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VG Bayreuth, 11.08.2021 - B 4 S 21.833 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
VwGO § 80 Abs. 6
Antrag nach § 80 Abs. 6 VwGO unzulässig, kein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung an Behörde festgestellt, keine drohende Vollstreckung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Bayreuth, 11.08.2021 - B 4 S 21.833
- VGH Bayern, 22.09.2021 - 6 CS 21.2257
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- VGH Bayern, 05.03.2015 - 6 CS 15.369
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung
Auszug aus VG Bayreuth, 11.08.2021 - B 4 S 21.833
Da § 80 Abs. 6 VwGO nicht nur eine bloße Sachentscheidungsvoraussetzung normiert" die noch im Laufe des gerichtlichen Eilverfahrens verwirklicht werden könnte" sondern eine Zugangsvoraussetzung" die nicht nachgeholt werden kann, muss eine der genannten Voraussetzungen im Zeitpunkt der Antragstellung vorliegen (BayVGH, B. v. 05.03.2015 - 6 CS 15.369, juris; BayVGH, B. v. 18.04.2000 - 6 ZS 99.3557, juris). - VGH Bayern, 18.04.2000 - 6 ZS 99.3557
Auszug aus VG Bayreuth, 11.08.2021 - B 4 S 21.833
Da § 80 Abs. 6 VwGO nicht nur eine bloße Sachentscheidungsvoraussetzung normiert" die noch im Laufe des gerichtlichen Eilverfahrens verwirklicht werden könnte" sondern eine Zugangsvoraussetzung" die nicht nachgeholt werden kann, muss eine der genannten Voraussetzungen im Zeitpunkt der Antragstellung vorliegen (BayVGH, B. v. 05.03.2015 - 6 CS 15.369, juris; BayVGH, B. v. 18.04.2000 - 6 ZS 99.3557, juris). - VGH Bayern, 03.01.1995 - 6 CS 94.3728
Auszug aus VG Bayreuth, 11.08.2021 - B 4 S 21.833
Dies ist etwa der Fall, wenn eine erneute Zahlungsaufforderung mit Androhung der Zwangsvollstreckung ergeht oder eine "letzte Zahlungserinnerung" mit Zahlungsfrist und dem Hinweis, dass sodann zwangsweise eingezogen wird (BayVGH, B. v. 03.01.1995 - 6 CS 94.3728, juris).
- VGH Bayern, 22.09.2021 - 6 CS 21.2257
Erschließungsbeitrag: mangels Behördenantrag unzulässiger Eilantrag
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 11. August 2021 - B 4 S 21.833 - wird zurückgewiesen.