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   VG Augsburg, 29.11.2018 - Au 6 K 18.31623   

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VG Augsburg, 29.11.2018 - Au 6 K 18.31623 (https://dejure.org/2018,47545)
VG Augsburg, Entscheidung vom 29.11.2018 - Au 6 K 18.31623 (https://dejure.org/2018,47545)
VG Augsburg, Entscheidung vom 29. November 2018 - Au 6 K 18.31623 (https://dejure.org/2018,47545)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GG Art. 16a; AsylG § 3, § 4; AufenthG § 60 Abs. 5, Abs. 7; VwGO § 92 Abs. 1, Abs. 3
    Kein internationaler Schutz und kein Abschiebungsverbot für türkische Staatsangehörige kurdischer Volkszugehörigkeit

  • rewis.io

    Kein internationaler Schutz und kein Abschiebungsverbot für türkische Staatsangehörige kurdischer Volkszugehörigkeit

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • EGMR, 21.01.2011 - 30696/09

    Belgische Behörden hätten Asylbewerber nicht nach Griechenland abschieben dürfen

    Auszug aus VG Augsburg, 29.11.2018 - Au 6 K 18.31623
    Unter Heranziehung der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union zu Art. 15b RL 2011/95/EU und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu Art. 3 EMRK ist als unmenschliche oder erniedrigende Behandlung i.S. des § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AsylG eine absichtliche, d.h. vorsätzliche Zufügung schwerer körperlicher oder seelischer Leiden zu verstehen, die im Hinblick auf Intensität und Dauer eine hinreichende Schwere aufweisen (vgl. nur EGMR, U.v. 21.1.2011 - 30696/09 - NVwZ 2011, 413 Rn. 220 m.w.N.; EGMR U.v. 25.7.2006 - 54810/00 - NJW 2006, 3117 Rn. 67; BVerwG, U.v. 31.1.2013 - 10 C 15.12 - NVwZ 2013, 1167 Rn. 22 ff. m.w.N.), Eine erniedrigende Behandlung setzt als Schweregrad eine Demütigung oder Herabsetzung voraus, die im Opfer Gefühle von Furcht, Todesangst und Minderwertigkeit verursacht und geeignet sind, diese Person zu erniedrigen oder zu entwürdigen und möglicherweise ihren psychischen oder moralischen Widerstand zu brechen.
  • VGH Baden-Württemberg, 11.04.2018 - A 11 S 924/17

    Afghanistan: kein Abschiebungsverbot für leistungsfähige, erwachsene Männer -

    Auszug aus VG Augsburg, 29.11.2018 - Au 6 K 18.31623
    Es muss sich in tatsächlich zweifelhaften Fällen mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit begnügen, der den Zweifeln Schweigen gebietet, auch wenn sie nicht völlig auszuschließen sind (vgl. zum Ganzen VGH BW, U.v. 25.4.2018 - A 11 S 924/17 - juris Rn. 32 ff.).
  • VGH Bayern, 21.11.2014 - 13a B 14.30285

    Schlechte humanitäre Bedingungen können eine auf eine Bevölkerungsgruppe bezogene

    Auszug aus VG Augsburg, 29.11.2018 - Au 6 K 18.31623
    Dies ist auch der Fall, wenn es dem Betroffenen nicht (mehr) gelingen würde, seine elementaren Bedürfnisse wie Nahrung, Hygiene und Unterkunft, zu befriedigen (vgl. BayVGH, U.v. 21.25.2014 - 13a B 14.30285 - Asylmagazin 2015, 197) und die aus zu erwartenden schwierigen Lebensbedingungen resultierenden Gefährdungen im Einzelfall eine solche Intensität aufweisen, dass auch ohne konkret drohende Maßnahmen von einer unmenschlichen Behandlung auszugehen ist.
  • BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12

    Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot;

    Auszug aus VG Augsburg, 29.11.2018 - Au 6 K 18.31623
    Unter Heranziehung der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union zu Art. 15b RL 2011/95/EU und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu Art. 3 EMRK ist als unmenschliche oder erniedrigende Behandlung i.S. des § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AsylG eine absichtliche, d.h. vorsätzliche Zufügung schwerer körperlicher oder seelischer Leiden zu verstehen, die im Hinblick auf Intensität und Dauer eine hinreichende Schwere aufweisen (vgl. nur EGMR, U.v. 21.1.2011 - 30696/09 - NVwZ 2011, 413 Rn. 220 m.w.N.; EGMR U.v. 25.7.2006 - 54810/00 - NJW 2006, 3117 Rn. 67; BVerwG, U.v. 31.1.2013 - 10 C 15.12 - NVwZ 2013, 1167 Rn. 22 ff. m.w.N.), Eine erniedrigende Behandlung setzt als Schweregrad eine Demütigung oder Herabsetzung voraus, die im Opfer Gefühle von Furcht, Todesangst und Minderwertigkeit verursacht und geeignet sind, diese Person zu erniedrigen oder zu entwürdigen und möglicherweise ihren psychischen oder moralischen Widerstand zu brechen.
  • EGMR, 11.07.2006 - 54810/00

