Rechtsprechung
   VG Bayreuth, 03.03.2008 - B 1 K 07.591   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,76041
VG Bayreuth, 03.03.2008 - B 1 K 07.591 (https://dejure.org/2008,76041)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 03.03.2008 - B 1 K 07.591 (https://dejure.org/2008,76041)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 03. März 2008 - B 1 K 07.591 (https://dejure.org/2008,76041)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,76041) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Beitrag zur Bayerischen Landesapothekerkammer; Beitragsbemessung nach dem Umsatz; Einbeziehung von Großhandelsumsatz; kein Verstoß gegen das Äquivalenzprinzip; keine rechtliche Trennung der beiden Betriebszweige; Anzeige des Arzneimittelgroßhandels erst nachträglich; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Bayreuth, 01.03.2005 - B 1 K 04.139
    Auszug aus VG Bayreuth, 03.03.2008 - B 1 K 07.591
    Zur Begründung trug der Kläger mit Schriftsatz seines Prozessbevollmächtigten vom 02.08.2007 im Wesentlichen vor, dass das Verfahren an die bereits anhängigen Klagen aus dem Jahr 2004 anschließe, mit welchem bereits vorangegangene Kammerbeiträge zum Gegenstand eines Gerichtsverfahrens gemacht worden seien (rechtskräftiges Urteil des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 01.03.2005 Az. B 1 K 04.139).

    Die Gerichtsakten des unter dem Aktenzeichen B 1 K 04.139 abgeschlossenen Verfahrens werden zum Verfahren beigezogen.

    Die Klage ist unzulässig, soweit ihr das rechtskräftige Urteil des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 01.03.2005 Az. B 1 K 04.139 entgegensteht.

    Wie im Urteil vom 01.03.2005 Az. B 1 K 04.139 ausgeführt, ist die Beitragsbemessung nach dem Umsatz der Apotheke rechtlich nicht zu beanstanden.

  • VGH Bayern, 30.03.1992 - 21 B 91.01256
    Auszug aus VG Bayreuth, 03.03.2008 - B 1 K 07.591
    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass den Kammern aufgrund ihrer Selbstverwaltungsautonomie für die Regelung des Beitragsrechts eine weitgehende Gestaltungsfreiheit zusteht, die nur durch gesetzliche Leitlinien und die Grundsätze des Gleichheitssatzes (möglichst gleichmäßige und gerechte Verteilung der Beiträge) und des Äquivalenzprinzips bezüglich der Vorteilshöhe begrenzt wird (vgl. z.B. BVerwG vom 10.09.1974 in Buchholz 418.00 Nr. 23 und vom 26.01.1993 in BVerwGE 92.24; BayVGH vom 30.03.1992 Az: 21 B 91.01256).

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist weiter anerkannt, dass Kammerbeiträge grundsätzlich nach den Umsätzen der einzelnen Mitglieder bemessen werden dürfen (BVerwG vom 13.03.1962 Az: I C 155, 59 in Buchholz 418.20 Nr. 8; BayVGH vom 30.03.1992 a.a.O.), und diese Beitragsbemessung nicht gegen das Äquivalenzprinzip verstößt.

  • BVerfG, 04.03.1964 - 1 BvR 371/61

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des § 36 Abs. 2 AMG

    Auszug aus VG Bayreuth, 03.03.2008 - B 1 K 07.591
    Der Vertrieb von Arzneimitteln unterliegt aus Gründen der Arzneimittelsicherheit zahlreichen Beschränkungen und auch der Überwachung; diese Beschränkungen sind auch grundgesetzkonform (vgl. z.B. BVerfGE 17, 269).
  • OVG Sachsen, 05.02.2019 - 4 A 29/17

    Kammerbeitrag; Apotheke; Versandhandel; Äquivalenzprinzip; Typisierung;

    Es ist aber nicht zwingend erforderlich, zwischen Umsätzen aus apothekenpflichtigen oder verschreibungspflichtigen Arzneimitteln einerseits und Umsätzen aus nicht apothekenpflichtigen Randsortimenten andererseits zu differenzieren, solange damit nicht die Grenze der zulässigen Typisierung und Pauschalierung überschritten wird und die beitragsmäßige Berücksichtigung von Umsätzen aus nicht apothekenpflichtigen Waren zu einem groben Missverhältnis zwischen Beitrag und Vorteil und damit zu einer Verletzung des Äquivalenzprinzips führt (vgl. etwa OVG NRW, Beschl. v. 27. Oktober 2005 - 5 A 601/07 -, juris Rn. 22 ff. und - 5 A 3533/06 -, juris Rn. 22 - 25, jeweils m. w. N.; VG Bayreuth, GB v. 3. März 2008 - B 1 K 07.591 -, juris Rn. 23 - 24; Urt. v. 1. März 2005 - B 1 K 04.139 -, juris Rn. 31 - 32, jeweils m. w. N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht