Rechtsprechung
VG Bayreuth, 08.08.2017 - B 5 K 16.380 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
§ 88 BBG
Keine Zeitgutschrift für wegen Krankheit nicht geleistete Mehrarbeit - rewis.io
Keine Zeitgutschrift für wegen Krankheit nicht geleistete Mehrarbeit
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Bayreuth, 08.08.2017 - B 5 K 16.380
- VGH Bayern, 01.03.2018 - 6 ZB 17.2184
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 26.11.2012 - 2 B 2.12
Arbeitszeitkonto; Dezentrales Schichtdienstmanagement; Krankheit, Schichtenplan; …
Auszug aus VG Bayreuth, 08.08.2017 - B 5 K 16.380
Zwar lässt sich aus dieser Pflicht der auch in den Regelungen der §§ 9, 9a BBesG zum Ausdruck kommende Grundsatz ableiten, dass ausgefallener Dienst vom Beamten nicht "ersatzweise" nachzuholen und wegen Krankheit versäumte Dienstzeit arbeitszeitrechtlich so zu behandeln ist, als habe der Beamte Dienst im vorgesehenen Umfang geleistet (vgl. BVerwG, B.v. 26.11.2012 - 2 B 2.12 - juris, Rn. 13 m.w.N.; BVerwG, U.v. 01.04.2004 - 2 C 14/03 - juris; SächsOVG, U.v. 22.03.2016 - 2 A 374/14 - juris).Zielrichtung ist dabei die Vermeidung einer Schlechterstellung des Beamten; dieser soll bei einer Erkrankung nicht schlechter gestellt werden, als er ohne die Dienstunfähigkeit gestellt wäre (BVerwG, B.v. 26.11.2012, a.a.O., Rn. 13).
- OVG Sachsen, 22.03.2016 - 2 A 374/14
Jahresarbeitszeitkonto; Polizeibeamter; Krankheit
Auszug aus VG Bayreuth, 08.08.2017 - B 5 K 16.380
Zwar lässt sich aus dieser Pflicht der auch in den Regelungen der §§ 9, 9a BBesG zum Ausdruck kommende Grundsatz ableiten, dass ausgefallener Dienst vom Beamten nicht "ersatzweise" nachzuholen und wegen Krankheit versäumte Dienstzeit arbeitszeitrechtlich so zu behandeln ist, als habe der Beamte Dienst im vorgesehenen Umfang geleistet (…vgl. BVerwG, B.v. 26.11.2012 - 2 B 2.12 - juris, Rn. 13 m.w.N.; BVerwG, U.v. 01.04.2004 - 2 C 14/03 - juris; SächsOVG, U.v. 22.03.2016 - 2 A 374/14 - juris).Damit sind von der Rechtsprechung ausdrücklich nicht die Fälle erfasst, in denen es um die Anordnung von Mehrarbeit geht (so ausdrücklich SächsOVG, U.v. 22.03.2016, a.a.O., Rn. 26 ff.).
- BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 61.03
Arbeitszeit; Ausgleichsmaßnahmen; außerunterrichtliche Verpflichtungen; …
Auszug aus VG Bayreuth, 08.08.2017 - B 5 K 16.380
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist Mehrarbeit im Sinne des § 88 Satz 2 BBG der Dienst, den der einer Arbeitszeitregelung unterliegende Beamte aufgrund dienstlicher Anordnung oder Genehmigung zur Wahrnehmung der Obliegenheiten des Hauptamts oder, soweit ihm ein Amt nicht verliehen ist, zur Erfüllung der einem Hauptamt entsprechenden Aufgaben über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus - d.h. nicht im Rahmen des normalen Arbeitsumfangs - verrichtet (…vgl. BVerwG, U.v. 17.11.2016 - 2 C 23/15 - juris, Rn. 13 f.; BVerwG, U.v. 23.09.2004 - 2 C 61.03 - juris, Rn. 14 f.).Dabei hat er insbesondere zu prüfen, ob nach dienstlichen Notwendigkeiten überhaupt Mehrarbeit erforderlich ist und welchem Beamten sie übertragen werden soll (…vgl. BVerwG, U.v. 02.04.1981 - 2 C 1.81 - juris, Rn. 20;… BVerwG, U.v. 28.05.2003 - 2 C 28.02 - juris, Rn. 14; BVerwG, U.v. 23.09.2004 - 2 C 61.03 - juris, Rn. 18).
