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   VG Bayreuth, 12.09.2019 - B 1 K 17.850   

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https://dejure.org/2019,48971
VG Bayreuth, 12.09.2019 - B 1 K 17.850 (https://dejure.org/2019,48971)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 12.09.2019 - B 1 K 17.850 (https://dejure.org/2019,48971)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 12. September 2019 - B 1 K 17.850 (https://dejure.org/2019,48971)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    PAG Art. 5, Art. 11 Abs. 2 S. 1 Nr. 1, Nr. 3
    Ausgestaltung der polizeilichen Generalklausel in Bezug auf die Gefährderansprache

  • rewis.io

    Ausgestaltung der polizeilichen Generalklausel in Bezug auf die Gefährderansprache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2013 - 5 B 417/13

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Unterlassung der öffentlichen Verbreitung

    Auszug aus VG Bayreuth, 12.09.2019 - B 1 K 17.850
    Eine Eintragung in der Datei "Gewalttäter Sport" besage nicht, dass eine Person als Gewalttäter gelte (OVG Münster, B.v. 09.09.2013 - 5 B 417/13).
  • BVerwG, 18.07.2012 - 8 C 4.11

    Abänderung; Anmeldung; Anpassungsverlangen; Anpassungsanspruch; Aufhebung;

    Auszug aus VG Bayreuth, 12.09.2019 - B 1 K 17.850
    Das Umstandsmoment ist insbesondere erfüllt, wenn die Behörde infolge eines bestimmten Verhaltens des Adressaten des Verwaltungsaktes darauf vertrauen durfte, dass dieser nach längerer Zeit nicht mehr von seinem Klagerecht Gebrauch machen werde, und wenn sie sich infolge dieses Vertrauens so eingerichtet hat, dass ihr durch die verspätete Durchsetzung des Klagerechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (vgl. BVerwG, U.v. 18.7.2012 - 8 C 4.11 - BeckRS 2012, 57991 Rn. 86).
  • VGH Bayern, 09.10.2014 - 8 B 12.1546

    Im Rahmen des Rechtsinstituts der Verwirkung kommt dem Umstandsmoment nach dem

    Auszug aus VG Bayreuth, 12.09.2019 - B 1 K 17.850
    Nach dem auch im Verwaltungsrecht geltenden, aus dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) abgeleiteten Rechtsgedanken der Verwirkung (vgl. BVerwG, B.v. 11.6.2010 - 6 B 86.09 - juris Rn. 11) kann ein Kläger sein Recht zur Erhebung der Klage nicht mehr ausüben, wenn seit der Möglichkeit der Geltendmachung eine längere Zeit verstrichen ist (Zeitmoment) und besondere Umstände hinzutreten (Umstandsmoment), die die verspätete Geltendmachung als Verstoß gegen Treu und Glauben erscheinen lassen (BayVGH, U.v. 9.10.2014 - 8 B 12.1546 - juris Rn. 17 m.w.N.).
  • VG Bayreuth, 27.11.2015 - B 1 K 15.18

    Betretungsverbot eines Fußballstadions

    Auszug aus VG Bayreuth, 12.09.2019 - B 1 K 17.850
    Für die Annahme einer konkreten Gefahr genüge die Zugehörigkeit einer Person zur Hooliganszene (VG Bayreuth, U.v. 27.11.2015 - B 1 K 15.18).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.2017 - 1 S 2526/16

    Polizeiliche Gefährderansprache; Ermächtigungsgrundlage; Zuständigkeit

    Auszug aus VG Bayreuth, 12.09.2019 - B 1 K 17.850
    Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat hierzu mit Urteil vom 07. Dezember 2017 (1 S 2526/16 - juris Rn. 32) ausgeführt, dass die polizeiliche Gefährderansprache im Allgemeinen keine über eine Warnung und Hinweise hinausgehende Regelungswirkung enthält.
  • BVerwG, 11.06.2010 - 6 B 86.09

    Juristische Examensprüfung; Bestandskraft von Verwaltungsakten;

    Auszug aus VG Bayreuth, 12.09.2019 - B 1 K 17.850
    Nach dem auch im Verwaltungsrecht geltenden, aus dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) abgeleiteten Rechtsgedanken der Verwirkung (vgl. BVerwG, B.v. 11.6.2010 - 6 B 86.09 - juris Rn. 11) kann ein Kläger sein Recht zur Erhebung der Klage nicht mehr ausüben, wenn seit der Möglichkeit der Geltendmachung eine längere Zeit verstrichen ist (Zeitmoment) und besondere Umstände hinzutreten (Umstandsmoment), die die verspätete Geltendmachung als Verstoß gegen Treu und Glauben erscheinen lassen (BayVGH, U.v. 9.10.2014 - 8 B 12.1546 - juris Rn. 17 m.w.N.).
  • VG München, 14.04.2021 - M 23 K 19.12

    Gefährderansprache

    Denn die polizeiliche Gefährderansprache enthält im Allgemeinen keine über eine Warnung und Hinweise hinausgehende Wirkung (VGH BW, U.v. 7.12.2017 - 1 S 2526/16 - juris Rn. 32; VG Bayreuth, Gerichtsbescheid v. 12.9.2019 - B 1 K 17.850 - juris Rn. 17).
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