Rechtsprechung
VG Augsburg, 29.07.2011 - Au 7 K 11.30079 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Nigeria; Versäumung der einwöchigen Klagefrist; ordnungsgemäßer Zustellungsversuch; Zustellungsfiktion; keine Wiedereinsetzung; keine Rückkehrgefährdung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- VGH Hessen, 15.06.1998 - 13 TZ 4026/97
Zustellung eines Bescheides an den Bevollmächtigten - Anzeige der Beendigung des …
Auszug aus VG Augsburg, 29.07.2011 - Au 7 K 11.30079
Das erkennende Gericht folgt der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, das in seinem Urteil vom 11. Mai 1979 - 6 C 70.78 - (…DVBl 1979, S. 821 ff.) in Bezug auf die erneute Zustellung eines zuvor bereits einmal zugestellten und daraufhin bestandskräftig gewordenen Widerspruchsbescheids ausgeführt hat: "Die nachträgliche Bekanntmachung des bereits bestandskräftigen Widerspruchsbescheides stellt sich als ein bloßes zusätzliches Handeln der Verwaltung dar, das rechtlich ohne Bedeutung ist und seiner Natur nach weder die Bestandskraft des Widerspruchsbescheides beeinflussen kann noch eine (2.) Klagefrist in Lauf zu setzen vermag." Dieser Rechtsprechung haben sich auch der Hessische Verwaltungsgerichtshof (Beschluss vom 15.6.1998 - 13 Tz 4026/97 -, NVwZ 1998, S. 1313 ff.) sowie in jüngerer Zeit das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (Beschluss vom 10.7.2002 - 10 A 10438/02 -, AuAS 2002, 250 ff.) angeschlossen. - VG Augsburg, 25.03.2011 - Au 7 S 11.30080
Nigeria; Versäumung der einwöchigen Antragsfrist; ordnungsgemäßer …
Auszug aus VG Augsburg, 29.07.2011 - Au 7 K 11.30079
Das Verwaltungsgericht Augsburg lehnte den Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO mit Beschluss vom 25. März 2011 (Au 7 S 11.30080) ab. - OVG Rheinland-Pfalz, 10.07.2002 - 10 A 10438/02
Erneute Zustellung nach bereits eingetretener Zustellungsfiktion
Auszug aus VG Augsburg, 29.07.2011 - Au 7 K 11.30079
Das erkennende Gericht folgt der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, das in seinem Urteil vom 11. Mai 1979 - 6 C 70.78 - (…DVBl 1979, S. 821 ff.) in Bezug auf die erneute Zustellung eines zuvor bereits einmal zugestellten und daraufhin bestandskräftig gewordenen Widerspruchsbescheids ausgeführt hat: "Die nachträgliche Bekanntmachung des bereits bestandskräftigen Widerspruchsbescheides stellt sich als ein bloßes zusätzliches Handeln der Verwaltung dar, das rechtlich ohne Bedeutung ist und seiner Natur nach weder die Bestandskraft des Widerspruchsbescheides beeinflussen kann noch eine (2.) Klagefrist in Lauf zu setzen vermag." Dieser Rechtsprechung haben sich auch der Hessische Verwaltungsgerichtshof (…Beschluss vom 15.6.1998 - 13 Tz 4026/97 -, NVwZ 1998, S. 1313 ff.) sowie in jüngerer Zeit das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (Beschluss vom 10.7.2002 - 10 A 10438/02 -, AuAS 2002, 250 ff.) angeschlossen. - BVerwG, 11.05.1979 - 6 C 70.78
Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Klagefrist - Begriff der "höheren …
Auszug aus VG Augsburg, 29.07.2011 - Au 7 K 11.30079
Das erkennende Gericht folgt der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, das in seinem Urteil vom 11. Mai 1979 - 6 C 70.78 - (DVBl 1979, S. 821 ff.) in Bezug auf die erneute Zustellung eines zuvor bereits einmal zugestellten und daraufhin bestandskräftig gewordenen Widerspruchsbescheids ausgeführt hat: "Die nachträgliche Bekanntmachung des bereits bestandskräftigen Widerspruchsbescheides stellt sich als ein bloßes zusätzliches Handeln der Verwaltung dar, das rechtlich ohne Bedeutung ist und seiner Natur nach weder die Bestandskraft des Widerspruchsbescheides beeinflussen kann noch eine (2.) Klagefrist in Lauf zu setzen vermag." Dieser Rechtsprechung haben sich auch der Hessische Verwaltungsgerichtshof (…Beschluss vom 15.6.1998 - 13 Tz 4026/97 -, NVwZ 1998, S. 1313 ff.) sowie in jüngerer Zeit das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (Beschluss vom 10.7.2002 - 10 A 10438/02 -, AuAS 2002, 250 ff.) angeschlossen.