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   VG Augsburg, 27.11.2013 - Au 4 K 12.1627   

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VG Augsburg, 27.11.2013 - Au 4 K 12.1627 (https://dejure.org/2013,46544)
VG Augsburg, Entscheidung vom 27.11.2013 - Au 4 K 12.1627 (https://dejure.org/2013,46544)
VG Augsburg, Entscheidung vom 27. November 2013 - Au 4 K 12.1627 (https://dejure.org/2013,46544)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 07.11.1975 - VII C 25.73

    Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte bei Streitigkeiten über die Verpflichtung

    Auszug aus VG Augsburg, 27.11.2013 - Au 4 K 12.1627
    Aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 7. November 1975 (VII C 25.73 - NJW 1976, 906) könnte geschlossen werden, dass nur dann das Merkmal des "Dienens" erfüllt ist.

    Dabei kann nach § 75 Abs. 2 Satz 2 TKG dieser Einwand nur der Verlegung von auch dem Fernverkehr dienenden ..., nicht aber ihrer bloßen Änderung entgegengehalten werden (Stelkens a.a.O. § 75 Rn. 93; so wohl ebenfalls BVerwG, U.v. 7.11.1975 - VII C 25.73 - NJW 1976, 906).

    Gegenüber einer gewöhnlichen Verlegung unverhältnismäßig hoch sind die Kosten der Verlegung einer ... demnach nicht etwa dann, wenn sie einen bestimmten absoluten Betrag überschreiten, sondern wenn die konkrete örtliche Situation Besonderheiten aufweist, die zu erheblichen Kostensteigerungen führen (BVerwG, U.v. 7.11.1975 - VII C 25.73 - NJW 1976, 906; B.v. 25.6.2013 - 6 B 56/12 - juris Rn. 4).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.10.2012 - 20 A 33/11

    Kostenstreit für die Verlegung von Telekommunikationslinien im Zuge der

    Auszug aus VG Augsburg, 27.11.2013 - Au 4 K 12.1627
    Entscheidend ist aber darauf abzustellen, dass auch für die Umgestaltung der Straßen der Bau der Straßenbahnlinie ... als späterer besonderer Anlage die ausschlaggebende Ursache dafür war, dass eine Verlegung bzw. Veränderung der ... der Beklagten notwendig wurde (vgl. OVG NRW, U.v. 2.10.2012 - 20 A 33/11 - DÖV 2013, 61 - Leitsatz - juris Rn. 35).

    Die Vorschrift des § 75 TKG enthält in ihrer Gesamtheit eine die Wertung des § 72 TKG verdrängende Regelung zu den Folgen einer späteren besonderen Anlage für vorhandene ... auch dann, wenn die Folgen mittelbar wegen der durch diese Änderung bedingten Änderungen des Verkehrsweges eintreten (vgl. OVG NRW, U.v. 20.10.2012 - 20 A 33/11 - DÖV 2013, 61 - juris Rn. 37).

    Unterbleibt aber die Wiederverwendung von Material typischerweise, sind die Mehrkosten keine Folge mangelnder Wiederverwendbarkeit (vgl. OVG NRW, U.v. 2.10.2012 - 20 A 33/11 - DÖV 2013, 161 - juris Rn. 73).

  • RG, 18.01.1912 - VI 214/11

    Telegraphenwegegesetz

    Auszug aus VG Augsburg, 27.11.2013 - Au 4 K 12.1627
    Die Entscheidung des Reichsgerichts vom 18. Dezember 1899 (RGZ 78, 216 ff.) führt zu § 6 TelWGes aus, dass es keinem Zweifel unterliege, dass die Übernahme von Aktien durch eine wegeunterhaltungspflichtige Gemeinde eine Beteiligung im Sinne von § 6 TelWGes darstelle, wenn die Anlage von einer Aktiengesellschaft ausgeführt werde (RG, U.v. 18.12.1899 - VI 214/11 - RGZ 78, 216/218).

    Die Gesellschafter seien am Grundkapital der Gesellschaft beteiligt und durch den Erwerb von Aktien würde die wegeunterhaltungspflichtige Gemeinde daher an dem Unternehmen selbst beteiligt (RG, U.v. 18.12.1899 - VI 214/11 - RGZ 78, 216/219).

    Auch bei Heranziehung von Privatkapital zur Errichtung der besonderen Anlage sollte doch der Charakter des Unternehmens als eines solchen, dass in der Hauptsache von gemeinnützigen Verbänden ausgehe, gewahrt bleiben (RG, U.v. 18.12.1899 - VI 214/11 - RGZ 78, 216/220).

  • RG, 29.01.1912 - VI 166/11

    Telegraphenwegegesetz

    Auszug aus VG Augsburg, 27.11.2013 - Au 4 K 12.1627
    Dies ergebe sich bereits aus der Entscheidung des Reichsgerichtes vom 29. Januar 1912 (RGZ 78, 223, 225 f.).

