Rechtsprechung
VG Bayreuth, 07.12.2020 - B 7 K 19.1055 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BayVwVfG Art. 49 Abs. 2 S. 1 Nr. 5; WHG § 105 Abs. 4; WHG § 70 Abs. 1; WHG § 14 Abs. 6
Widerruf eines Planfeststellungsbeschlusses - Existenzgefährdung eines landwirtschaftlichen Betriebs - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Bayreuth, 07.12.2020 - B 7 K 19.1055
- VGH Bayern, 29.07.2021 - 8 ZB 21.829
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 05.11.1997 - 11 A 54.96
Planfeststellung, Eisenbahnneubaustrecke Ebenfeld - Erfurt; …
Auszug aus VG Bayreuth, 07.12.2020 - B 7 K 19.1055
Hingewiesen wurde auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 05.11.1997 - Az. 11 A 54.96.Ausdrücklich wurde darauf hingewiesen, dass mit dem gesetzlichen Instrumentarium sichergestellt ist, dass der im Zuge einer Planfeststellung ausgelöste Konflikt zumindest im nachfolgenden Enteignungsentschädigungsverfahren bewältigt wird, selbst wenn die Bedrohung eines landwirtschaftlichen Betriebes in Rede steht (vgl. BVerwG, U.v. 5.11.1997 - 11 A 54/96 - juris).
- BVerwG, 27.05.2015 - 3 B 5.15
Projekt Stuttgart 21; Planfeststellungsbeschluss; bestandskräftiger …
Auszug aus VG Bayreuth, 07.12.2020 - B 7 K 19.1055
Es wurde auf einen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.05.2015 - Az. 3 B 5.15 - hingewiesen.Der Widerruf eines Planfeststellungsbeschlusses kommt daher, wenn nachträgliche Schutzauflagen nach § 75 Abs. 2 VwVfG nicht ausreichen, um Gefahren für grundrechtlich geschützte Rechtsgüter abzuwehren, nur als ultima ratio in Betracht und jedenfalls grundsätzlich nicht schon dann, wenn Einzelne in ihren Eigentumsrechten betroffen sind (vgl. BVerwG, B.v. 27.5.2015 - 3 B 5.15 - juris m.w.N.).
- VGH Baden-Württemberg, 03.07.2014 - 5 S 2429/12
Beeinträchtigung des Eigentums infolge eines bestandskräftigen …
Auszug aus VG Bayreuth, 07.12.2020 - B 7 K 19.1055
Die "erhöhte Bestandsgarantie eines unanfechtbaren Planfeststellungsbeschlusses" (es wurde auf ein Urteil des VGH Mannheim vom 03.07.2014 hingewiesen - Az. 5 S 2429/12) gebiete es darüber hinaus, die Norm bei Planfeststellungsbeschlüssen besonders streng auszulegen und nur in extremen Ausnahmefällen anzuwenden.Die Rechtskraft muss grundsätzlich erst dann weichen, wenn ein Festhalten an ihr zu einem schlechthin unerträglichen Ergebnis führen würde (VGH BW, U.v. 3.7.2014 - 5 S 2429/12 - juris).
