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   VG Bayreuth, 02.02.2021 - B 1 K 19.449   

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VG Bayreuth, 02.02.2021 - B 1 K 19.449 (https://dejure.org/2021,15809)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 02.02.2021 - B 1 K 19.449 (https://dejure.org/2021,15809)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 02. Februar 2021 - B 1 K 19.449 (https://dejure.org/2021,15809)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 40 Abs. 1 S. 1; LStVG Art. 18, 7; GG Art. 20 Abs. 3
    Abgrenzung öffentlich-rechtliches Handeln einer Gemeinde von privatrechtlichem Handeln, Vorbehalt des Gesetzes, Fortnahme von Tieren, Miteigentum bei Ehegatten, Überlassungsvertrag, öffentlich-rechtlicher Folgenbeseitigungsanspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • VG Würzburg, 26.07.2018 - W 8 E 18.927

    Herausgabe von weggenommenen und weiterverkauften Pferden

    Auszug aus VG Bayreuth, 02.02.2021 - B 1 K 19.449
    Ein solcher Hoheitsakt hat privatrechtsgestaltende Wirkung (vgl. VG Würzburg, B.v. 26.7.2018 - 8 E 18.927 - BeckRS 2018, 20825 Rn. 24; Berger in Jauernig, BGB, 18. Auflage 2021, § 935 Rn. 4).

    Eine solche Anordnung beinhaltet einen rechtsgestaltenden Verwaltungsakt, der die rechtliche Befugnis zur Eigentumsübertragung auf den handelnden Hoheitsträger übergehen lässt (vgl. VG Schleswig, B.v. 2.12.2013 - 1 B 99/13 - BeckRS 2014, 48178; VG Würzburg, B.v. 26.7.2018 - 8 E 18.927 - BeckRS 2018, 20825 Rn. 22; B.v. 12.11.2018 - W 8 K 18.926 - BeckRS 2018, 28908 Rn. 16; VG Potsdam B.v. 31.5.2018 - 3 L 237/18 - BeckRS 2018, 24238 Rn. 4).

    Nur dann wären die Hunde nicht abhandengekommen (VG Würzburg, B.v. 26.7.2018 - 8 E 18.927 - BeckRS 2018, 20825 Rn. 24).

    Denn einem Herausgabeanspruch nach § 985 BGB stünde gegenwärtig jedenfalls entgegen, dass sich der Anspruch des Eigentümers gegen den Besitzer richtet (VG Würzburg, B.v. 26.7.2018 - 8 E 18.927 - BeckRS 2018, 20825 Rn. 26).

    Selbst wenn man dies anders sehen wollte, wie es das VG Würzburg in seinem Beschluss vom 26. Juli 2018 (8 E 18.927 - BeckRS 2018, 20825 Rn. 27 ff.) anklingen lässt und es auf die zivilrechtliche Möglichkeit ankommt, sich von dem Vertrag zu lösen, so wurde lediglich zwischen der Beklagten und dem Tierschutzverein ein Vertrag geschlossen, bei dessen Aufhebung ein Herausgabeanspruch in Betracht käme.

  • OLG Naumburg, 12.04.2018 - 4 UF 94/17

    Vorläufige Verteilung der Haushaltsgegenstände bei Getrenntleben

    Auszug aus VG Bayreuth, 02.02.2021 - B 1 K 19.449
    Wer letztlich den Kaufvertrag abwickelt, ist für die eigentumsrechtliche Lage - speziell beim Kaufgegenstand Hund - nicht ausschlaggebend (Trennungs- und Abstraktionsprinzip; so im Ergebnis auch OLG Schleswig, B.v. 20.2.2013 - 15 UF 143/12 - BeckRS 2013, 22502; OLG Naumburg, B.v. 12.4.2018 - 4 UF 94/17 - BeckRS 2018, 37259 Rn. 23 zur Frage der Verteilung von Haushaltsgegenständen (wozu auch Haustiere zählen) zwischen Eheleuten).

