Rechtsprechung
VG Bayreuth, 11.02.2021 - B 8 K 20.1275 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
VwGO § 52 Nr. 3 S. 2 i. V. m. § 52 Abs. Nr. 3 S. 5
Keine Anwendung von § 52 Nr. 3 Satz 3 VwGO auf Verpflichtungsklagen gem. § 52 Nr. 3 Satz 5 VwGO - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- VGH Bayern, 10.11.2011 - 12 C 11.1450
Ausbildungs- und Studienförderungsrecht
Auszug aus VG Bayreuth, 11.02.2021 - B 8 K 20.1275
Auch eine entsprechende Anwendung verbietet sich mangels planwidriger Regelungslücke, denn es sind keine Anhaltspunkte ersichtlich, dass dem Gesetzgeber ein bloßes Versehen unterlaufen ist, das er trotz einer Vielzahl dazu ergangener Rechtsprechung wiederum versehentlich nicht geändert hat (BayVGH, B.v. 10.11.2011 - Az. 12 C 11.1450 - juris; VG Bayreuth B.v. 20.10.2017 - B 3 K 17.776 -).