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   VG Bayreuth, 12.02.2014 - B 4 K 12.508   

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https://dejure.org/2014,9263
VG Bayreuth, 12.02.2014 - B 4 K 12.508 (https://dejure.org/2014,9263)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 12.02.2014 - B 4 K 12.508 (https://dejure.org/2014,9263)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 12. Februar 2014 - B 4 K 12.508 (https://dejure.org/2014,9263)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 27, AufenthG § 28 Abs. 1 S. 1, BGB § 1310 Abs. 1
    Orthodoxer Priester, Ehe, Eheschließung, Trauung, Armenier, religiöse Eheschließung, Aufenthaltsrecht, Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen, Familiennachzug, Ehegattennachzug, Rechtswirkungen, Unwirksamkeit der Eheschließung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • VG Ansbach, 13.02.2014 - AN 5 S 13.02082

    Versagung eines Aufenthaltstitels und Abschiebungsandrohung; abgelehnter

    Auszug aus VG Bayreuth, 12.02.2014 - B 4 K 12.508
    Darauf kann er sich als abgelehnter Asylbewerber im hier zu entscheidenden aufenthaltsrechtlichen Verfahren aber nicht mit Erfolg berufen, sondern müßte mit diesem Vorbringen ein Wiederaufgreifensverfahren beim BAMF durchführen (vgl. dazu VG Ansbach, B. v. 13.02.2014 - AN 5 S 13.02082 - juris Rn.33).
  • BVerfG, 21.02.2011 - 2 BvR 1392/10

    Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) durch Versagung von

    Auszug aus VG Bayreuth, 12.02.2014 - B 4 K 12.508
    Geht man gleichwohl davon aus, dass Art. 8 EMRK auf ihn anwendbar ist, ergibt sich, wenn man den Grad seiner Verwurzelung im Inland dem Grad seiner Entwurzelung im Heimatland gegenüberstellt und seine vorgetragenen Lebensumstände insgesamt gewichtend bewertet, dass die Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis und die damit verbundene Beendigung des Aufenthalts nicht unzumutbar in sein Recht, im Bundesgebiet sein Privatleben zu führen, eingreift (vgl. zu diesem Prüfungsmaßstab BVerfG, B v. 21.02.2011 - 2 BvR 1392/10 - InfAuslR 2011, 235/237).
  • BVerwG, 27.06.2006 - 1 C 14.05

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Aufenthaltsbefugnis;

    Auszug aus VG Bayreuth, 12.02.2014 - B 4 K 12.508
    Dann ist ihm auch in aller Regel eine freiwillige Rückkehr in sein Heimatland nicht zuzumuten und damit unmöglich (BVerwG, U. v. 27.06.2006 - 1 C 14/05 - BVerwGE 126, 192/197 = NVwZ 2006, 1418/1419, jeweils Rn. 17).
  • VGH Bayern, 23.05.2012 - 10 CE 12.778

    Duldung; Verlöbnis; Termin zur Eheschließung nicht absehbar; keine Verwurzelung;

    Auszug aus VG Bayreuth, 12.02.2014 - B 4 K 12.508
    Damit konnte er nicht auf den Fortbestand seines Aufenthalts vertrauen, so dass Vieles dafür spricht, dass der Schutzbereich des Art. 8 Abs. 1 EMRK überhaupt nicht eröffnet ist (BayVGH, B. v. 23.05.2012 - 10 CE 12.778 - juris Rn. 4; st. Rspr.).
  • BVerwG, 27.01.2009 - 1 C 40.07

    Altfallregelung; Bleiberechtserlass; oberste Landesbehörde; Einvernehmen mit dem

    Auszug aus VG Bayreuth, 12.02.2014 - B 4 K 12.508
    Unter dem Recht auf Achtung des Privatlebens ist die Summe der persönlichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Beziehungen zu verstehen, die für das Privatleben eines jeden Menschen konstitutiv sind und denen - angesichts der zentralen Bedeutung dieser Bindungen für die Entfaltung der Persönlichkeit eines Menschen - bei fortschreitender Dauer des Aufenthalts wachsende Bedeutung zukommt (BVerwG, Urteil vom 27.01.2009 - 1 C 40/07 - BVerwGE 133, 72/82 f. = NVwZ 2009, 979/982, jeweils Rn. 21).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.01.2006 - 13 S 2220/05

    Aufenthalt; Recht auf Privatleben; Recht auf Heimat; Integration

    Auszug aus VG Bayreuth, 12.02.2014 - B 4 K 12.508
    Der Schutzbereich von Art. 8 EMRK ist eröffnet, wenn ein Ausländer über intensive persönliche, soziale und wirtschaftliche Bindungen im Aufenthaltsstaat verfügt, d.h. so in die hiesigen Lebensverhältnisse hineingewachsen ist und sich gleichzeitig so von seinem Heimatland entfremdet hat, dass er als faktischer Inländer praktisch deutschen Staatsangehörigen gleichzustellen ist, während ihn mit seinem Heimatland nur noch das formale Band der Staatsangehörigkeit verbindet (VGH BW U. v. 18.01.2006 - 13 S 2220/05 - ZAR 2006, 142/143).
  • BVerwG, 07.04.2009 - 1 C 17.08

