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   VG Bayreuth, 13.12.2021 - B 5 K 20.783   

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VG Bayreuth, 13.12.2021 - B 5 K 20.783 (https://dejure.org/2021,60168)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 13.12.2021 - B 5 K 20.783 (https://dejure.org/2021,60168)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 13. Dezember 2021 - B 5 K 20.783 (https://dejure.org/2021,60168)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BPolLV § 16 Abs. 1, 4; BGSLV a.F. § 30 Abs. 5 S. 2
    Begrenzte Ämterreichweite bei verkürztem Praxisaufstieg

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 13.12.2018 - 2 C 52.17

    Funktionszulage nach § 46 BBesG a.F. nur bei Beförderungsreife

    Auszug aus VG Bayreuth, 13.12.2021 - B 5 K 20.783
    Die Begrenzung der Ämterreichweite im Falle eines vom Regelaufstieg abweichenden, erleichterten Aufstiegs verstößt nicht gegen das Laufbahnprinzip (vgl. BVerwG, U.v. 13.12.2018 - 2 C 52/17 im Hinblick auf die damalige Regelung des § 18 Abs. 4 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Laufbahn des Polizeivollzugsdienstes des Freistaates Sachsen vom 22.11.1999 [Laufbahnverordnung der Beamten des Polizeivollzugsdienstes - SächsLVOPol], wonach sächsische Polizeivollzugsbeamte, die prüfungserleichtert in den gehobenen Polizeivollzugsdienst aufgestiegen sind, nur bis zum Polizei- oder Kriminalkommissar der Besoldungsgruppe A 11 befördert werden konnten).

    Das Laufbahnprinzip ist in beiden Fällen nicht verletzt (vgl. BVerwG, U.v. 13.12.2018 - 2 C 52/17 - juris Rn. 21).

    Dabei gilt die Laufbahnbefähigung grundsätzlich für die gesamte Laufbahn in der jeweiligen Laufbahngruppe (BVerwG, U.v. 13.12.2018 - 2 C 52/17 - juris Rn. 22).

    Bei der Ermöglichung des verkürzten Laufbahnaufstiegs ergibt sich vor diesem Hintergrund ein gewisses Spannungsverhältnis zum Laufbahnprinzip, welches gerade durch entsprechende Anforderungen an die Qualität der Bewerber oder Beamten die Qualität des Öffentlichen Dienstes sicherstellen und einer Ämterpatronage entgegenwirken will (BVerwG, U.v. 13.12.2018 - 2 C 52/17 - juris Rn. 23), denn bei dem verkürzten Aufstieg nach § 16 BPolV sind die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen im Vergleich zum Regelaufstieg deutlich reduziert.

    Wenn sich insofern aber eine solche erhebliche Beschränkung im Vergleich zum Regelaufstieg in einer entsprechenden Begrenzung der Beförderungsmöglichkeit durch die begrenzte Ämterreichweite spiegelt, wird damit dem Leistungsgrundsatz und mithin auch dem Qualitätssicherungszweck des Laufbahnprinzips Rechnung getragen (BVerwG, U.v. 13.12.2018 - 2 C 52/17 - juris Rn. 23).

    Eine solche Regelung verstößt mithin auch nicht gegen Art. 33 Abs. 5 GG (BVerwG, U.v. 13.12.2018 - 2 C 52.17 - juris Rn. 23).

    Die Regelung zur Begrenzung der Ämterreichweite im Rahmen des verkürzten Aufstiegs in den gehobenen Polizeivollzugsdienst ist auch mit dem Prinzip des Vorbehalts des Gesetzes vereinbar (vgl. BVerwG, U.v. 13.12.2018 - 2 C 52.17 - juris Rn. 14ff.).

    Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze ist davon auszugehen, dass § 16 Abs. 4 BPolLV mit § 3 Abs. 2 des Bundespolizeibeamtengesetzes (BPolBG) auf einer hinreichend bestimmten Ermächtigungsgrundlage beruht (vgl. BVerwG, U.v. 13.12.2018 - 2 C 52.17 - juris Rn. 19 im Hinblick auf die Verordnungsermächtigung § 145 des Sächsischen Beamtengesetzes - SächsBG - a.F.).

  • BVerfG, 21.04.2015 - 2 BvR 1322/12

    Altershöchstgrenzen für die Einstellung in den öffentlichen Dienst in

    Auszug aus VG Bayreuth, 13.12.2021 - B 5 K 20.783
    Anders als in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21. April 2015 - 2 BvR 1322/12, 2 BvR 1989/12 - in Bezug auf Einstellungshöchstaltersgrenzen im Öffentlichen Dienst, handelt es sich damit nicht um einen nicht im Leistungsgrundsatz verankerten, leistungsfremden Belang.

