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   VG Bayreuth, 13.10.2014 - B 2 K 14.313   

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VG Bayreuth, 13.10.2014 - B 2 K 14.313 (https://dejure.org/2014,35821)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 13.10.2014 - B 2 K 14.313 (https://dejure.org/2014,35821)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 13. Oktober 2014 - B 2 K 14.313 (https://dejure.org/2014,35821)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Plangenehmigung; planungsrechtliches Abwägungsgebot; fehlender Drittschutz der Bestimmungen zum Hochwasserschutz

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus VG Bayreuth, 13.10.2014 - B 2 K 14.313
    Eine Verletzung dieses Gebots liegt vor, wenn eine sachgerechte Abwägung überhaupt nicht stattgefunden hat, wenn in die Abwägung nicht alle Belange eingestellt worden sind, die nach Lage der Dinge hätten berücksichtigt werden müssen, wenn die Bedeutung eines Belanges über- oder unterschätzt wird oder wenn der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten Belangen öffentlichen Belangen in einer Weise vorgenommen worden ist, der zur objektiven Gewichtung einzelner Belange außer Verhältnis steht (vgl. BVerwGE 34, 301, 304ff.).
  • BVerwG, 17.08.1972 - IV B 162.71

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus VG Bayreuth, 13.10.2014 - B 2 K 14.313
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entfalten im Wasserhaushaltsrecht nur diejenigen Vorschriften nachbarschützende Wirkung, die ausdrücklich die Interessen Drittbetroffener berücksichtigen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.08.1972, Az. IV B 162.71).
  • BVerwG, 26.04.2007 - 4 C 12.05

    Sonderlandeplatz; Sonderflugplatz; Gewässerausbau; selbständiges Vorhaben;

    Auszug aus VG Bayreuth, 13.10.2014 - B 2 K 14.313
    Das Abwägungsgebot räumt einem Betroffenen nur das Recht auf eine gerechte Abwägung seiner eigenen Belange ein (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.04.2007, Az. 4 C 12.05).
  • OVG Niedersachsen, 11.03.2010 - 13 MN 115/09

    Möglichkeit der Verletzung eigener Rechte i.S.d. § 47 Abs. 2 S. 1

    Auszug aus VG Bayreuth, 13.10.2014 - B 2 K 14.313
    Die Bestimmungen zum Hochwasserschutz dienen aber erkennbar allein dem Allgemeinwohl und nicht - auch - bestimmten Nachbarn (vgl. VG Würzburg, Urt. v. 08.10.2013; Az. W 4 K 13.143; Jeromin/Praml, NVwZ 2009, 1079; Knopp in Siedler/Zeitler/Dahme/Knopp, Wasserhaushaltsgesetz und Abgrabungsgesetz, Stand September 2006; § 31b WHG, Rn. 10; NdsOVG, Beschl. v. 11.03.2010, Az. 13 MN 115/09).
  • VG Würzburg, 08.10.2013 - W 4 K 13.143

    Zur Frage der drittschützenden Wirkung der Vorschriften des vorbeugenden

    Auszug aus VG Bayreuth, 13.10.2014 - B 2 K 14.313
    Die Bestimmungen zum Hochwasserschutz dienen aber erkennbar allein dem Allgemeinwohl und nicht - auch - bestimmten Nachbarn (vgl. VG Würzburg, Urt. v. 08.10.2013; Az. W 4 K 13.143; Jeromin/Praml, NVwZ 2009, 1079; Knopp in Siedler/Zeitler/Dahme/Knopp, Wasserhaushaltsgesetz und Abgrabungsgesetz, Stand September 2006; § 31b WHG, Rn. 10; NdsOVG, Beschl. v. 11.03.2010, Az. 13 MN 115/09).
  • VGH Bayern, 02.05.2011 - 8 ZB 10.2312