    Visum; Familienzusammenführung; Kindernachzug; Altersgrenze; getrennt lebende

    Auszug aus VG Bayreuth, 12.02.2014 - B 4 K 12.508
    Die zuständigen Behörden und Gerichte haben bei ausländerrechtlichen Entscheidungen, wie der Ablehnung einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 25 Abs. 5 Satz 1 AufenthG, aber zu beachten, wie sie sich auf das Privatleben des Ausländers auswirken (BVerwG, Urteil vom 07.04.2009 - 1 C 17/08 - BVerwGE 133, 329/345 = NVwZ 2010, 262/266, jeweils Rn. 38).
  • BVerfG, 05.06.2013 - 2 BvR 586/13

    Anforderungen des Art 6 GG an ausländerrechtliche Maßnahmen der

    Auszug aus VG Bayreuth, 12.02.2014 - B 4 K 12.508
    Dabei sind, bezogen auf den jeweiligen Einzelfall, die familiären Bindungen, aber auch die sonstigen Umstände zu berücksichtigen (BVerfG, Kammerbeschluss v. 05.06.2013 - 2 BvR 586/13 - NVwZ 2013, 1207/1208, st.Rspr.).
  • VGH Bayern, 08.11.2013 - 10 ZB 13.227

    Einreise ohne das erforderliche Visum; offensichtlich unbegründeter Asylantrag;

    Auszug aus VG Bayreuth, 12.02.2014 - B 4 K 12.508
    Der Erteilung der begehrten Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug gem. §§ 27, 28 Abs. 1 Satz 1 AufenthG vor der Ausreise steht die Titelerteilungssperre gem. § 10 Abs. 3 Satz 1 AufenthG für unanfechtbar abgelehnte Asylbewerber nur dann nicht nicht entgegen, wenn der Kläger einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis hätte (§ 10 Abs. 3 Satz 3 AufenthG ), d.h. wenn er alle zwingenden und regelhaften Erteilungsvoraussetzungen erfüllen würde und die Behörde kein Ermessen mehr auszuüben hätte (BayVGH, B. v. 08.11.2013 - 10 ZB 13.227 - juris Rn. 6).
  • OVG Saarland, 18.01.2002 - 1 W 8/01

    Erteilung einer Duldung an einen ausreisepflichtigen Ausländer; Unzumutbarkeit

    Auszug aus VG Bayreuth, 12.02.2014 - B 4 K 12.508
    Dazu muss eine von zwei Partnern als dauernde Gemeinschaft beabsichtigte und versprochene Verbindung (zumindest) durch die für einen der Partner maßgebliche Rechtsordnung anerkannt werden (OVG Saarl - B. v. 18.01.2002 - 1 W 8/01 - InfAuslR 2002, 231/232; Marx, GK-AufenthG, Stand Jan. 2014, § 27 AufenthG, Rn. 21, 23 zum vergleichbaren Fall einer islamischen Imam-Ehe).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.03.2009 - 11 S 2990/08

    Ansprüche iSd AufenthG 2004 § 5 Abs 2 S 2 Alt 1 ist nur ein gesetzlich gebundener

  • VGH Bayern, 06.11.2013 - 10 C 12.2355

    Möglicher Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis zu humanitären Zwecken neben

  • VGH Bayern, 27.02.2008 - 19 CS 08.216

    Vorwirkungen der Ehe; Anforderungen an unmittelbares Bevorstehen der

  • BVerfG, 05.02.1981 - 2 BvR 646/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Kontrolle des Briefverkehrs von

  • BVerfG, 01.09.1982 - 1 BvR 748/82
  • LSG Sachsen-Anhalt, 06.09.2018 - L 8 AY 5/14

    Asylbewerberleistung - Analogleistung - rechtsmissbräuchliche Beeinflussung der

    Nach allgemeiner Auffassung besteht ein aus Art. 6 Abs. 1 GG abzuleitendes Aufenthaltsrecht für volljährige Kinder nur dann, wenn diese ihren Eltern oder dem aufenthaltsberechtigten oder geduldeten Ausländer Unterhalt leisten oder von diesem wesentlich unterhalten werden (BVerfG, Dreierausschussbeschluss vom 1. September 1982 - 1 BvR 748/82 -, juris; BVerwG, Beschluss vom 4. Oktober 1982 - 1 B 93/82 -, juris; VG Bayreuth, Urteil vom 12. Februar 2014 - B 4 K 12.508 -, juris RdNr. 32 ff.).
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