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   VG Augsburg, 28.09.2017 - Au 5 K 17.1195   

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https://dejure.org/2017,40016
VG Augsburg, 28.09.2017 - Au 5 K 17.1195 (https://dejure.org/2017,40016)
VG Augsburg, Entscheidung vom 28.09.2017 - Au 5 K 17.1195 (https://dejure.org/2017,40016)
VG Augsburg, Entscheidung vom 28. September 2017 - Au 5 K 17.1195 (https://dejure.org/2017,40016)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 81, § 113 Abs. 1 S. 1; SchfHwG § 25 Abs. 2; BayKG Art. 12 Abs. 3, Art. 16 Abs. 5
    Kostenforderung für einen brandschutzrechtlichen Zweitbescheid

  • rewis.io

    Kostenforderung für einen brandschutzrechtlichen Zweitbescheid

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 19.10.2016 - 22 ZB 16.1914

    Kosten eines Feuerstättenzweitbescheids

    Auszug aus VG Augsburg, 28.09.2017 - Au 5 K 17.1195
    Offenbleiben kann, ob eine solche inzidente Überprüfung der der Kostenerhebung zugrunde liegenden Maßnahme (Nr. 1 des Bescheids vom 3. Juli 2017) auch dann geboten ist, nachdem bezüglich der Nrn. 1 und 2 des streitgegenständlichen Bescheides übereinstimmende Hauptsacheerledigungserklärungen der Beteiligten abgegeben wurden (vgl. zu dieser Konstellation BayVGH, B.v. 19.10.2016 - 22 ZB 16.1914 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 25.02.2005 - 25 ZB 04.1538
    Auszug aus VG Augsburg, 28.09.2017 - Au 5 K 17.1195
    Die freiwillige Befolgung bzw. die im Wege des Verwaltungszwangs erfolgende Durchsetzung einer durch Verwaltungsakt aufgegebenen Verpflichtung allein führt noch nicht zur Erledigung, solange die Folgen noch rückgängig gemacht werden können und dies bei objektiver Betrachtung noch sinnvoll erscheint oder der Kläger durch sonstige unmittelbare rechtliche Auswirkungen des Verwaltungsaktes noch beschwert ist, z.B. wenn noch ein Kostenersatzanspruch (öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch) in Betracht kommt, für den der Verwaltungsakt die Grundlage bildet (vgl. Kopp/Schenke, VwGO, a.a.O., § 113 Rn. 104, 106; BVerwG, B.v. 17.11.1998 - 4 B 100.98 - juris; BayVGH, B.v. 25.2.2005 - 25 ZB 04.1538 - juris).
  • BVerwG, 17.11.1998 - 4 B 100.98

    Verwaltungsverfahrensrechts - Begriff des Erledigungsgrundes i.S. von § 43 Abs. 2

    Auszug aus VG Augsburg, 28.09.2017 - Au 5 K 17.1195
    Die freiwillige Befolgung bzw. die im Wege des Verwaltungszwangs erfolgende Durchsetzung einer durch Verwaltungsakt aufgegebenen Verpflichtung allein führt noch nicht zur Erledigung, solange die Folgen noch rückgängig gemacht werden können und dies bei objektiver Betrachtung noch sinnvoll erscheint oder der Kläger durch sonstige unmittelbare rechtliche Auswirkungen des Verwaltungsaktes noch beschwert ist, z.B. wenn noch ein Kostenersatzanspruch (öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch) in Betracht kommt, für den der Verwaltungsakt die Grundlage bildet (vgl. Kopp/Schenke, VwGO, a.a.O., § 113 Rn. 104, 106; BVerwG, B.v. 17.11.1998 - 4 B 100.98 - juris; BayVGH, B.v. 25.2.2005 - 25 ZB 04.1538 - juris).
  • VG Mainz, 11.02.2020 - 1 L 29/20

    Eilrechtsschutz gegen Zweitbescheid; Heilung des Mangels der Zustellung an

    Unmittelbar aus dem Wortlaut des § 25 Abs. 2 Satz 1 SchfHwG folgt, dass der Erlass des in dieser Bestimmung vorgesehenen Zweitbescheids eine dem Grunde nach gebundene behördliche Entscheidung darstellt (BayVGH, Beschluss vom 19. Oktober 2016 - 22 ZB 16.1914 -, juris, Rn. 12; VG Augsburg, Urteil vom 28. September 2017 - Au 5 K 17.1195 -, juris, Rn. 44).

    Dahingehend verbleibt der Behörde beim Vollzug des § 25 Abs. 2 Satz 1 SchfHwG ein Ermessensspielraum zum einen hinsichtlich des Zeitpunkts, an dem sie den Zweitbescheid erlässt, zum anderen hinsichtlich der Bemessung der darin für die Durchführung der ausstehenden Arbeiten zu setzenden Nachfrist (BayVGH, Beschluss vom 19. Oktober 2016 - 22 ZB 16.1914 -, juris, Rn. 13; VG Augsburg, Urteil vom 28. September 2017 - Au 5 K 17.1195 -, juris, Rn. 44).

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