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   VG Bayreuth, 10.12.2019 - B 5 K 18.305   

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VG Bayreuth, 10.12.2019 - B 5 K 18.305 (https://dejure.org/2019,54316)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 10.12.2019 - B 5 K 18.305 (https://dejure.org/2019,54316)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 10. Dezember 2019 - B 5 K 18.305 (https://dejure.org/2019,54316)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayBesG Art. 4 Abs. 3; BGB § 288 Abs. 5
    Kein Anspruch des Beamten auf rechtzeitige Bezügezahlung

  • rewis.io

    Kein Anspruch auf rechtzeitige Bezügezahlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Bayern, 27.06.2013 - 16a DZ 12.558

    Kein Anspruch auf Verzugszinsen bei Nachzahlung von Dienstbezügen nach Aufhebung

    Auszug aus VG Bayreuth, 10.12.2019 - B 5 K 18.305
    Um dies zu kompensieren, steht dem Rechtsanspruch auf fristgemäße Zahlung die Pflicht des Beamten entgegen, eine verspätete Auszahlung grundsätzlich hinzunehmen, soweit er nicht dadurch einen konkreten Schaden erleidet (vgl. BayVGH, B.v. 27.06.2013 - 16a DZ 12.558 - juris Rn. 8; B.v. 22.10.2018 - 3 ZB 17.123 - juris Rn. 12).

    Zudem muss der sonstige Schaden genau bezifferbar sein (vgl. BayVGH, B.v. 27.06.2013 - 16a DZ 12.558 - juris Rn. 15 m.w.N.; auch Summer in Schwegmann/Summer, BesR, Stand 30.08.2019, § 3 BBesG Rn. 30).

  • BVerwG, 13.04.1978 - 2 C 27.75

    Verletzung der Hinweispflicht - Mündliche Verhandlung - Verwaltungsverfahren

    Auszug aus VG Bayreuth, 10.12.2019 - B 5 K 18.305
    Auch die analoge Anwendung der bürgerlich-rechtlichen Verzugsvorschriften auf öffentlich-rechtliche Geldforderungen ist schon im Grundsatz allenfalls dann möglich, wenn das öffentlich-rechtliche Rechtsverhältnis dem zivilrechtlichen ähnlich ausgestaltet ist, insbesondere die Parteien einander gleichgeordnet sind (vgl. BVerwG, U.v. 13.4.1978 - 2 C 27/75 - DÖD 1979, 189/190; U.v. 15.3.1989 - 7 C 42/87 - juris Rn. 14; Ernst in MüKo BGB, 8. Aufl. 2019, § 286 Rn. 12 ff.).
  • BVerwG, 15.03.1989 - 7 C 42.87

    Kostenübernahme - Bundesbahn - Schülerbeförderung

    Auszug aus VG Bayreuth, 10.12.2019 - B 5 K 18.305
    Auch die analoge Anwendung der bürgerlich-rechtlichen Verzugsvorschriften auf öffentlich-rechtliche Geldforderungen ist schon im Grundsatz allenfalls dann möglich, wenn das öffentlich-rechtliche Rechtsverhältnis dem zivilrechtlichen ähnlich ausgestaltet ist, insbesondere die Parteien einander gleichgeordnet sind (vgl. BVerwG, U.v. 13.4.1978 - 2 C 27/75 - DÖD 1979, 189/190; U.v. 15.3.1989 - 7 C 42/87 - juris Rn. 14; Ernst in MüKo BGB, 8. Aufl. 2019, § 286 Rn. 12 ff.).
  • BVerfG, 19.09.2007 - 2 BvF 3/02

    Antragslose Teilzeitbeschäftigung von Beamten verfassungswidrig

    Auszug aus VG Bayreuth, 10.12.2019 - B 5 K 18.305
    Die besoldungsrechtlichen Einzelregelungen sind daher nicht isoliert, sondern in der Gesamtschau dahingehend zu lesen, wie das Rechtsverhältnis zwischen Beamtem und Dienstherrn insgesamt, insbesondere hinsichtlich der wechselseitigen Abhängigkeit von Dienstpflicht und Treuepflicht, ausgestaltet ist (vgl. BVerfG, B.v. 19.9.2007 - 2 BvF 3/02 - juris Rn. 53 ff.).
  • BVerwG, 08.06.1966 - VIII C 153.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus VG Bayreuth, 10.12.2019 - B 5 K 18.305
    Auch dann ist aber kein Zinsanspruch, sondern allenfalls der Ersatz eines sonstigen Schadens denkbar, und auch das nur unter der zusätzlichen Voraussetzung, dass der Dienstherr neben der oder durch die Verzögerung die berechtigten Interessen des Beamten in nicht durch öffentliche Interessen zu rechtfertigender Weise gröblich missachtet hat (vgl. BVerwG, U.v. 8.6.1966 - VIII C 153.63 - Ls. 1; U.v. 12.9.1963 - II C 26.62 - juris Rn. 24 f.; U.v. 24.8.1961 - II C 165.59 - juris Rn. 21 ff.; zum Schadensersatzanspruch wegen Fürsorgepflichtverletzung allgemein Badenhausen-Fähnle in Brinktine/Schollendorf, BeckOK Beamtenrecht Bund, Stand 01.01.2018, § 78 Rn. 44 ff.).
  • VGH Bayern, 22.10.2018 - 3 ZB 17.123