    Bedeutung von Auskünften und Gutachten der Wasserwirtschaftsämter in

    Auszug aus VG Bayreuth, 13.10.2014 - B 2 K 14.313
    So hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof vielfach entschieden, dass amtlichen Auskünften und Gutachten des Wasserwirtschaftsamtes eine besondere Bedeutung zukommt, weil sie auf jahrelanger Bearbeitung eines bestimmten Gebiets und nicht nur auf der Auswertung von Aktenvorgängen im Einzelfall beruhen und deshalb grundsätzlich ein weit größeres Gewicht besitzen als Expertisen von privaten Fachinstituten (vgl. BayVGH, Beschl. v. 02.05.2011, Az. 8 ZB 10.2312; Beschl. v. 31.08.2011; Az. 8 ZB 10.1961; Beschl. v. 17.07.2012, Az. 8 ZB 11.1285).
  • VGH Bayern, 31.08.2011 - 8 ZB 10.1961

    Wasserrechtliche Anlagengenehmigung für Erneuerung einer Brücke; Beweiswert von

    Auszug aus VG Bayreuth, 13.10.2014 - B 2 K 14.313
    So hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof vielfach entschieden, dass amtlichen Auskünften und Gutachten des Wasserwirtschaftsamtes eine besondere Bedeutung zukommt, weil sie auf jahrelanger Bearbeitung eines bestimmten Gebiets und nicht nur auf der Auswertung von Aktenvorgängen im Einzelfall beruhen und deshalb grundsätzlich ein weit größeres Gewicht besitzen als Expertisen von privaten Fachinstituten (vgl. BayVGH, Beschl. v. 02.05.2011, Az. 8 ZB 10.2312; Beschl. v. 31.08.2011; Az. 8 ZB 10.1961; Beschl. v. 17.07.2012, Az. 8 ZB 11.1285).
  • VGH Bayern, 17.07.2012 - 8 ZB 11.1285

    Berufungszulassung (abgelehnt); Nachbarklage gegen beschränkte wasserrechtliche

    Auszug aus VG Bayreuth, 13.10.2014 - B 2 K 14.313
    So hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof vielfach entschieden, dass amtlichen Auskünften und Gutachten des Wasserwirtschaftsamtes eine besondere Bedeutung zukommt, weil sie auf jahrelanger Bearbeitung eines bestimmten Gebiets und nicht nur auf der Auswertung von Aktenvorgängen im Einzelfall beruhen und deshalb grundsätzlich ein weit größeres Gewicht besitzen als Expertisen von privaten Fachinstituten (vgl. BayVGH, Beschl. v. 02.05.2011, Az. 8 ZB 10.2312; Beschl. v. 31.08.2011; Az. 8 ZB 10.1961; Beschl. v. 17.07.2012, Az. 8 ZB 11.1285).
  • VG Augsburg, 11.12.2015 - Au 3 S 15.1633

    Wasserrechtliche Plangenehmigung

    Aus § 70 Abs. 1 Halbsatz 2 WHG i. V. m. Art. 69 Satz 1 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) und Art. 75 Abs. 1a des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) folgt, dass dies nur bei erheblichen Mängeln der Fall ist, mithin solchen, die offensichtlich und auf das Ergebnis von Einfluss gewesen sind (vgl. zum Ganzen: VG Bayreuth, U. v. 13.10.2014 - B 2 K 14.313 - juris Rn. 31 f.).

    Das Abwägungsgebot räumt einem Betroffenen nur das Recht auf eine gerechte Abwägung seiner eigenen Belange ein (vgl. BVerwG, U. v. 26.4.2007 - 4 C 12.05 - BVerwGE 128, 358 - juris Rn. 28; VG Bayreuth, U. v. 13.10.2014 - B 2 K 14.313 - juris Rn. 33).

