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   VG Bayreuth, 05.12.2008 - B 5 K 08.134   

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VG Bayreuth, 05.12.2008 - B 5 K 08.134 (https://dejure.org/2008,73107)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 05.12.2008 - B 5 K 08.134 (https://dejure.org/2008,73107)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 05. Dezember 2008 - B 5 K 08.134 (https://dejure.org/2008,73107)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Örtliche Zuständigkeit für die Klage eines entlassenen Probebeamten gegen die abschließende Probezeitbeurteilung; Berücksichtigung zwischenzeitlich bekannt gewordener Umstände bei Neubeurteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • VG Bayreuth, 29.06.2007 - B 5 K 06.838
    Auszug aus VG Bayreuth, 05.12.2008 - B 5 K 08.134
    Auf die hiergegen gerichtete Klage (Az.: B 5 K 06.838) hob das Bayerische Verwaltungsgericht Bayreuth die Probezeitbeurteilung des Direktors des Amtsgerichts Bamberg vom 12. April 2006 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides des Präsidenten des Landgerichts Bamberg vom 11. August 2006 durch Urteil vom 29. Juni 2007 auf und verpflichtete den Beklagten, den Kläger für die Zeit vom 30. November 2005 bis 31. Mai 2006 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu beurteilen.

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird gemäß § 117 Abs. 3 Satz 2 Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO - auf die Gerichtsakten in diesem Verfahren und im Streitverfahren B 5 K 06.838 sowie die vom Beklagten vorgelegten Personalakten Bezug genommen.

    So war das Bayerische Verwaltungsgericht Bayreuth vorliegend auch für die erste, rechtskräftig abgeschlossene Beurteilungsklage unter dem Aktenzeichen B 5 K 06.838 örtlich zuständig.

    42Der Dienstherrn kann bei der erneuten Erstellung der Probezeitbeurteilung, zu der er aufgrund des Urteils vom 29. Juni 2007 im Verwaltungsstreitverfahren B 5 K 06.838 verpflichtet gewesen ist, auch weitere, ihm zwischenzeitlich bekannt gewordene Fehler des Klägers bei der Bearbeitung von Grundbuchangelegenheiten aufnehmen und in die Bewertung einfließen lassen.

  • BVerfG, 29.05.2002 - 2 BvR 723/99

    Keine Verletzung des Gebots des effektiven Rechtsschutzes gemäß GG Art 19 Abs 4

    Auszug aus VG Bayreuth, 05.12.2008 - B 5 K 08.134
    Bei letzteren kann das Gericht nicht die Darlegung und den Nachweis einzelner Tatsachen verlangen, da das Werturteil selbst einer beweismäßigen Prüfung nicht zugänglich ist (BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 2002, Az.: 2 BvR 723/99, NJW 2003, 123 = NVwZ 2002, 1368 f. = BayVBl 2002, 697 f.).
  • VGH Bayern, 04.12.2006 - 3 CS 06.2915
    Auszug aus VG Bayreuth, 05.12.2008 - B 5 K 08.134
    Die hiergegen gerichtete Beschwerde zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof blieb ohne Erfolg (Beschluss vom 4. Dezember 2006, Az.: 3 CS 06.2915).
  • VG Oldenburg, 07.04.2003 - 6 A 229/03

