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   VG Bayreuth, 07.12.2021 - B 9 E 21.30854   

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VG Bayreuth, 07.12.2021 - B 9 E 21.30854 (https://dejure.org/2021,60817)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 07.12.2021 - B 9 E 21.30854 (https://dejure.org/2021,60817)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 07. Dezember 2021 - B 9 E 21.30854 (https://dejure.org/2021,60817)
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Volltextveröffentlichung

  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 123; AsylG § 71 Abs. 1; VwVfG § 51 Abs. 1; AufenthG § 60 Abs. 5 und Abs. 7 S. 1
    Erfolgloser Eilantrag gegen Abschiebung in die russische Föderation

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  • BVerwG, 25.11.1997 - 9 C 58.96

    Abschiebungsschutz für kranke Asylbewerber bei unzureichenden medizinischen

    Auszug aus VG Bayreuth, 07.12.2021 - B 9 E 21.30854
    Eine erhebliche krankheitsbedingte Gefahr setzt gemäß § 60 Abs. 7 Satz 3 AufenthG voraus, dass sich der Gesundheitszustand des Ausländers in seiner Heimat wesentlich oder gar lebensbedrohlich verschlechtern würde, wobei eine konkrete Gefahr besteht, wenn der Ausländer alsbald nach der Rückkehr in den Heimatstaat in diese Lage geriete, weil er auf die dortigen unzureichenden Möglichkeiten zur Behandlung seines Leidens angewiesen wäre und auch anderswo wirksame Hilfe nicht in Anspruch nehmen könnte (BVerwG, U.v. 25.11.1997 - 9 C 58/96 - BVerwGE 105, 383).
  • VGH Bayern, 20.03.2019 - 9 ZB 17.30407

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung mangels Vorliegen eines

    Auszug aus VG Bayreuth, 07.12.2021 - B 9 E 21.30854
    Die Vorlage einer psychologischen/psychotherapeutischen Stellungnahme kann für sich danach auch keine tatsächlichen Anhaltspunkte für eine Erkrankung im Sinne des § 60a Abs. 3c Satz 2 AufenthG begründen, da dies eine Umgehung der gesetzlichen Wertungen bedeuten würde (vgl. OVG LSA, B.v. 30.8.2016 - 2 O 31/16 - juris Rn. 9; BayVGH, B.v. 20.3.2019 - 9 ZB 17.30407 - juris Rn. 7; ThürOVG B.v, 22.1.2020 - 3 ZKO 836/19 - juris Rn. 7).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.08.2016 - 2 O 31/16

    Glaubhaftmachung einer psychischer Erkrankung

    Auszug aus VG Bayreuth, 07.12.2021 - B 9 E 21.30854
    Die Vorlage einer psychologischen/psychotherapeutischen Stellungnahme kann für sich danach auch keine tatsächlichen Anhaltspunkte für eine Erkrankung im Sinne des § 60a Abs. 3c Satz 2 AufenthG begründen, da dies eine Umgehung der gesetzlichen Wertungen bedeuten würde (vgl. OVG LSA, B.v. 30.8.2016 - 2 O 31/16 - juris Rn. 9; BayVGH, B.v. 20.3.2019 - 9 ZB 17.30407 - juris Rn. 7; ThürOVG B.v, 22.1.2020 - 3 ZKO 836/19 - juris Rn. 7).
  • OVG Thüringen, 22.01.2020 - 3 ZKO 836/19

    Zu den Anforderungen an eine qualifizierte ärztliche Bescheinigung im

    Auszug aus VG Bayreuth, 07.12.2021 - B 9 E 21.30854
    Die Vorlage einer psychologischen/psychotherapeutischen Stellungnahme kann für sich danach auch keine tatsächlichen Anhaltspunkte für eine Erkrankung im Sinne des § 60a Abs. 3c Satz 2 AufenthG begründen, da dies eine Umgehung der gesetzlichen Wertungen bedeuten würde (vgl. OVG LSA, B.v. 30.8.2016 - 2 O 31/16 - juris Rn. 9; BayVGH, B.v. 20.3.2019 - 9 ZB 17.30407 - juris Rn. 7; ThürOVG B.v, 22.1.2020 - 3 ZKO 836/19 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 15.12.1987 - 9 C 285.86

    Ausgestaltung - Bedeutung - Entscheidungsverfahren - Bundesamt - Ausländerbehörde

    Auszug aus VG Bayreuth, 07.12.2021 - B 9 E 21.30854
    Der Antragsteller hat nicht schlüssig dargelegt, dass Umstände bestehen, die geeignet sind, eine für ihn günstigere Entscheidung herbeizuführen (vgl. BVerwG, U.v. 15.12.1987 - 9 C 285/86 - juris Rn. 18).
  • VG Saarlouis, 20.08.2018 - 6 L 1012/18

