woraus sich das Gesamturteil für die einzelnen Beamten einer Besoldungsgruppe ergibt, das in der Folge der unmittelbare Vorgesetzte des Beamten durch Bewertung der Einzelmerkmale schlüssig macht, bevor der zuständige Beurteiler die Beurteilung des Beamten vornimmt, innerhalb des dem Dienstherrn im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und der Beurteilungsrichtlinien zustehenden Beurteilungsspielraums (vgl. zum Ganzen: BayVGH, U.v. 7.5.2014 - 3 BV 12.2594 - juris Rn. 16).

  • VGH Bayern, 18.01.2016 - 3 ZB 13.1994

    Beurteilungsbeitrag des früheren unmittelbaren Vorgesetzten

    Auszug aus VG Augsburg, 26.07.2018 - Au 2 K 17.1421
    Die verwaltungsgerichtliche Kontrolle kann dagegen nicht dazu führen, dass das Gericht die fachliche oder persönliche Beurteilung des Beamten durch den Dienstherrn in vollem Umfang nachvollzieht oder diese gar durch eine eigene Beurteilung ersetzt (siehe zum Ganzen: BayVGH, B.v. 18.1.2016 - 3 ZB 13.1994 - juris Rn. 4).

    Auch bei einer Punktebewertung muss die Beurteilung für das Gericht nachvollziehbar sein, damit geprüft werden kann, ob der Beurteiler die Grenzen seines Beurteilungsspielraums eingehalten oder überschritten hat (siehe zum Ganzen: BayVGH, B.v. 18.1.2016 - 3 ZB 13.1994 - juris Rn. 6).

    Hierbei handelt es sich um zulässige und grundsätzlich auch ausreichende Erkenntnisquellen (siehe zum Ganzen: BayVGH, B.v. 18.1.2016 - 3 ZB 13.1994 - juris Rn. 11).

  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78

    Dienstliche Beurteilung von Beamten

    Auszug aus VG Augsburg, 26.07.2018 - Au 2 K 17.1421
    Im Übrigen handele es sich bei der textlichen Begründung der Beurteilung um ein nur eingeschränkt gerichtlich überprüfbares Werturteil, für das der Nachweis einzelner Tatsachen nicht verlangt werden könne (vgl. BVerwG, U.v. 26.6.1980 - 2 C 8.78).

    Es kann auch nicht vom Dienstherrn der Nachweis einzelner und beispielhafter Vorgänge gefordert werden, weil diese dadurch eine Bedeutung gewännen, die ihnen nach der wertenden Erkenntnis des Dienstherrn gar nicht zukommen sollten und damit zugleich in die Beurteilungsermächtigung des Dienstherrn eingreifen würde (vgl. BVerwG, U.v. 26.6.1980 - 2 C 8.78 - juris Rn. 24; BayVGH, U.v. 7.5.2014 - 3 BV 12.2594 - juris Rn. 38).

    Entgegen der Klägerseite ist - wie ausgeführt - der Dienstherr auch nicht gehalten, für ein (reines) Werturteil in einer dienstlichen Beurteilung, das auf einer Vielzahl von persönlichen Eindrücken vom Charakter, vom Auftreten und der Arbeitsweise des Beamten beruht, sämtliche während des Beurteilungszeitraums gemachten Wahrnehmungen im Einzelnen zu registrieren und in einem Streitfall offenzulegen (vgl. BVerwG, U.v. 26.6.1980 - 2 C 8.78 - juris Rn. 24 f.; BayVGH, U.v. 7.5.2014 - 3 BV 12.2594 - juris Rn. 38).

  • BVerwG, 11.11.1999 - 2 A 6.98

    Beurteilung, dienstliche, - der Soldaten nach ZDv 20/6; - Verschlechterung der -

    Auszug aus VG Augsburg, 26.07.2018 - Au 2 K 17.1421
    Darüber hinaus fordern weder spezielle Rechtsvorschriften noch allgemeine Rechtsgrundsätze einen entsprechenden Hinweis gegenüber dem Beamten (vgl. BVerwG, U.v. 11.11.1999 - 2 A 6/98 - ZBR 2000, 269 - juris Rn. 18 zur vergleichbaren Regelung Nr. 508 ZDv 20/6, wonach ein Beurteilungsgespräch geführt und eine sich abzeichnenden Verschlechterung des Soldaten so frühzeitig angekündigt werden "soll", dass er ggf. durch Steigerung der Leistung sein bisheriges Beurteilungsbild halten kann; siehe zum Ganzen: BayVGH, B.v. 2.12.2015 - 3 CE 15.2122 - juris Rn. 30).
  • BVerwG, 24.11.2005 - 2 C 34.04