    Der Hund wird den beiden gemeinsam als Familienhund übergeben (vgl. OLG Naumburg, B.v. 12.4.2018 - 4 UF 94/17 - BeckRS 2018, 37259 Rn. 10, 23).

    Insoweit kann wiederum dem Grundgedanken nach auf familiengerichtliche Rechtsprechung zu Hunden zurückgegriffen werden, wonach das Alleineigentum an einem Hund sich nicht (allein) daraus ableiten lässt, dass ein Ehegatte sowohl im Impfausweis als auch im Hunderegister als Halter ausgewiesen ist oder die Bezahlung der Hundesteuer, Tierarzt- oder Futterkosten allein übernimmt oder Tierarztbesuche wahrnimmt (vgl. OLG Naumburg, B.v. 12.4.2018 - 4 UF 94/17 - BeckRS 2018, 37259 Rn. 23; OLG Stuttgart, B.v. 11.4.2014 - 18 UF 62/14 - BeckRS 2014, 11670,).

  • VG Aachen, 04.04.2011 - 6 K 1949/09
    Auszug aus VG Bayreuth, 02.02.2021 - B 1 K 19.449
    Hier liegt ein rechtliches Interesse im Hinblick auf das Eigentum des Klägers ebenso vor wie ein Rehabilitationsinteresse, weil der Entzug des Eigentums an den Hunden - sollte er rechtswidrig erfolgt sein - den Kläger nachhaltig und spürbar in seinem grundrechtlich geschützten Eigentumsrecht verletzt hätte (vgl. VG Aachen, U.v. 4.4.2011 - 6 K 1949/09 - BeckRS 2011, 49883).

    Insbesondere ein Verwaltungsakt sollte aber nach dem Entschluss der Beklagten gerade nicht ergehen (vgl. zur Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Veräußerung von Tieren VG Sigmaringen, U.v. 10.12.2008 - 5 K 1202/06 - BeckRS 2011, 48360, bestätigt durch BVerwG, U.v. 12.1.2012 - 7 C 5.11 - BeckRS 2012, 47180 Rn. 18; ebenfalls einen Verwaltungsakt voraussetzend VG Aachen, U.v. 4.4.2011 - 6 K 1949/09 - BeckRS 2011, 49883).

    Auch eine (nur vorübergehende) Ingewahrsamnahme ist erst nach einer interessenabwägenden Ermessensentscheidung, insbesondere unter Beachtung möglichen - und hier sehr naheliegenden - (Mit-)Eigentums Dritter und einer etwaigen Übernahme durch diese zu treffen (vgl. auch VG Aachen, U.v. 4.4.2011 - 6 K 1949/09 - BeckRS 2011, 49883).

  • GemSOGB, 10.04.1986 - GmS-OGB 1/85

    Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen Trägern der gesetzlichen

    Auszug aus VG Bayreuth, 02.02.2021 - B 1 K 19.449
    Dadurch hat sich die Trägerin hoheitlicher Gewalt für die Verschaffung der tatsächlichen Herrschaftsmacht an den Hunden der besonderen Rechtssätze des öffentlichen Rechts bedient (vgl. GmS-OGB, B.v. 10.4.1986 - GmS-OGB 1/85 - juris), sodass der Verwaltungsrechtsweg eröffnet ist.

    Vorliegend wollte die Trägerin hoheitlicher Gewalt privatrechtlich handeln, hat sich aber der besonderen Rechtssätze des öffentlichen Rechts bedient (vgl. GmS-OGB, B.v. 10.4.1986 - GmS-OGB 1/85 - juris) und damit nicht die formellen und materiellen Grenzen des Privatrechts eingehalten.

