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   VG Bayreuth, 04.03.2021 - B 7 S 21.234   

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VG Bayreuth, 04.03.2021 - B 7 S 21.234 (https://dejure.org/2021,9172)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 04.03.2021 - B 7 S 21.234 (https://dejure.org/2021,9172)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 04. März 2021 - B 7 S 21.234 (https://dejure.org/2021,9172)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    11. BayIfSMV § 12 Abs. 1
    Aufschiebende Wirkung, Verwaltungsgerichte, Streitwertfestsetzung, Antragsgegner, Prozeßbevollmächtigter, Antragstellers, Anordnung der aufschiebenden Wirkung, Hauptsacheverfahren, Warengattung, Warensortiment, Warenangebot, Ladengeschäft, Bestimmtheitsgebot, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvL 1/01

    Nichtanrechnung von Kindergeld auf den Kindesunterhalt nach § 1612 b Abs. 5 BGB

    Auszug aus VG Bayreuth, 04.03.2021 - B 7 S 21.234
    Nach dem im Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) gründenden Bestimmtheitsgebot müssen normative Regelungen wie z.B. Rechtsverordnungen so gefasst sein, dass der Betroffene seine Normunterworfenheit und die Rechtslage so konkret erkennen kann, dass er sein Verhalten danach auszurichten vermag (BVerfG, B.v. 9.4.2003 - 1 BvL 1/01 - BVerfGE 108, 52).
  • VG Bremen, 02.04.2020 - 5 V 596/20

    Schließung eines Einzelhandelsgeschäftes im Wege einer Allgemeinverfügung nach §

    Auszug aus VG Bayreuth, 04.03.2021 - B 7 S 21.234
    Demgemäß kann ein Ladengeschäft nur dann unter Satz 2 gefasst werden, wenn es seinem Gesamtgepräge nach einer der dort genannten Einzelhandelskategorien zuzuordnen ist (vgl. auch VG Bremen, B.v. 2.4.2020 - 5 V 596/20 - juris Rn. 34), oder soweit es ausschließlich Presseartikel, Tierbedarf, Futter- oder Lebensmittel verkauft.
  • VG Augsburg, 25.01.2021 - Au 9 S 21.115

    Beschränkung des Warensortiments eines Einzelhandelsmarktes aufgrund der

    Auszug aus VG Bayreuth, 04.03.2021 - B 7 S 21.234
    An dieser Stelle wird durch die FAQ eine Sonderregelung geschaffen, die über den klaren Wortlaut von § 12 Abs. 1 der 11. BayIfSMV hinausgeht und für die der Wortlaut keinen Anhaltspunkt bildet (vgl. VG Augsburg, B.v. 25.1.2021 - Au 9 S 21.115 - juris Rn. 40).
  • VGH Bayern, 26.01.2021 - 20 NE 21.162

    15-km-Regel vorläufig außer Vollzug gesetzt

    Auszug aus VG Bayreuth, 04.03.2021 - B 7 S 21.234
    Unter dem Gesichtspunkt der Normenklarheit hinreichend bestimmt i.S.d Art. 103 Abs. 2 GG ist eine Norm, wenn jedermann vorhersehen kann, welches Verhalten verboten ist (vgl. zum Ganzen BayVGH, B.v. 26.1.2021 - 20 NE 21.162 - juris Rn. 14 m.w.N.).
  • VG Augsburg, 28.01.2021 - Au 9 E 21.129

    Corona-Pandemie - Betrieb eines Hundesalons

    Auszug aus VG Bayreuth, 04.03.2021 - B 7 S 21.234
    Die "FAQ" entfalten keinerlei rechtliche Bindungswirkung und sind insoweit eine behördeninterne Auslegungshilfe mit allenfalls informativem Aussagewert (vgl. VG Augsburg, B.v. 28.1.2021 - Au 9 E 21.129 - juris LS 4 und Rn. 37).
  • VG Regensburg, 11.03.2021 - RO 5 E 21.412

    Einstweilige Anordnung, Verwaltungsgerichte, Statthafter Rechtsbehelf,

    Diese sind durch ein typisches Warenangebot und eine typische Struktur bestimmt (VG Bayreuth, B. v. 4.3.2021 - B 7 S 21.234 - noch nicht veröffentlicht; zum Lebensmitteleinzelhandel auch VG Augsburg, B. v. 25.1.2021 - Au 9 S 21.115 - BeckRS 2021, 1256, Rn. 37).

    Diese Ladengeschäfte haben regemäßig neben ihrem spezialisierten Produkt- und ggf. Beratungsangebot auch bauliche Eigenheiten, die der Verordnungsgeber zum Teil ausdrücklich bei der Entscheidung über ihren Einbezug in die Ausnahmevorschrift berücksichtigt hat (vgl. die Berücksichtigung der großflächigen Anlage von Baumärkten und ihre regelmäßige Lage außerhalb von Innenstädten nach der Begründung der Verordnung zur Änderung der 11. BayIfSMV vom 24.2.2021, BayMBl. 2021 Nr. 150; VG Bayreuth, B. v. 4.3.2021 - B 7 S 21.234 - noch nicht veröffentlicht).