    Eine Verletzung des wasserrechtlichen Rücksichtnahmegebots (vgl. hierzu allg. BVerwG, U. v. 15.7.1987 - 4 C 56/83 - BVerwGE 78, 40 - juris Rn. 11) ist zudem (nur) gegeben, wenn es durch eine genehmigte Maßnahme zu einer unzumutbaren Beeinträchtigung des Grundstücks eines Nachbarn kommen könnte (vgl. VG Bayreuth, U. v. 13.10.2014 - B 2 K 14.313 - juris Rn. 35; VG Ansbach, U. v. 16.1.2008 - AN 9 K 06.3755 - juris Rn. 24).

    Will ein Beteiligter die Sachverständigenaussagen des Wasserwirtschaftsamts ernsthaft erschüttern, bedarf es zumindest eines qualifizierten Vortrags, der sich nicht nur in ausreichendem Maß mit dem behördlichen Gutachten auseinander setzt, sondern auch schlüssig aufzeigt, warum das dort gefundene Ergebnis nicht als vertretbar angesehen werden kann (vgl. zum Ganzen: BayVGH, B. v. 17.12.2014 - 8 ZB 14.661 - juris Rn. 6; B. v. 17.7.2012 - 8 ZB 11.1285 - juris Rn. 13; B. v. 31.8.2011 - 8 ZB 10.1961 - juris Rn. 17; B. v. 2.5.2011 - 8 ZB 10.2312 - juris Rn. 11; VG Bayreuth, U. v. 13.10.2014 - B 2 K 14.313 - juris Rn. 37).

  • VG Ansbach, 09.09.2020 - AN 19 K 19.01942

    Wasserrechtliche Plangenehmigung für einen Gewässerausbau

    Nicht jeder Abwägungsfehler rechtfertig dabei die Aufhebung der Plangenehmigung; es muss sich gem. § 70 Abs. 1 Halbsatz 2 WHG, Art. 69 Satz 1 BayWG jeweils in Verbindung mit Art. 75 Abs. 1a BayVwVfG gerade um erhebliche Mängel handeln, d.h. solche Mängel, die offensichtlich und auf das Ergebnis von Einfluss gewesen sind (siehe hierzu VG Bayreuth, U.v. 13.10.2014 - B 2 K 14.313 - juris Rn. 31 f.).

    Eine Verletzung des wasserrechtlichen Rücksichtnahmegebotes ist dabei nur anzunehmen, wenn es durch eine genehmigte Maßnahme zu einer unzumutbaren Beeinträchtigung des Grundstücks des Dritten kommen könnte (vgl. VG Bayreuth, U.v. 13.10.2014 - B 2 K 14.313 - juris Rn. 35; VG Augsburg, B. v. 11.12.2015 - Au 3 S 15.1633 - juris Rn. 52).

    Zudem kann ein Dritter im gerichtlichen Verfahren auch die Verletzung von Abwägungsmängeln bezüglich seiner eigenen privaten Belange geltend machen; das Abwägungsgebot räumt dem Betroffenen dabei ein Recht auf gerechte Abwägung seiner eigenen Belange ein (siehe hierzu BVerwG, U.v. 26.4.2007 - 4 C 12.05 - juris Rn. 28; VG Bayreuth, U.v. 13.10.2014 . B 2 K 14.313 - juris Rn. 33).

    Aufgrund dessen bedarf es zur ernsthaften Erschütterung der Stellungnahmen des Wasserwirtschaftsamtes eines qualifizierten Vortrags, der sich nicht nur in ausreichendem Maß mit dem behördlichen Vorbringen auseinandersetzt, sondern zudem auch schlüssig darlegt, warum das dort gefundene Ergebnis nicht als vertretbar anzusehen ist (vgl. dazu: BayVGH, B.v. 17.12.2014 - 8 ZB 14.661 - juris Rn. 6; B.v. 17.7.2012 - 8 ZB 11.1285 - juris Rn. 13; B.v. 31.8.2011 - 8 ZB 10.1961 - juris Rn. 17; B.v. 2.5.2011 - 8 ZB 10.2312 - juris Rn. 11; VG Bayreuth, U.v. 13.10.2014 - B 2 K 14.313 - juris Rn. 37, VG Augsburg, B.v. 11.12.2015 - Au 3 S 15.1633 - juris Rn. 53).