    Nachzahlung von Bezügen und Urlaubsabgeltung nach Einstellung des

    Auszug aus VG Bayreuth, 10.12.2019 - B 5 K 18.305
    Um dies zu kompensieren, steht dem Rechtsanspruch auf fristgemäße Zahlung die Pflicht des Beamten entgegen, eine verspätete Auszahlung grundsätzlich hinzunehmen, soweit er nicht dadurch einen konkreten Schaden erleidet (vgl. BayVGH, B.v. 27.06.2013 - 16a DZ 12.558 - juris Rn. 8; B.v. 22.10.2018 - 3 ZB 17.123 - juris Rn. 12).
  • EuGH, 03.04.2008 - C-306/06

    01051 Telecom - Richtlinie 2000/35/EG - Bekämpfung von Zahlungsverzug im

    Auszug aus VG Bayreuth, 10.12.2019 - B 5 K 18.305
    Ob die im Urteil des EuGH v. 3.4.2008 - C-306/06 - entwickelten Grundsätze zur fristgemäßen Zahlung von Entgelten auf die Beziehung zwischen Dienstherrn und Beamten übertragbar sind, obwohl sie im Hinblick auf den privatrechtlichen Geschäftsverkehr erarbeitet wurden, kann insoweit dahinstehen.
  • BVerwG, 24.08.1961 - II C 165.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus VG Bayreuth, 10.12.2019 - B 5 K 18.305
    Auch dann ist aber kein Zinsanspruch, sondern allenfalls der Ersatz eines sonstigen Schadens denkbar, und auch das nur unter der zusätzlichen Voraussetzung, dass der Dienstherr neben der oder durch die Verzögerung die berechtigten Interessen des Beamten in nicht durch öffentliche Interessen zu rechtfertigender Weise gröblich missachtet hat (vgl. BVerwG, U.v. 8.6.1966 - VIII C 153.63 - Ls. 1; U.v. 12.9.1963 - II C 26.62 - juris Rn. 24 f.; U.v. 24.8.1961 - II C 165.59 - juris Rn. 21 ff.; zum Schadensersatzanspruch wegen Fürsorgepflichtverletzung allgemein Badenhausen-Fähnle in Brinktine/Schollendorf, BeckOK Beamtenrecht Bund, Stand 01.01.2018, § 78 Rn. 44 ff.).
  • BVerwG, 12.09.1963 - II C 26.62
    Auszug aus VG Bayreuth, 10.12.2019 - B 5 K 18.305
    Auch dann ist aber kein Zinsanspruch, sondern allenfalls der Ersatz eines sonstigen Schadens denkbar, und auch das nur unter der zusätzlichen Voraussetzung, dass der Dienstherr neben der oder durch die Verzögerung die berechtigten Interessen des Beamten in nicht durch öffentliche Interessen zu rechtfertigender Weise gröblich missachtet hat (vgl. BVerwG, U.v. 8.6.1966 - VIII C 153.63 - Ls. 1; U.v. 12.9.1963 - II C 26.62 - juris Rn. 24 f.; U.v. 24.8.1961 - II C 165.59 - juris Rn. 21 ff.; zum Schadensersatzanspruch wegen Fürsorgepflichtverletzung allgemein Badenhausen-Fähnle in Brinktine/Schollendorf, BeckOK Beamtenrecht Bund, Stand 01.01.2018, § 78 Rn. 44 ff.).
  • VG München, 18.01.2022 - M 5 K 20.163

    Besoldung, Verzugskostenpauschale, Anwendbarkeit im Beamtenverhältnis (verneint)

    Ist der Zinsanspruch jedoch gesetzlich ausgeschlossen, kann weder die Sanktionierung des Schuldners bei Zahlungsverzug gewollt sein noch ein abgeltungsfähiger Beitreibungsaufwand entstehen (VG Bayreuth, U.v. 10.12.2019 - B 5 K 18.305 - juris Rn. 28).
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