- BVerwG, 28.04.2016 - 4 A 2.15
Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz; gerichtliche Zuständigkeit; Rücknahme …
Auszug aus VG Bayreuth, 07.12.2020 - B 7 K 19.1055
Insgesamt vermochte das Gericht nicht festzustellen, dass beeinträchtigte Rechte der Klägerseite durch den streitgegenständlichen Planfeststellungsbeschluss einen derart hohen Rang aufweisen würden, der sie zum Gemeinwohlbelang erheben und deren Verletzung in der konkreten Situation sich als so gravierend darstellen würde, dass sie auch und gerade im Interesse der Allgemeinheit nicht hingenommen oder aufrechterhalten bleiben könnte (vgl. zum Maßstab BVerwG, U.v. 28.4.2016 - 4 A 2.15 - juris). - VG Bayreuth, 20.10.2015 - B 1 K 15.475
Planfeststellungsbeschluss ist rechtmäßig
Auszug aus VG Bayreuth, 07.12.2020 - B 7 K 19.1055
Die Klägerseite hat sich zwar behördlicherseits beraten lassen und es wurde vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ... (AELF ...*) ein unverbindliches "Hofkonzept" von Januar 2012 zusammengestellt, doch fehlte es stets daran, dass die Klägerseite Anstalten unternommen hat, dieses Konzept in absehbarer Zeit zu verwirklichen (vgl. VG Bayreuth, U.v. 20.10.2015 - B 1 K 15.475 und nachfolgend BayVGH, B.v. 16.10.2017 - 8 ZB 16.154 - juris). - BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82
Zahntechniker-Innungen
Auszug aus VG Bayreuth, 07.12.2020 - B 7 K 19.1055
Bloße Chancen und tatsächliche Gegebenheiten sind zwar für das Unternehmen von erheblicher Bedeutung; sie werden nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eigentumsrechtlich jedoch nicht dem geschützten Bestand des einzelnen Unternehmens zugeordnet (vgl. BVerfG, B.v. 31.10.1984 - 1 BvR 35/82 u.a.; U.v. 10.6.2009 - 1 BvR 706/08 u.a.; B.v. 30.6.2020 - 1 BvR 1679/17 u.a. - juris). - BVerfG, 30.06.2020 - 1 BvR 1679/17
Verfassungsbeschwerden gegen Windenergie-auf-See-Gesetz wegen fehlender …
Auszug aus VG Bayreuth, 07.12.2020 - B 7 K 19.1055
Bloße Chancen und tatsächliche Gegebenheiten sind zwar für das Unternehmen von erheblicher Bedeutung; sie werden nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eigentumsrechtlich jedoch nicht dem geschützten Bestand des einzelnen Unternehmens zugeordnet (vgl. BVerfG, B.v. 31.10.1984 - 1 BvR 35/82 u.a.; U.v. 10.6.2009 - 1 BvR 706/08 u.a.; B.v. 30.6.2020 - 1 BvR 1679/17 u.a. - juris). - VG Augsburg, 05.11.2012 - Au 7 K 11.951
Wasserrecht
Auszug aus VG Bayreuth, 07.12.2020 - B 7 K 19.1055
Die Norm ist auch dann nicht anwendbar, wenn sich das planfestgestellte Vorhaben nachteilig auf Nutzungen auswirkt, die der Betroffene erst nach der Planfeststellung in Angriff genommen hat (vgl. VG Augsburg, U.v. 5.11.2012 - Au 7 K 11.951 - juris;… Guckelberger in Ziekow, Handbuch des Fachplanungsrechts, 2. Aufl. 2014, § 17 Rn. 99;… BeckOK UmweltR/Guckelberger WHG § 14 Rn. 34;… Czychowski/Reinhardt WHG § 14 Rn. 112). - BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 706/08
Verfassungsmäßigkeit der Einführung des Basistarifs durch die Gesundheitsreform …
Auszug aus VG Bayreuth, 07.12.2020 - B 7 K 19.1055
Bloße Chancen und tatsächliche Gegebenheiten sind zwar für das Unternehmen von erheblicher Bedeutung; sie werden nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eigentumsrechtlich jedoch nicht dem geschützten Bestand des einzelnen Unternehmens zugeordnet (vgl. BVerfG, B.v. 31.10.1984 - 1 BvR 35/82 u.a.; U.v. 10.6.2009 - 1 BvR 706/08 u.a.; B.v. 30.6.2020 - 1 BvR 1679/17 u.a. - juris). - VGH Bayern, 16.10.2017 - 8 ZB 16.154
Existenzgefährdung eines landwirtschaftlichen Betriebs durch ein …
Auszug aus VG Bayreuth, 07.12.2020 - B 7 K 19.1055
Die Klägerseite hat sich zwar behördlicherseits beraten lassen und es wurde vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ... (AELF ...*) ein unverbindliches "Hofkonzept" von Januar 2012 zusammengestellt, doch fehlte es stets daran, dass die Klägerseite Anstalten unternommen hat, dieses Konzept in absehbarer Zeit zu verwirklichen (vgl. VG Bayreuth, U.v. 20.10.2015 - B 1 K 15.475 und nachfolgend BayVGH, B.v. 16.10.2017 - 8 ZB 16.154 - juris).