  • VG Ansbach, 08.02.2021 - AN 9 K 19.01265

    Erfolglose Nachbarklage gegen die Genehmigung einer Hochwasserschutzmaßnahme

    Nicht jeder Abwägungsfehler rechtfertig dabei die Aufhebung der Plangenehmigung; es muss sich gem. § 70 Abs. 1 Halbsatz 2 WHG, Art. 69 Satz 1 BayWG jeweils in Verbindung mit Art. 75 Abs. 1a BayVwVfG gerade um erhebliche Mängel handeln, d.h. solche Mängel, die offensichtlich und auf das Ergebnis von Einfluss gewesen sind (siehe hierzu VG Bayreuth, U.v. 13.10.2014 - B 2 K 14.313 - juris Rn. 31 f.).

    Eine Verletzung des wasserrechtlichen Rücksichtnahmegebotes ist dabei nur anzunehmen, wenn es durch eine genehmigte Maßnahme zu einer unzumutbaren Beeinträchtigung des Grundstücks des Dritten kommen könnte (vgl. VG Bayreuth, U.v. 13.10.2014 - B 2 K 14.313 - juris Rn. 35; VG Augsburg, B. v. 11.12.2015 - Au 3 S 15.1633 - juris Rn. 52).

    Zudem kann ein Dritter im gerichtlichen Verfahren auch die Verletzung von Abwägungsmängeln bezüglich seiner eigenen privaten Belange geltend machen; das Abwägungsgebot räumt dem Betroffenen dabei ein Recht auf gerechte Abwägung seiner eigenen Belange ein (siehe hierzu BVerwG, U.v. 26.4.2007 - 4 C 12.05 - juris Rn. 28; VG Bayreuth, U.v. 13.10.2014 . B 2 K 14.313 - juris Rn. 33).

    Aufgrund dessen bedarf es zur ernsthaften Erschütterung der Stellungnahmen des Wasserwirtschaftsamtes eines qualifizierten Vortrags, der sich nicht nur in ausreichendem Maß mit dem behördlichen Vorbringen auseinandersetzt, sondern zudem auch schlüssig darlegt, warum das dort gefundene Ergebnis nicht als vertretbar anzusehen ist (vgl. dazu: BayVGH, B.v. 17.12.2014 - 8 ZB 14.661 - juris Rn. 6; B.v. 17.7.2012 - 8 ZB 11.1285 - juris Rn. 13; B.v. 31.8.2011 - 8 ZB 10.1961 - juris Rn. 17; B.v. 2.5.2011 - 8 ZB 10.2312 - juris Rn. 11; VG Bayreuth, U.v. 13.10.2014 - B 2 K 14.313 - juris Rn. 37, VG Augsburg, B.v. 11.12.2015 - Au 3 S 15.1633 - juris Rn. 53).

  • VG Ansbach, 09.11.2023 - AN 9 S 23.798

    Schädliche Bodenverunreinigung, Detailuntersuchung, Haftung des

    Aufgrund dessen bedarf es zur ernsthaften Erschütterung der Stellungnahmen des WWA eines qualifizierten Vortrags, der sich nicht nur in ausreichendem Maß mit dem behördlichen Vorbringen auseinandersetzt, sondern zudem auch schlüssig darlegt, warum das dort gefundene Ergebnis nicht als vertretbar anzusehen ist (vgl. dazu: BayVGH, B.v. 17.12.2014 - 8 ZB 14.661 - juris Rn. 6; B.v. 17.7.2012 - 8 ZB 11.1285 - juris Rn. 13; B.v. 31.8.2011 - 8 ZB 10.1961 - juris Rn. 17; B.v. 2.5.2011 - 8 ZB 10.2312 - juris Rn. 11; VG Bayreuth, U.v. 13.10.2014 - B 2 K 14.313 - juris Rn. 37, VG Augsburg, B.v. 11.12.2015 - Au 3 S 15.1633 - juris Rn. 53).
  • VG Ansbach, 08.07.2021 - AN 9 S 21.00749