  • BVerwG, 12.01.2012 - 7 C 5.11

    Beschwer des Beklagten bei Klageabweisung; Zwischenfeststellungsklage;

    Auszug aus VG Bayreuth, 02.02.2021 - B 1 K 19.449
    Insbesondere ein Verwaltungsakt sollte aber nach dem Entschluss der Beklagten gerade nicht ergehen (vgl. zur Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Veräußerung von Tieren VG Sigmaringen, U.v. 10.12.2008 - 5 K 1202/06 - BeckRS 2011, 48360, bestätigt durch BVerwG, U.v. 12.1.2012 - 7 C 5.11 - BeckRS 2012, 47180 Rn. 18; ebenfalls einen Verwaltungsakt voraussetzend VG Aachen, U.v. 4.4.2011 - 6 K 1949/09 - BeckRS 2011, 49883).

    Dabei kann ggf. i.V.m. der Anwendung unmittelbaren Zwangs gemäß Art. 34 BayVwZVG bzw. mittels unmittelbarer Ausführung nach Art. 7 Abs. 3 LStVG vorgegangen werden (vgl. zu einem Sofortvollzug BVerwG, U.v. 12.1.2012 - 7 C 5.11 - BeckRS 2012, 47180 Rn. 18).

  • VG Würzburg, 12.11.2018 - W 8 K 18.926

    Rückgabe behördlich weggenommener und weiterveräußerter Pferde

    Auszug aus VG Bayreuth, 02.02.2021 - B 1 K 19.449
    Eine solche Anordnung beinhaltet einen rechtsgestaltenden Verwaltungsakt, der die rechtliche Befugnis zur Eigentumsübertragung auf den handelnden Hoheitsträger übergehen lässt (vgl. VG Schleswig, B.v. 2.12.2013 - 1 B 99/13 - BeckRS 2014, 48178; VG Würzburg, B.v. 26.7.2018 - 8 E 18.927 - BeckRS 2018, 20825 Rn. 22; B.v. 12.11.2018 - W 8 K 18.926 - BeckRS 2018, 28908 Rn. 16; VG Potsdam B.v. 31.5.2018 - 3 L 237/18 - BeckRS 2018, 24238 Rn. 4).
  • VG Augsburg, 18.09.2009 - Au 5 S 09.985

    Pferdehaltung; Veräußerung bereits anderweitig untergebrachter Tiere;

    Auszug aus VG Bayreuth, 02.02.2021 - B 1 K 19.449
    Ob dies zivilrechtlich/rechtsgeschäftlich möglich ist, ist keine Frage der Beseitigung der Vollzugsfolgen (VG Augsburg, B.v. 18.9.2009 - Au 5 S 09.985 - BeckRS 2009, 47930).
  • BGH, 13.03.1991 - XII ZR 53/90

    Erwerb von Miteigentum durch einen Ehegatten

    Auszug aus VG Bayreuth, 02.02.2021 - B 1 K 19.449
    Der Bundesgerichtshof führt hierzu in seinem Urteil vom 13. März 1991 (XII ZR 53/90 - NJW 1991, 2283) aus:.
  • VG Schleswig, 02.12.2013 - 1 B 99/13

    Fortnahme eines Tieres; Veräußerungsanordnung; schriftliche Bestätigung nach

    Auszug aus VG Bayreuth, 02.02.2021 - B 1 K 19.449
    Eine solche Anordnung beinhaltet einen rechtsgestaltenden Verwaltungsakt, der die rechtliche Befugnis zur Eigentumsübertragung auf den handelnden Hoheitsträger übergehen lässt (vgl. VG Schleswig, B.v. 2.12.2013 - 1 B 99/13 - BeckRS 2014, 48178; VG Würzburg, B.v. 26.7.2018 - 8 E 18.927 - BeckRS 2018, 20825 Rn. 22; B.v. 12.11.2018 - W 8 K 18.926 - BeckRS 2018, 28908 Rn. 16; VG Potsdam B.v. 31.5.2018 - 3 L 237/18 - BeckRS 2018, 24238 Rn. 4).
  • OLG Schleswig, 20.02.2013 - 15 UF 143/12

    Wo bleibt der Hund nach der Ehescheidung?