    Ein Ladengeschäft kann demnach insgesamt nur unter Satz 2 gefasst werden, wenn es nach seiner gesamten Prägung einer dort genannten Einzelhandelskategorie zuzuordnen ist (VG Bayreuth, B. v. 4.3.2021 - B 7 S 21.234 - noch nicht veröffentlicht).

    Zum anderen ist die Vorschrift als Ausnahme - wie bereits ausgeführt - eng auszulegen (VG Bayreuth, B. v. 4.3.2021 - B 7 S 21.234 - noch nicht veröffentlicht).

    Durch die FAQ würde hier eine Sonderregelung geschaffen, die über den klaren Wortlaut von § 12 Abs. 1 12. BayIfSMV hinausgeht und für die der Wortlaut keinen Anhaltspunkt bildet (VG Augsburg, B. v. 25.1.2021 - Au 9 S 21.115 - juris Rn. 40; VG Bayreuth, B. v. 4.3.2021 - B 7 S 21.234 - noch nicht veröffentlicht).

    Die "FAQ" entfalten keinerlei rechtliche Bindungswirkung und sind insoweit eine behördeninterne Auslegungshilfe mit allenfalls informativem Aussagewert (vgl. VG Augsburg, B. v. 28.1.2021 - Au 9 E 21.129 - juris LS 4 und Rn. 37; VG Bayreuth, B. v. 4.3.2021 - B 7 S 21.234 - noch nicht veröffentlicht).

    Eine solche Lesart des § 12 Abs. 1 Satz 2 12. BayIfSMV würde zudem eine Vielzahl offener Fragen aufwerfen: so wäre völlig offen, an welchem von vielen möglichen Kriterien die 50%-Grenze zu bemessen wäre, weiter wäre unklar, welche zeitliche Dimension der Betrachtung zugrunde liegen müsste, ob z.B. nur auf das Warenangebot im Zeitpunkt einer behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung abzustellen wäre, auf das durchschnittliche Warenangebot oder Ähnliches (VG Bayreuth, B. v. 4.3.2021 - B 7 S 21.234 - noch nicht veröffentlicht).

  • VG Trier, 08.12.2021 - 8 K 2827/21

    Corona-Soforthilfe

    Aussagewert zu verstehen (vgl. VG Magdeburg, Urteil vom 30. November 2021 - 3 A 61/21 MD -, juris, Rn. 37; VG Bayreuth, Beschluss vom 4. März 2021 - B 7 S 21.234 -, juris, Rn. 31 ff. jeweils m.w.N.).
  • VG München, 18.03.2021 - M 26b E 21.1303

    Erfolgloser Eilantrag auf Feststellung der Zulässigkeit eines unbeschränktes

    Diesen Beispielen (u. a. Apotheken, Optiker, Getränkemärkte, Fahrradwerkstätten) ist gemein, dass sie über eine typische Struktur und ein typisches, spezialisiertes, schwerpunktmäßiges Waren- bzw. Dienstleistungsangebot verfügen, wodurch sie einer bestimmten Kategorie zugeordnet werden können (so auch VG Regensburg, B. v. 11.3.2021 - RO 5 E 21.412 - noch nicht veröffentlicht; VG Bayreuth, B. v. 4.3.2021 - B 7 S 21.234 - noch nicht veröffentlicht).

    Diese FAQ sind als behördeninterne Auslegungshilfe weder für das Gericht noch für die Normadressaten verbindlich (ebenso BayVGH, B.v. 14.1.2021 - 20 CE 21.30 - beck-online Rn. 9; VG Regensburg, B. v. 11.3.2021 - RO 5 E 21.412 - noch nicht veröffentlicht; VG Bayreuth, B. v. 4. März 2021 - B 7 S 21.234 - noch nicht veröffentlicht; VG Augsburg, B. v. 25.1.2021 - Au 9 S 21.115 - juris Rn. 40).

  • VG Magdeburg, 30.11.2021 - 3 A 61/21

    Antragsberechtigung für die Gewährung der Billigkeitsleistung des Bundes in Form

    Die FAQs sind allenfalls als behördeninterne Auslegungshilfe mit informativem Aussagewert zu verstehen (vgl. VG Bayreuth, Beschl. v. 4. März 2021 - B 7 S 21.234 -, juris Rn. 31 ff.; .VG Augsburg, Beschl. v. 28. Januar 2021 - Au 9 E 21.129 - juris LS 4 und Rn. 37; LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 18. März 2021 - L 6 KR 93/17 -, juris LS 2, Rn. 30 ff.).
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