    Aufschiebende Wirkung der Beschwerde im Wehrbeschwerderecht

    Auszug aus VG Bayreuth, 05.12.2008 - B 5 K 08.134
    Jedoch sieht für Entlassungs- oder auch Versetzungsverfügungen die weit überwiegende verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung das Verwaltungsgericht als örtlich zuständig an, in dessen Bezirk der Beamte vor der getroffenen Maßnahme seinen dienstlichen Wohnsitz hatte, um nicht das eventuelle Ergebnis des zu führenden Rechtsstreits vorweg zu nehmen (BayVGH, Beschluss vom 20. April 1984, Az.: 3 CS 84 A.2389, ZBR 1985, 210; VG Oldenburg, Beschluss vom 7. April 2003, Az.: 6 A 229/03, NVwZ-RR 2004, 48 f.; VG Göttingen, Beschluss vom 4. Juli 1996, Az.: 3 B 3196/96, NVwZ-RR 1996, 678 f.).
  • VG Göttingen, 04.07.1996 - 3 B 3196/96
    Auszug aus VG Bayreuth, 05.12.2008 - B 5 K 08.134
    Jedoch sieht für Entlassungs- oder auch Versetzungsverfügungen die weit überwiegende verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung das Verwaltungsgericht als örtlich zuständig an, in dessen Bezirk der Beamte vor der getroffenen Maßnahme seinen dienstlichen Wohnsitz hatte, um nicht das eventuelle Ergebnis des zu führenden Rechtsstreits vorweg zu nehmen (BayVGH, Beschluss vom 20. April 1984, Az.: 3 CS 84 A.2389, ZBR 1985, 210; VG Oldenburg, Beschluss vom 7. April 2003, Az.: 6 A 229/03, NVwZ-RR 2004, 48 f.; VG Göttingen, Beschluss vom 4. Juli 1996, Az.: 3 B 3196/96, NVwZ-RR 1996, 678 f.).
  • BVerwG, 19.12.2002 - 2 C 31.01

    Dienstliche Beurteilung; Eignung; Befähigung; Zweitbeurteiler;

    Auszug aus VG Bayreuth, 05.12.2008 - B 5 K 08.134
    Die verwaltungsgerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle hat sich daher darauf zu beschränken, ob der Beurteiler den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem er sich frei bewegen kann, verkannt hat, oder ob er von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemein gültige Bewertungsmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (BVerwG, Urteile vom 19. Februar 2002, Az.: 2 C 31.01, ZBR 2003, 359 und vom 11. September 1999, Az.: 2 A 6.98, ZBR 2000, 269; Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, 6. Aufl. 2005, RdNr. 477 ff.).
  • BVerwG, 11.11.1999 - 2 A 6.98

    Beurteilung, dienstliche, - der Soldaten nach ZDv 20/6; - Verschlechterung der -

    Auszug aus VG Bayreuth, 05.12.2008 - B 5 K 08.134
    Die verwaltungsgerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle hat sich daher darauf zu beschränken, ob der Beurteiler den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem er sich frei bewegen kann, verkannt hat, oder ob er von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemein gültige Bewertungsmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (BVerwG, Urteile vom 19. Februar 2002, Az.: 2 C 31.01, ZBR 2003, 359 und vom 11. September 1999, Az.: 2 A 6.98, ZBR 2000, 269; Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, 6. Aufl. 2005, RdNr. 477 ff.).
  • BVerwG, 31.05.1990 - 2 C 35.88

    Erfordernis einer zweiten Anhörung vor der endgültigen Entlassung eines Beamten

    Auszug aus VG Bayreuth, 05.12.2008 - B 5 K 08.134
    Zwar sind insoweit die zuletzt, in der verlängerten Probezeit gezeigten Leistungen in allererster Linie ausschlaggebend (hierzu etwa BVerwG, Urteil vom 31. Mai 1990, Az.: 2 C 35/88, BVerwGE 85, 177/181).
  • VGH Bayern, 19.07.2012 - 3 ZB 10.544

    Entlassung eines Rechtspflegers aus dem Beamtenverhältnis auf Probe

    In der daraufhin erstellten neuen Probezeitbeurteilung vom 11. Oktober 2007 (deren Rechtmäßigkeit aufgrund des in Rechtskraft erwachsenen Urteils des VG Bayreuth vom 5.12.2008, Az. B 5 K 08.134, feststeht), die sich nunmehr auf den Zeitraum der letzten Probezeitverlängerung vom 30. November 2005 bis 31. Mai 2006 bezieht, wird die Nichteignung des Klägers (neben zwischenzeitlich außerdem festgestellten Eintragungsfehlern im Grundbuch) wiederum mit einem erheblichen Rückstand der von ihm zu bearbeitenden Urkunden begründet.
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