    Auszug aus VG Bayreuth, 02.02.2021 - B 1 K 19.449
    Wer letztlich den Kaufvertrag abwickelt, ist für die eigentumsrechtliche Lage - speziell beim Kaufgegenstand Hund - nicht ausschlaggebend (Trennungs- und Abstraktionsprinzip; so im Ergebnis auch OLG Schleswig, B.v. 20.2.2013 - 15 UF 143/12 - BeckRS 2013, 22502; OLG Naumburg, B.v. 12.4.2018 - 4 UF 94/17 - BeckRS 2018, 37259 Rn. 23 zur Frage der Verteilung von Haushaltsgegenständen (wozu auch Haustiere zählen) zwischen Eheleuten).
  • BGH, 13.12.2013 - V ZR 58/13

    Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten: Abhandenkommen einer Sache bei Weggabe

  • BVerwG, 29.04.1997 - 1 C 2.95

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis, Berechtigtes Interesse an der

  • OLG Stuttgart, 07.04.2014 - 18 UF 62/14

    Verteilung der Hausratsgegenstände bei Getrenntleben: Zuweisung und Herausgabe

  • BVerwG, 18.11.1997 - 1 WB 46.97

    Recht der Soldaten - Angreifbarkeit einer kritischen Äußerung des Ministers über

  • BVerwG, 13.02.1976 - IV C 44.74

    Einlegung eines Widerspruchs durch nur einen Ehegatten gegen einen an die

  • BVerwG, 19.05.1994 - 5 C 33.91

    Rechtsweg - Mietübernahmeerklärung - Sozialhilfe - Zahlungsanspruch -

  • BVerfG, 28.10.1975 - 2 BvR 883/73

    Justizverwaltungsakt

  • BVerfG, 06.05.1958 - 2 BvL 37/56

    Lastenausgleich

  • VG Potsdam, 13.04.2022 - 3 L 66/22
    Der Herausgabeanspruch nach § 985 BGB scheitert jedenfalls daran, dass er sich gegen den Besitzer richtet (VG Bayreuth, Urteil vom 2. Februar 2021 - B 1 K 19.449 -, juris, Rn. 106; VG Würzburg, Beschluss vom 26. Juli 2018 - W 8 E 18.927 -, juris, Rn. 28), die Antragsgegnerin aber unstreitig nicht mehr im Besitz der Hunde ist.

    Es liegt auch nicht in der öffentlich-rechtlichen Rechtsmacht der Antragsgegnerin, den jetzigen Besitzer der Hunde zu deren Wiederüberlassung an den Antragsteller zu bewegen (vgl. VG Bayreuth, Urteil vom 2. Februar 2021 - B 1 K 19.449 -, juris, Rn. 106 m.w.N.; VG Würzburg, Beschluss vom 26. Juli 2018 - W 8 E 18.927 -, juris, Rn. 29. Denn insofern ist schon zweifelhaft, ob für die Antragsgegnerin zivilrechtlich die Möglichkeit besteht, sich von dem Kaufvertrag mit dem Dritten zu lösen.

  • VG Potsdam, 06.04.2022 - 3 L 179/22
    Auch begründet die Wegnahme der Hunde aufgrund der gegenüber der Mutter der Antragstellerin am 3. Februar 2022 verfügten Fortnahmeanordnung kein dem gutgläubigen Eigentumserwerb entgegenstehendes Abhandenkommen, vgl. § 935 Satz 2 BGB (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. Oktober 2018 - OVG 5 S 13.18 -, juris, Rn. 3, m.w.N.; VG Bayreuth, Urteil vom 2. Februar 2021 - B 1 K 19.449 -, juris, Rn. 105).

    Es liegt auch nicht in dessen öffentlich-rechtlicher Rechtsmacht, den jetzigen Besitzer der Hunde zu deren Wiederüberlassung an die Antragsteller zu bewegen (vgl. VG Bayreuth, Urteil vom 2. Februar 2021 - B 1 K 19.449 -, juris, Rn. 106 m.w.N.).

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