    Gefahrenabwehr und Störerauswahl bei schädlicher Boden- und Gewässerveränderung

    Aufgrund dessen bedarf es zur ernsthaften Erschütterung der Stellungnahmen des Wasserwirtschaftsamtes eines qualifizierten Vortrags, der sich nicht nur in ausreichendem Maß mit dem behördlichen Vorbringen auseinandersetzt, sondern zudem auch schlüssig darlegt, warum das dort gefundene Ergebnis nicht als vertretbar anzusehen ist (vgl. dazu: BayVGH, B.v. 17.12.2014 - 8 ZB 14.661 - juris Rn. 6; B.v. 17.7.2012 - 8 ZB 11.1285 - juris Rn. 13; B.v. 31.8.2011 - 8 ZB 10.1961 - juris Rn. 17; B.v. 2.5.2011 - 8 ZB 10.2312 - juris Rn. 11; VG Bayreuth, U.v. 13.10.2014 - B 2 K 14.313 - juris Rn. 37, VG Augsburg, B.v. 11.12.2015 - Au 3 S 15.1633 - juris Rn. 53).In der Rechtsprechung ist hinreichend geklärt, dass sich ein Tatsachengericht ohne einen Verstoß gegen seine Aufklärungspflicht grundsätzlich auf gutachtliche Stellungnahmen anderer Behörden stützen kann, und zwar auch dann, wenn sie von der federführenden Behörde bereits im Verwaltungsverfahren eingeholt wurden (vgl. BayVGH, B.v. 2.5.2011 - 8 ZB 10.2312 - juris Rn. 11; B.v. 26.2.2007 - 8 ZB 06.879 - juris).
  • VG Ansbach, 22.02.2021 - AN 9 K 19.00494

    Wasserrechtliches Rücksichtnahmegebot

    Aufgrund dessen bedarf es zur ernsthaften Erschütterung der Stellungnahmen des Wasserwirtschaftsamtes eines qualifizierten Vortrags, der sich nicht nur in ausreichendem Maß mit dem behördlichen Vorbringen auseinandersetzt, sondern zudem auch schlüssig darlegt, warum das dort gefundene Ergebnis nicht als vertretbar anzusehen ist (vgl. dazu: BayVGH, B.v. 17.12.2014 - 8 ZB 14.661 - juris Rn. 6; B.v. 17.7.2012 - 8 ZB 11.1285 - juris Rn. 13; B.v. 31.8.2011 - 8 ZB 10.1961 - juris Rn. 17; B.v. 2.5.2011 - 8 ZB 10.2312 - juris Rn. 11; VG Bayreuth, U.v. 13.10.2014 - B 2 K 14.313 - juris Rn. 37, VG Augsburg, B.v. 11.12.2015 - Au 3 S 15.1633 - juris Rn. 53).
  • VG Würzburg, 04.09.2018 - W 4 S 18.722

    Erweiterung einer Fläche für den Sand- und Kiesabbau

    Will ein Beteiligter die Sachverständigenaussagen des Wasserwirtschaftsamts ernsthaft erschüttern, bedarf es zumindest eines qualifizierten Vortrags, der sich nicht nur in ausreichendem Maß mit dem behördlichen Gutachten auseinandersetzt, sondern auch schlüssig aufzeigt, warum das dort gefundene Ergebnis nicht als vertretbar angesehen werden kann (vgl. zum Ganzen: BayVGH, B.v. 17.12.2014 - 8 ZB 14.661 - juris Rn. 6; B.v. 17.7.2012 - 8 ZB 11.1285 - juris Rn. 13; B.v. 31.8.2011 - 8 ZB 10.1961 - juris Rn. 17; B.v. 2.5.2011 - 8 ZB 10.2312 - juris Rn. 11; VG Bayreuth, U.v. 13.10.2014 - B 2 K 14.313 - juris Rn. 37).
  • VG Ansbach, 22.02.2021 - AN 9 K 18.00596

