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   VG Bayreuth, 13.08.2018 - B 6 K 18.278   

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https://dejure.org/2018,32151
VG Bayreuth, 13.08.2018 - B 6 K 18.278 (https://dejure.org/2018,32151)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 13.08.2018 - B 6 K 18.278 (https://dejure.org/2018,32151)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 13. August 2018 - B 6 K 18.278 (https://dejure.org/2018,32151)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayVwVfG Art. 29 Abs. 3, Art. 29; VwGO § 44a, § 44a, § 114, § 113 Abs. 1, § 161 Abs. 2; AufenthG § 59 Abs. 1 S. 6, § 60 Abs. 5, Abs. 7 S. 1
    Kein selbständiger Zwischenstreit über Art und Umfang des Akteneinsichtsrechts im Rahmen eines laufenden Verwaltungsverfahrens

  • rewis.io

    Kein selbständiger Zwischenstreit über Art und Umfang des Akteneinsichtsrechts im Rahmen eines laufenden Verwaltungsverfahrens

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 19.04.2013 - 5 CE 13.643

    Antrag auf Übersendung von Behördenakten (hier: Ausländer- und

    Auszug aus VG Bayreuth, 13.08.2018 - B 6 K 18.278
    Zu den nicht selbständig anfechtbaren Verfahrenshandlungen gehört auch die Entscheidung der Behörde über die Art und Weise der Gewährung von Akteneinsicht (BayVGH, B. v. 19.04.2013 - 5 CE 13.643 - BayVBl 2014, 29/30).
  • VGH Bayern, 10.02.2016 - 10 C 15.849

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis aufgrund Neuerteilung einer Duldung -

    Auszug aus VG Bayreuth, 13.08.2018 - B 6 K 18.278
    Die Entscheidungsreife tritt regelmäßig nach Vorlage der vollständigen Prozesskostenhilfeunterlagen sowie nach einer Anhörung der Gegenseite mit angemessener Frist zur Stellungnahme ein (§ 166 Abs. 1 VwGO i. V. m. § 118 Abs. 1 Satz 1 ZPO) ein (BayVGH, B. v. 10.02.2016 - 10 C 15.849 - juris Rn. 3; st. Rspr.).
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