    Antragsart im vorläufigen Rechtsschutzverfahren bei Ablehnung eines

    Auszug aus VG Bayreuth, 07.12.2021 - B 9 E 21.30854
    Es liegt kein Fall des § 80 Abs. 5 VwGO vor, weil keine erneute Abschiebungsandrohung erlassen wurde und die Entscheidung, kein weiteres Asylverfahren durchzuführen, für sich betrachtet - ohne die bereits rechtskräftigen Abschiebungsandrohungen - keinen vollziehbaren Verwaltungsakt, aus dem die Vollstreckung droht, darstellt (so auch VGH BW, B.v. 29.11.2018 - 12 S 2504/18; VG Bayreuth, B.v. 11.7.2017 - B 6 E 17.32344; VG Berlin, B.v. 21.11.2017 - 32 L 670.17 A; VG Regensburg, B.v. 7.8.2018 - RO 14 E 18.31925; VG Saarland, B.v. 20. - 4 8.2018 - 6 L 1012/18 - alle juris: Lehnt das Bundesamt einen Asylfolgeantrag wegen Unzulässigkeit ab und erlässt aufgrund der im Asylerstverfahren ergangenen vollziehbaren Abschiebungsandrohung keine erneute Abschiebungsandrohung, so ist im vorläufigen Rechtsschutzverfahren weiterhin der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO die statthafte Antragsart).
  • VG Regensburg, 07.08.2018 - RO 14 E 18.31925

    Asyl, Nigeria: Vorläufiger Rechtsschutz im Asylfolgeverfahren abgelehnt

    Auszug aus VG Bayreuth, 07.12.2021 - B 9 E 21.30854
    Es liegt kein Fall des § 80 Abs. 5 VwGO vor, weil keine erneute Abschiebungsandrohung erlassen wurde und die Entscheidung, kein weiteres Asylverfahren durchzuführen, für sich betrachtet - ohne die bereits rechtskräftigen Abschiebungsandrohungen - keinen vollziehbaren Verwaltungsakt, aus dem die Vollstreckung droht, darstellt (so auch VGH BW, B.v. 29.11.2018 - 12 S 2504/18; VG Bayreuth, B.v. 11.7.2017 - B 6 E 17.32344; VG Berlin, B.v. 21.11.2017 - 32 L 670.17 A; VG Regensburg, B.v. 7.8.2018 - RO 14 E 18.31925; VG Saarland, B.v. 20. - 4 8.2018 - 6 L 1012/18 - alle juris: Lehnt das Bundesamt einen Asylfolgeantrag wegen Unzulässigkeit ab und erlässt aufgrund der im Asylerstverfahren ergangenen vollziehbaren Abschiebungsandrohung keine erneute Abschiebungsandrohung, so ist im vorläufigen Rechtsschutzverfahren weiterhin der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO die statthafte Antragsart).
  • VG Schleswig, 11.12.2017 - 4 B 168/17

    Entsprechende Anwendung des § 36 Abs. 3 S. 1 Halbs. 1 AsylG (juris: AsylVfG 1992)

    Auszug aus VG Bayreuth, 07.12.2021 - B 9 E 21.30854
    Hierbei unterliegt die Wahrscheinlichkeitsfeststellung dem Grundsatz der freien Würdigung des gesamten Vorbringens und ist ein Akt wertender richterlicher Erkenntnis (vgl. SächsOVG, B.v. 22.9.2017 - 4 B 168/17 - juris).
  • BVerwG, 14.12.2016 - 1 C 4.16

    Keine Prüfungseinschränkung bei Asylanträgen im Fall nicht abgeschlossener

    Auszug aus VG Bayreuth, 07.12.2021 - B 9 E 21.30854
    Hieran ändert auch nichts, dass, soweit die Ablehnung der Durchführung eines weiteren Asylverfahrens bei Folgeanträgen nach aktueller Rechtslage als Unzulässigkeitsentscheidung gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 5 AsylG ergeht, nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nunmehr die Anfechtungsklage die statthafte Klageart ist (vgl. BVerwG, U.v. 14.12.2016 - 1 C 4/16 - juris).
  • VG Bayreuth, 11.07.2017 - B 6 E 17.32344

    Keine Abschiebung eines zum Christentum übergetretenen Muslim nach Afganistan

    Auszug aus VG Bayreuth, 07.12.2021 - B 9 E 21.30854
    Es liegt kein Fall des § 80 Abs. 5 VwGO vor, weil keine erneute Abschiebungsandrohung erlassen wurde und die Entscheidung, kein weiteres Asylverfahren durchzuführen, für sich betrachtet - ohne die bereits rechtskräftigen Abschiebungsandrohungen - keinen vollziehbaren Verwaltungsakt, aus dem die Vollstreckung droht, darstellt (so auch VGH BW, B.v. 29.11.2018 - 12 S 2504/18; VG Bayreuth, B.v. 11.7.2017 - B 6 E 17.32344; VG Berlin, B.v. 21.11.2017 - 32 L 670.17 A; VG Regensburg, B.v. 7.8.2018 - RO 14 E 18.31925; VG Saarland, B.v. 20. - 4 8.2018 - 6 L 1012/18 - alle juris: Lehnt das Bundesamt einen Asylfolgeantrag wegen Unzulässigkeit ab und erlässt aufgrund der im Asylerstverfahren ergangenen vollziehbaren Abschiebungsandrohung keine erneute Abschiebungsandrohung, so ist im vorläufigen Rechtsschutzverfahren weiterhin der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO die statthafte Antragsart).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.11.2018 - 12 S 2504/18

    Einstweiliger Rechtsschutz im Asylfolgeverfahren

  • VG Berlin, 21.11.2017 - 32 L 670.17

    Unzulässigkeit eines Asylfolgeantrags; Abschiebungsverbot wegen Homosexualität

  • VG Sigmaringen, 10.03.2017 - A 3 K 3493/15

    Feststellung von Abschiebungsverboten gem. § 60 Abs 5 oder 7 S 1 AufenthGjuris:

  • BVerwG, 21.04.1982 - 8 C 75.80

    Zulässigkeit und Begründetheit eines Antrags auf Wiederaufgreifen eines durch

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