    Erlaubnis zum Einleiten von Niederschlagswasser

    Aufgrund dessen bedarf es zur ernsthaften Erschütterung der Stellungnahmen des Wasserwirtschaftsamtes eines qualifizierten Vortrags, der sich nicht nur in ausreichendem Maß mit dem behördlichen Vorbringen auseinandersetzt, sondern zudem auch schlüssig darlegt, warum das dort gefundene Ergebnis nicht als vertretbar anzusehen ist (vgl. dazu: BayVGH, B.v. 17.12.2014 - 8 ZB 14.661 - juris Rn. 6; B.v. 17.7.2012 - 8 ZB 11.1285 - juris Rn. 13; B.v. 31.8.2011 - 8 ZB 10.1961 - juris Rn. 17; B.v. 2.5.2011 - 8 ZB 10.2312 - juris Rn. 11; VG Bayreuth, U.v. 13.10.2014 - B 2 K 14.313 - juris Rn. 37, VG Augsburg, B.v. 11.12.2015 - Au 3 S 15.1633 - juris Rn. 53).
  • VG Ansbach, 08.02.2021 - AN 9 K 18.01334

    Verpflichtung zur Gestattung einer bodenschutzrechtlichen orientierenden

    Aufgrund dessen bedarf es zur ernsthaften Erschütterung der Stellungnahmen des Wasserwirtschaftsamtes eines qualifizierten Vortrags, der sich nicht nur in ausreichendem Maß mit dem behördlichen Vorbringen auseinandersetzt, sondern zudem auch schlüssig darlegt, warum das dort gefundene Ergebnis nicht als vertretbar anzusehen ist (vgl. dazu: BayVGH, B.v. 17.12.2014 - 8 ZB 14.661 - juris Rn. 6; B.v. 17.7.2012 - 8 ZB 11.1285 - juris Rn. 13; B.v. 31.8.2011 - 8 ZB 10.1961 - juris Rn. 17; B.v. 2.5.2011 - 8 ZB 10.2312 - juris Rn. 11; VG Bayreuth, U.v. 13.10.2014 - B 2 K 14.313 - juris Rn. 37, VG Augsburg, B.v. 11.12.2015 - Au 3 S 15.1633 - juris Rn. 53).
  • VG Ansbach, 11.05.2021 - AN 9 K 21.00006

    Befreiung von Wasserschutzgebietsverordnung, Errichtung einer Toilette im

    Aufgrund dessen bedarf es zur ernsthaften Erschütterung der Stellungnahmen des Wasserwirtschaftsamtes eines qualifizierten Vortrags, der sich nicht nur in ausreichendem Maß mit dem behördlichen Vorbringen auseinandersetzt, sondern zudem auch schlüssig darlegt, warum das dort gefundene Ergebnis nicht als vertretbar anzusehen ist (vgl. dazu: BayVGH, B.v. 17.12.2014 - 8 ZB 14.661 - juris Rn. 6; B.v. 17.7.2012 - 8 ZB 11.1285 - juris Rn. 13; B.v. 31.8.2011 - 8 ZB 10.1961 - juris Rn. 17; B.v. 2.5.2011 - 8 ZB 10.2312 - juris Rn. 11; VG Bayreuth, U.v. 13.10.2014 - B 2 K 14.313 - juris Rn. 37, VG Augsburg, B.v. 11.12.2015 - Au 3 S 15.1633 - juris Rn. 53).
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