    Bereits nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts zu § 6 Abs. 2 des Telegraphenwegegesetzes 1899 (TelWGes) konnte eine Beteiligung von Gemeinden durch die Übernahme von Aktien bei Gründung einer Aktiengesellschaft oder durch Übernahme von Stammanteilen bei Errichtung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung zum Zwecke der Herstellung der Anlagen erfolgen (RG, U.v. 29.1.1912 - VI 166/11 - RGZ 78, 223/225).

  • BVerwG, 13.10.2010 - 7 B 50.10

    Umverlegung von Telekommunikationslinien; Bestimmtheit der planfestgestellten

    Auszug aus VG Augsburg, 27.11.2013 - Au 4 K 12.1627
    Auch dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Oktober 2010 (7 B 50/10 - juris Rn. 11) ist zu entnehmen, dass die Kostentragungspflicht für die Verlegung von ... zur Ausführung "späterer besonderer Anlagen" abschließend in § 75 Abs. 2 bis 5 TKG geregelt ist.

    Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Oktober 2010 (7 B 50/10 - juris Rn. 10) müssen nicht sämtliche Auswirkungen eines Vorhabens im Planfeststellungsbeschluss geregelt sein, jedenfalls dann nicht, wenn für später zu treffende Regelungen ausreichende materiell-rechtliche Maßstäbe und ein Verfahren zur Verfügung stünden wie beispielsweise § 75 Abs. 2 bis 5 TKG.

  • BVerwG, 25.06.2013 - 6 B 56.12

    Verlängerung einer Stadtbahnlinie; Verlegung von Telekommunikationslinien; Kosten

    Auszug aus VG Augsburg, 27.11.2013 - Au 4 K 12.1627
    Gegenüber einer gewöhnlichen Verlegung unverhältnismäßig hoch sind die Kosten der Verlegung einer ... demnach nicht etwa dann, wenn sie einen bestimmten absoluten Betrag überschreiten, sondern wenn die konkrete örtliche Situation Besonderheiten aufweist, die zu erheblichen Kostensteigerungen führen (BVerwG, U.v. 7.11.1975 - VII C 25.73 - NJW 1976, 906; B.v. 25.6.2013 - 6 B 56/12 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 17.11.2008 - 6 B 41.08

    Rechtsweg, Verwaltungsrechtsweg, Straße, besondere Anlage,

    Auszug aus VG Augsburg, 27.11.2013 - Au 4 K 12.1627
    Die Befugnis zur Ausübung dieses öffentlich-rechtlichen Nutzungsrechtes ist den Fällen einer Beleihung in Bezug auf die Rechtswegbestimmung gleich zu achten (BVerwG, B.v. 17.11.2008 - 6 B 41/08 - NVwZ-RR 2009, 308 ff.).
  • BVerwG, 20.05.1987 - 7 C 78.85

    Kostentragungspflicht - Post - Schutz von Fernmeldekabeln - Behelfsfahrbahn -

    Auszug aus VG Augsburg, 27.11.2013 - Au 4 K 12.1627
    Bereits in seinem Urteil vom 20. Mai 1987 (7 C 78/85 - BVerwGE 77, 276 ff.) hat das Bundesverwaltungsgericht dargelegt, dass die Regelung der (damals noch geltenden) 3. Alternative des § 3 Abs. 1 TWG (jetzt: 3. Alt. des § 72 Abs. 1 TKG) einer Eingrenzung anhand des Maßstabes des § 6 TWG (jetzt: § 75 TKG) bedarf, wenn eine sich auf eine Fernmeldeleitung auswirkende Maßnahme des Straßenbaulastträgers auf die Herstellung oder Veränderung einer besonderen Anlage zurückzuführen ist.
  • VGH Hessen, 18.10.2011 - 7 A 438/10

    Kostenlast bei Verlegung einer Telekommunikationslinie zu Gunsten einer späteren

    Auszug aus VG Augsburg, 27.11.2013 - Au 4 K 12.1627
    Die Bauausführung durch die Klägerin kann auch bei dieser wirtschaftlichen Betrachtungsweise der Stadt ... zugerechnet werden (für eine vergleichbare Konstellation so wohl auch HessVGH, B.v. 18.10.2011 - 7 A 438/10.Z - DÖV 2012, 205 - juris Rn. 29 und Vorinstanz VG Frankfurt, U.v. 17.5.2006 - 10 E 857/06 - juris Rn. 39).
  • BVerwG, 06.03.2002 - 9 A 6.01

    Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses - Änderungen an den im

    Auszug aus VG Augsburg, 27.11.2013 - Au 4 K 12.1627
    Dieses Verständnis wird nicht widerlegt durch den Gerichtsbescheid des Bundesverwaltungsgerichtes vom 6. März 2002 (9 A 6/01 - juris).
  • VG Frankfurt/Main, 17.05.2006 - 10 E 857/06

    Post-, Fernmelde- und Telekommunikationsrecht

  • VG Köln, 12.01.2012 - 1 K 535/10

    Kölner U-Bahn-Bau: Kosten für Verlegung von Telekommunikationsleitungen muss

  • BVerwG, 27.02.1981 - 7 B 15.81

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

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