- BVerwG, 17.11.2016 - 2 C 23.15
Mehrarbeit in Form von Bereitschaftsdienst ist im Verhältnis "1 zu 1" durch …
Auszug aus VG Bayreuth, 08.08.2017 - B 5 K 16.380
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist Mehrarbeit im Sinne des § 88 Satz 2 BBG der Dienst, den der einer Arbeitszeitregelung unterliegende Beamte aufgrund dienstlicher Anordnung oder Genehmigung zur Wahrnehmung der Obliegenheiten des Hauptamts oder, soweit ihm ein Amt nicht verliehen ist, zur Erfüllung der einem Hauptamt entsprechenden Aufgaben über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus - d.h. nicht im Rahmen des normalen Arbeitsumfangs - verrichtet (vgl. BVerwG, U.v. 17.11.2016 - 2 C 23/15 - juris, Rn. 13 f.;… BVerwG, U.v. 23.09.2004 - 2 C 61.03 - juris, Rn. 14 f.). - BVerwG, 02.04.1981 - 2 C 1.81
Keine rückwirkende Anordnung oder Genehmigung von Mehrarbeit
Auszug aus VG Bayreuth, 08.08.2017 - B 5 K 16.380
Dabei hat er insbesondere zu prüfen, ob nach dienstlichen Notwendigkeiten überhaupt Mehrarbeit erforderlich ist und welchem Beamten sie übertragen werden soll (vgl. BVerwG, U.v. 02.04.1981 - 2 C 1.81 - juris, Rn. 20;… BVerwG, U.v. 28.05.2003 - 2 C 28.02 - juris, Rn. 14;… BVerwG, U.v. 23.09.2004 - 2 C 61.03 - juris, Rn. 18). - BVerwG, 28.05.2003 - 2 C 28.02
Arbeitszeit der Bundesbeamten im Beitrittsgebiet; zu hoch festgesetzte …
Auszug aus VG Bayreuth, 08.08.2017 - B 5 K 16.380
Dabei hat er insbesondere zu prüfen, ob nach dienstlichen Notwendigkeiten überhaupt Mehrarbeit erforderlich ist und welchem Beamten sie übertragen werden soll (…vgl. BVerwG, U.v. 02.04.1981 - 2 C 1.81 - juris, Rn. 20; BVerwG, U.v. 28.05.2003 - 2 C 28.02 - juris, Rn. 14;… BVerwG, U.v. 23.09.2004 - 2 C 61.03 - juris, Rn. 18). - BVerwG, 01.04.2004 - 2 C 14.03
Arbeitszeit; Schichtdienst; Wochenfeiertage; Dienstunfähigkeit.
Auszug aus VG Bayreuth, 08.08.2017 - B 5 K 16.380
Zwar lässt sich aus dieser Pflicht der auch in den Regelungen der §§ 9, 9a BBesG zum Ausdruck kommende Grundsatz ableiten, dass ausgefallener Dienst vom Beamten nicht "ersatzweise" nachzuholen und wegen Krankheit versäumte Dienstzeit arbeitszeitrechtlich so zu behandeln ist, als habe der Beamte Dienst im vorgesehenen Umfang geleistet (…vgl. BVerwG, B.v. 26.11.2012 - 2 B 2.12 - juris, Rn. 13 m.w.N.; BVerwG, U.v. 01.04.2004 - 2 C 14/03 - juris; SächsOVG, U.v. 22.03.2016 - 2 A 374/14 - juris).
- VGH Bayern, 01.03.2018 - 6 ZB 17.2184
Dienstbefreiung nur für tatsächlich geleistete Mehrarbeit bei vorheriger …
Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 8. August 2017 - B 5 K 16.380 - wird abgelehnt.