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VG Bayreuth, 09.09.2021 - B 1 K 21.571 |
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- BAYERN | RECHT
StVG § 3 Abs. 1 Satz 1; FeV § 46 Abs. 1 Satz 1; FeV § § 14 Abs. 1 Satz 3; FeV § 11 Abs. 8 Satz 1; VwZVG Art. 19 Abs. 1, Art. 29 Abs. 1 und 2, Art. 31 Abs. 2
Entziehung der Fahrerlaubnis, zurecht gefordertes MPU-Gutachten nicht vorgelegt, Rechtswidrigkeit der Zwangsgeldandrohung wegen Ermessenausfall
Verfahrensgang
- VG Bayreuth, 09.09.2021 - B 1 K 21.571
- VGH Bayern, 28.10.2021 - 11 ZB 21.2646
- VGH Bayern, 23.11.2021 - 11 ZB 21.2646
- VGH Bayern, 23.11.2021 - 11 ZB 21.2838
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- VGH Bayern, 05.12.2018 - 11 CS 18.2351
Einstweiliger Rechtsschutz - Entziehung der Fahrerlaubnis wegen …
Auszug aus VG Bayreuth, 09.09.2021 - B 1 K 21.571
Die Frage der Wiedererlangung der Fahreignung ist auch im Entziehungsverfahren zu prüfen, wenn eine Wiedererlangung in zeitlicher Hinsicht bereits möglich ist (sog. verfahrensrechtliche Einjahresfrist) und der Betreffende eine beachtliche Abstinenzbehauptung erhoben hat (…VG München, B.v. 17.02.2020 - M 26 S 19.6322 - juris, Rn. 22; BayVGH, B.v. 05.12.2018 - 11 CS 18.2351 - juris, Rn. 12 f. m.w.N.). - VGH Bayern, 14.09.2006 - 11 CS 06.1475
Entziehung der Fahrerlaubnis - "Gelegentlichkeit" des Cannabiskonsums - etwa …
Auszug aus VG Bayreuth, 09.09.2021 - B 1 K 21.571
Es kann im Hinblick hierauf so lange nicht davon gesprochen werden, die Androhung entfalte keine Beschwer mehr, als die Zwangsgeldforderung nicht erloschen ist oder das Landratsamt nicht zugesichert hat, diesen Anspruch nicht mehr geltend zu machen (vgl. BayVGH, B.v. 14.09.2006 - 11 CS 06.1475, 11 C 06.1476 - juris, Rn. 31). - BVerwG, 17.11.2016 - 3 C 20.15
Anforderung eines Fahreignungsgutachtens; Anordnung der Beibringung eines …
Auszug aus VG Bayreuth, 09.09.2021 - B 1 K 21.571
Der Schluss aus der Nichtvorlage eines angeforderten Fahreignungsgutachtens auf die fehlende Fahreignung ist gerechtfertigt, wenn die Anordnung formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig war (stRspr, vgl. BVerwG, U.v. 17.11.2016 - 3 C 20.15 - BVerwGE 156, 293 Rn. 19 m.w.N.).
- VGH Bayern, 29.11.2012 - 11 CS 12.2276
Begutachtung der Fahreignung; Rechtmäßigkeit der Festlegung des Kreises der in …
Auszug aus VG Bayreuth, 09.09.2021 - B 1 K 21.571
Die Vorschrift des § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV räumt der Behörde kein Ermessen hinsichtlich der Frage ein, ob aus der Nichtvorlage des Gutachtens auf die Fahrungeeignetheit des Betroffenen geschlossen werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 29.11.2012 - 11 CS 12.2276 - juris, Rn. 13 m.w.N.). - VGH Bayern, 26.05.2021 - 11 CS 21.730
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens …
Auszug aus VG Bayreuth, 09.09.2021 - B 1 K 21.571
Dies gilt auch bei Nichtvorlage eines zu Recht geforderten Fahreignungsgutachtens (vgl. BayVGH, B.v. 26.05.2021 - 11 CS 21.730 - juris, Rn. 16). - VG München, 17.02.2020 - M 26 S 19.6322
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen regelmäßigen Cannabiskonsums - einstweiliger …
Auszug aus VG Bayreuth, 09.09.2021 - B 1 K 21.571
Die Frage der Wiedererlangung der Fahreignung ist auch im Entziehungsverfahren zu prüfen, wenn eine Wiedererlangung in zeitlicher Hinsicht bereits möglich ist (sog. verfahrensrechtliche Einjahresfrist) und der Betreffende eine beachtliche Abstinenzbehauptung erhoben hat (VG München, B.v. 17.02.2020 - M 26 S 19.6322 - juris, Rn. 22;… BayVGH, B.v. 05.12.2018 - 11 CS 18.2351 - juris, Rn. 12 f. m.w.N.). - BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01
Entziehung der Fahrerlaubnis, maßgeblicher Zeitpunkt; Fahrerlaubnisentziehung, …
Auszug aus VG Bayreuth, 09.09.2021 - B 1 K 21.571
ee) Das Landratsamt wie auch die Widerspruchsbehörde konnten und mussten daher hier auf die Nichteignung des Klägers schließen, weil der Kläger das rechtmäßig geforderte medizinisch-psychologische Gutachten einer anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung nicht fristgerecht vorgelegt hat (vgl. BVerwG, U.v. 05.07.2001 - 3 C 13.01 - NJW 2002, 78). - BVerwG, 11.04.2019 - 3 C 9.18
Erstmaliger Verstoß eines gelegentlichen Cannabiskonsumenten gegen das Gebot des …
Auszug aus VG Bayreuth, 09.09.2021 - B 1 K 21.571
Die bloße nicht näher substantiierte Behauptung ist nicht ausreichend, um hier Zweifel hervorzurufen, zumal die vom Verordnungsgeber in § 14 Abs. 1 Satz 3 FeV in der vorliegenden Konstellation vorgesehene medizinisch-psychologische Untersuchung in einer anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (§ 11 Abs. 3 Satz 1 FeV) auch höchstrichterlich als rechtens angesehen wird (vgl. BVerwG, U.v. 11.04.2019 - 3 C 9/18 - juris, Rn. 23 ff.).