    Einsatz von Brechmitteln; Selbstbelastungsfreiheit (Schutzbereich; faires

    Auszug aus VG Augsburg, 29.11.2018 - Au 6 K 18.31623
    Unter Heranziehung der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union zu Art. 15b RL 2011/95/EU und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu Art. 3 EMRK ist als unmenschliche oder erniedrigende Behandlung i.S. des § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AsylG eine absichtliche, d.h. vorsätzliche Zufügung schwerer körperlicher oder seelischer Leiden zu verstehen, die im Hinblick auf Intensität und Dauer eine hinreichende Schwere aufweisen (vgl. nur EGMR, U.v. 21.1.2011 - 30696/09 - NVwZ 2011, 413 Rn. 220 m.w.N.; EGMR U.v. 25.7.2006 - 54810/00 - NJW 2006, 3117 Rn. 67; BVerwG, U.v. 31.1.2013 - 10 C 15.12 - NVwZ 2013, 1167 Rn. 22 ff. m.w.N.), Eine erniedrigende Behandlung setzt als Schweregrad eine Demütigung oder Herabsetzung voraus, die im Opfer Gefühle von Furcht, Todesangst und Minderwertigkeit verursacht und geeignet sind, diese Person zu erniedrigen oder zu entwürdigen und möglicherweise ihren psychischen oder moralischen Widerstand zu brechen.
  • BVerwG, 06.07.2012 - 10 B 18.12

    Klärungsbedürftigkeit der Voraussetzungen für die Erstreckung der

    Auszug aus VG Augsburg, 29.11.2018 - Au 6 K 18.31623
    Die solchen früheren Handlungen oder Bedrohungen nach Art. 4 Abs. 4 RL 2011/95/EU zukommende Beweiskraft ist von den zuständigen Behörden unter der sich aus Art. 9 Abs. 3 RL 2011/95/EU ergebenden Voraussetzung zu berücksichtigen, dass diese Handlungen oder Bedrohungen eine Verknüpfung mit dem Verfolgungsgrund aufweisen, den der Betreffende für seinen Antrag auf Schutz geltend macht (vgl. zum Ganzen BVerwG, B.v. 6.7.2012 - 10 B 18/12 - juris Rn. 5 unter Bezugnahme auf EuGH, U.v. 2.3.2010 - Rs. C-175/08 u.a. - juris Rn. 93; BVerwG, U.v. 5.5.2009 - 10 C 21/08 - juris Rn. 25).
  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche

    Auszug aus VG Augsburg, 29.11.2018 - Au 6 K 18.31623
    Hat der Asylbewerber seine Heimat jedoch unverfolgt verlassen, kann sein Asylantrag nur Erfolg haben, wenn ihm auf Grund von Nachfluchttatbeständen politische Verfolgung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit (BVerwG, U.v. 27.4.2010 - 10 C 5.09 - BVerwGE 136, 377/382 Rn. 18) droht.
  • EGMR, 13.12.2016 - 41738/10

    Ausweisung, Krankheit, Sperrwirkung, Einreise- und Aufenthaltsverbot, Straftat,

    Auszug aus VG Augsburg, 29.11.2018 - Au 6 K 18.31623
    Dann ergibt sich aus Art. 3 EMRK die Verpflichtung für den Konventionsstaat, den Betroffenen nicht in dieses Land abzuschieben (vgl. EGMR, U.v. 13.12.2016 - 41738/10 - NVwZ 2017, 1187 ff. Rn. 173 m.w.N.).
  • VG Aachen, 05.03.2018 - 6 K 3554/17

    Asyl; Türkei; politische Verfolgung; Gülen; Militärdienst; Kurde;

    Auszug aus VG Augsburg, 29.11.2018 - Au 6 K 18.31623
    Das Gericht geht aufgrund der vorliegenden und ins Verfahren eingeführten Erkenntnismittel davon aus, dass eine Verfolgung kurdischer türkischer Staatsangehöriger jedenfalls nicht die von der Rechtsprechung verlangte Verfolgungsdichte aufweist, die zu einer Gruppenverfolgung und damit der Verfolgung eines jeden Mitglieds führt (im Ergebnis wie hier VG Aachen, U.v. 5.3.2018 - 6 K 3554/17.A - juris Rn. 51 m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 07.04.2016 - 3 A 557/13

    Türkei; Asyl; Flüchtling; PKK; Sippenhaft; Wehrdienst; Gruppenverfolgung; legale

    Auszug aus VG Augsburg, 29.11.2018 - Au 6 K 18.31623
    Unabhängig davon steht Kurden in der Westtürkei trotz der auch dort problematischen Sicherheitslage und der schwierigen wirtschaftlichen Bedingungen eine inländische Fluchtalternative offen (vgl. SächsOVG, U.v. 7.4.2016 - 3 A 557/13.A; BayVGH, B.v. 22.9.2015 - 9 ZB 14.30399, alle juris).
  • VGH Bayern, 22.09.2015 - 9 ZB 14.30399

    Asylrecht Türkei; rechtliches Gehör; Beweiswürdigung

  • BVerwG, 24.02.2015 - 1 B 31.14

    Nachweis einer gegenwärtigen Gefahr politischer Verfolgung für einen

  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren;

  • BVerwG, 01.06.2011 - 10 C 25.10

    Rechtskraft; Wiederholungsverbot; Rücknahme; Widerruf; Widerruf der

  • BVerwG, 05.05.2009 - 10 C 21.08

    Beweiserleichterung; Beweislastumkehr; Familienflüchtlingsschutz;

  • EuGH, 02.03.2010 - C-175/08

    Eine Person kann ihre Flüchtlingseigenschaft verlieren, wenn die Umstände,

  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

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