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   VG Bayreuth, 07.10.2014 - B 5 K 12.943   

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VG Bayreuth, 07.10.2014 - B 5 K 12.943 (https://dejure.org/2014,34369)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 07.10.2014 - B 5 K 12.943 (https://dejure.org/2014,34369)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 07. Oktober 2014 - B 5 K 12.943 (https://dejure.org/2014,34369)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Voraussetzungslose Teilzeit; entgegenstehende dienstliche Belange

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • VG München, 15.11.2013 - M 21 K 12.1372

    Unwirksamkeit einer per E-Mail erteilten Zusicherung mangels Schriftform

    Auszug aus VG Bayreuth, 07.10.2014 - B 5 K 12.943
    Mit Schreiben vom 20. Januar 2014 legte die Beklagte ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 15. November 2013 (M 21 K 12.1372) vor, in dem das Gericht in einem vergleichbaren Fall die Ablehnung des Antrags auf voraussetzungslose Teilzeit und die Rechtsauffassung der Beklagten bestätigt habe.

    Zugleich stellt er einen ausfüllungsbedürftigen unbestimmten Rechtsbegriff dahingehend dar, dass die vorprägende Entscheidung über die zur effektiven Aufgabenwahrnehmung erforderliche Personalstärke und den Einsatz des vorhandenen Personals dem nur eingeschränkt überprüfbaren verwaltungspolitischen Gestaltungsermessen des Dienstherrn obliegt (vgl. OVG RhPf, B.v. 24.5.2004 - 2 B 10467/04.OVG - NVwZ-RR 2005, 51 Rn. 5; VG München, U.v. 15.11.2013 - M 21 K 12.1372; vgl. auch BVerwG, U.v. 29.4.2004 - 2 C 21.03 - BVerwGE 120, 382 ).

    Schließlich hat die Beklagte auch nicht deswegen die Berufungsmöglichkeit auf die Personalknappheit als dienstlichen Belang verwirkt, weil ihr Personaldefizit nach ihren eigenen Angaben im Ausgangsbescheid ("es handelt sich dabei nicht um ein nur vorübergehendes Phänomen") inzwischen "chronifiziert" ist (dazu eingehend VG München, U.v. 15.11.2013 - M 21 K 12.1372).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.05.2004 - 2 B 10467/04

    Antragsteilzeit, voraussetzungslose Teilzeit, Teilzeitbeschäftigung,

    Auszug aus VG Bayreuth, 07.10.2014 - B 5 K 12.943
    Zugleich stellt er einen ausfüllungsbedürftigen unbestimmten Rechtsbegriff dahingehend dar, dass die vorprägende Entscheidung über die zur effektiven Aufgabenwahrnehmung erforderliche Personalstärke und den Einsatz des vorhandenen Personals dem nur eingeschränkt überprüfbaren verwaltungspolitischen Gestaltungsermessen des Dienstherrn obliegt (vgl. OVG RhPf, B.v. 24.5.2004 - 2 B 10467/04.OVG - NVwZ-RR 2005, 51 Rn. 5; VG München, U.v. 15.11.2013 - M 21 K 12.1372; vgl. auch BVerwG, U.v. 29.4.2004 - 2 C 21.03 - BVerwGE 120, 382 ).

    Maßgeblicher Bezugsrahmen für die zu prüfenden dienstlichen Belange ist die gesamte Behörde (OVG RhPf, B.v. 24.5.2004 a.a.O. S. 51 Rn. 4; vgl. auch VG Bayreuth, U.v. 21.6.2013 - B 5 K 12.691 - juris-Rn. 27).

  • BVerwG, 29.04.2004 - 2 C 21.03

    Altersteilzeit, Blockmodell; dringende dienstliche Belange; Ermessen;

    Auszug aus VG Bayreuth, 07.10.2014 - B 5 K 12.943
    Zugleich stellt er einen ausfüllungsbedürftigen unbestimmten Rechtsbegriff dahingehend dar, dass die vorprägende Entscheidung über die zur effektiven Aufgabenwahrnehmung erforderliche Personalstärke und den Einsatz des vorhandenen Personals dem nur eingeschränkt überprüfbaren verwaltungspolitischen Gestaltungsermessen des Dienstherrn obliegt (vgl. OVG RhPf, B.v. 24.5.2004 - 2 B 10467/04.OVG - NVwZ-RR 2005, 51 Rn. 5; VG München, U.v. 15.11.2013 - M 21 K 12.1372; vgl. auch BVerwG, U.v. 29.4.2004 - 2 C 21.03 - BVerwGE 120, 382 ).
  • VG Bayreuth, 21.06.2013 - B 5 K 12.691

    Gewährung von Altersteilzeit im Blockmodell in Verwaltungsreformbereichen

    Auszug aus VG Bayreuth, 07.10.2014 - B 5 K 12.943
    Maßgeblicher Bezugsrahmen für die zu prüfenden dienstlichen Belange ist die gesamte Behörde (OVG RhPf, B.v. 24.5.2004 a.a.O. S. 51 Rn. 4; vgl. auch VG Bayreuth, U.v. 21.6.2013 - B 5 K 12.691 - juris-Rn. 27).
  • VG Wiesbaden, 20.10.2003 - 8 G 1941/03
    Auszug aus VG Bayreuth, 07.10.2014 - B 5 K 12.943
    Dies kann zur Folge haben, dass der personelle Mehrbedarf einer Behörde im Bereich einer einzelnen Abteilung, der nur durch Rückgriff auf berufserfahrene Beamte anderer Abteilungen behoben werden kann, einen der Teilzeitbeschäftigung entgegenstehenden dienstlichen Belang auch für hiervon nur mittelbar betroffene Beamte darstellt (vgl. VG Wiesbaden, B.v. 20.10.2003 - 8 G 1941/03 - juris).
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