    Dienstliche Beurteilung; während des Beurteilungszeitraums in Kraft getretene

    Auszug aus VG Augsburg, 26.07.2018 - Au 2 K 17.1421
    Der Einwand des Klägers, dass er durch seinen unmittelbaren Vorgesetzten nicht auf Leistungsdefizite hingewiesen worden sei, sei für die Rechtmäßigkeit der Beurteilung unerheblich; denn das Fehlen eines Personalführungsgesprächs im Stadium der Leistungserbringung sei für die Richtigkeit des in der Beurteilung enthaltenen Werturteils ohne Bedeutung (vgl. BVerwG, U.v. 24.11.2005 - 2 C 34.04).
  • VGH Bayern, 02.12.2015 - 3 CE 15.2122

    Einstweiliger Rechtsschutz, Dienstpostenbesetzung, Inzidentprüfung, dienstliche

    Auszug aus VG Augsburg, 26.07.2018 - Au 2 K 17.1421
    Darüber hinaus fordern weder spezielle Rechtsvorschriften noch allgemeine Rechtsgrundsätze einen entsprechenden Hinweis gegenüber dem Beamten (vgl. BVerwG, U.v. 11.11.1999 - 2 A 6/98 - ZBR 2000, 269 - juris Rn. 18 zur vergleichbaren Regelung Nr. 508 ZDv 20/6, wonach ein Beurteilungsgespräch geführt und eine sich abzeichnenden Verschlechterung des Soldaten so frühzeitig angekündigt werden "soll", dass er ggf. durch Steigerung der Leistung sein bisheriges Beurteilungsbild halten kann; siehe zum Ganzen: BayVGH, B.v. 2.12.2015 - 3 CE 15.2122 - juris Rn. 30).
  • VGH Bayern, 28.07.2017 - 3 ZB 15.2274

    Beurteilungsmaßstab und -grundlage für dienstliche Beurteilung

    Auszug aus VG Augsburg, 26.07.2018 - Au 2 K 17.1421
    Die Begründung für das Gesamturteil der Beurteilung sei entgegen der Klägerseite nicht etwa pauschal, sondern gehe weit über das Maß hinaus, das der Bayerische Verwaltungsgerichtshof als hinreichend zur Plausibilisierung ansehe (vgl. BayVGH, B.v. 28.7.2017 - 3 ZB 15.2274).
  • BVerwG, 05.11.1998 - 2 A 3.97

    Beurteilung, dienstliche; - der Soldaten nach der ZDv 20/6; - und

    Auszug aus VG Augsburg, 26.07.2018 - Au 2 K 17.1421
    Unabhängig davon könne nach der Rechtsprechung die Begründung einer dienstlichen Beurteilung auch noch im Widerspruchsverfahren bzw. verwaltungsgerichtlichen Verfahren nachgeholt, abgeändert oder ergänzt werden (vgl. BVerwG, U.v. 5.11.1998 - 2 A 3.97).
  • BVerwG, 21.03.2007 - 2 C 2.06

    Dienstliche Beurteilung; Information des Beurteilers über die Leistungen des

    Auszug aus VG Augsburg, 26.07.2018 - Au 2 K 17.1421
    Soweit der Dienstherr Richtlinien für die Abfassung der dienstlichen Beurteilung erlassen hat, ist vom Gericht zu prüfen, ob diese Richtlinien eingehalten sind und ob sie mit den gesetzlichen Regelungen in Einklang stehen (BVerwG, U.v. 21.9.2007 - 2 C 2.06 - juris; BayVGH, B.v. 27.3.2013 - 3 ZB 11.1269 - juris).
  • VGH Bayern, 27.03.2013 - 3 ZB 11.1269

    Dienstliche Beurteilung; verbale Hinweise und Erläuterungen zu Einzelmerkmalen;

    Auszug aus VG Augsburg, 26.07.2018 - Au 2 K 17.1421
    Soweit der Dienstherr Richtlinien für die Abfassung der dienstlichen Beurteilung erlassen hat, ist vom Gericht zu prüfen, ob diese Richtlinien eingehalten sind und ob sie mit den gesetzlichen Regelungen in Einklang stehen (BVerwG, U.v. 21.9.2007 - 2 C 2.06 - juris; BayVGH, B.v. 27.3.2013 - 3 ZB 11.1269 - juris).
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