    Insbesondere, wenn betroffene Grundrechte nach dem Wortlaut ohne Gesetzesvorbehalt gewährleistet sind, ist der Gesetzgeber verpflichtet, die Schranken jedenfalls so weit zu bestimmen, wie eine solche Festlegung für die Ausübung dieser Freiheitsrechte wesentlich ist (BVerfG, B.v. 21.4.2015 - 2 BvR 1322/12, 2 BvR 1989/12 - juris Rn. 52 m.w.N.).

    Das Erfordernis der hinreichenden Bestimmtheit der Ermächtigungsgrundlage bei Delegation einer Entscheidung auf den Verordnungsgeber stellt insoweit eine notwendige Ergänzung und Konkretisierung des Gesetzesvorbehalts und des Grundsatzes der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung dar (BVerfG, B.v. 21.4.2015 - 2 BvR 1322/12, 2 BvR 1989/12 - juris Rn. 54 m.w.N.).

    So trifft Art. 33 Abs. 2 GG eine Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG ergänzende Regelung, wonach jedem Deutschen das Recht auf gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt nach Eignung, Befähigung und Bewährung im Fach zu gewährleisten ist (BVerfG, B.v. 21.4.2015 - 2 BvR 1322/12, 2 BvR 1989/12 - juris Rn. 57ff. m.w.N.).

    Ausnahmen vom Leistungsgrundsatz beim Zugang zum Beamtenverhältnis bedürfen demnach grundsätzlich einer (parlaments-)gesetzlichen Regelung (BVerfG, B.v. 21.4.2015 - 2 BvR 1322/12, 2 BvR 1989/12 - juris Rn. 60 m.w.N.).

  • BVerwG, 28.04.2011 - 2 C 30.09

    Verwendungszulage; Zulage; vorübergehend vertretungsweise; Vakanzvertretung;

    Auszug aus VG Bayreuth, 13.12.2021 - B 5 K 20.783
    Die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für die Übertragung des höherwertigen (Status-)Amtes, dem die übertragenen Aufgaben zuzuordnen sind, liegen dann vor, wenn der Beamte die Beförderungsreife für dieses Statusamt hat (BVerwG, U.v. 28.4.2011 - 2 C 30/09 - BVerwGE 139, 368/374).

    Damit nicht in Einklang stehende Verwaltungsübungen und Verwaltungsvorschriften bleiben außer Betracht (BVerwG, U.v. 28.4.2011 - 2 C 30/09 - BVerwGE 139, 368/374).

  • BVerfG, 23.05.2017 - 2 BvR 883/14

    Verfassungsbeschwerden gegen verzögerte Besoldungsanpassungen für sächsische

    Auszug aus VG Bayreuth, 13.12.2021 - B 5 K 20.783
    Der Einsatz auf einem gebündelten Dienstposten stellt grundsätzlich für Beamte und Beamtinnen in jedem der zugeordneten Statusämter eine amtsangemessene Beschäftigung dar (vgl. BVerfG, B.v. 23.5.2017 - 2 BvR 905/14 - juris Rn. 63 m.w.N.).

    Die in § 16 BPolLV vorgesehene Begrenzung der Ämterreichweite bzw. die für den Kläger maßgebliche inhaltsgleiche Vorgängerregelung in § 30 Abs. 5 Satz 2 BGSLV ist mit den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums, zu denen u.a. das Laufbahnprinzip zählt (vgl. BVerfG, B.v. 23.5.2017 - 2 BvR 905/14 - juris Rn. 65 m.w.N.), vereinbar.

  • BVerfG, 12.02.2003 - 2 BvR 709/99

    Beamtenbesoldung Ost II

    Auszug aus VG Bayreuth, 13.12.2021 - B 5 K 20.783
    Das Laufbahnprinzip verlangt, dass für die Einstellung und das berufliche Fortkommen der Beamtinnen und Beamten Laufbahnen mit jeweils typisierenden Mindestanforderungen bestehen (vgl. BVerfG, B.v. 12.2.2003 - 2 BvR 709/99 - juris Rn. 51 m.w.N.).
  • BVerwG, 10.11.1993 - 2 ER 301.93

    Beamtenrecht - Beförderung - Beförderungsauswahl - Planstellen -

    Auszug aus VG Bayreuth, 13.12.2021 - B 5 K 20.783
    Er kann lediglich beanspruchen, dass über seine Bewerbung ohne Rechtsfehler entschieden und von praktizierten ermessensbindenden Richtlinien nicht zu seinem Nachteil grundlos abgewichen wird (vgl. BVerwG, B.v. 10.11.1993 - 2 ER 301/93 - juris Rn. 11; U.v. 26.6.1986 - 2 C 41.84 - Buchholz 237.4 § 8 Nr. 1 = DVBl. 1986, 1156 und v. 26.11.1987 - 2 C 41.87 - Buchholz 310 § 142 Nr. 10 = ZBR 1988, 222).
  • BVerwG, 26.06.1986 - 2 C 41.84

    Beamtenrecht - Beförderung - Polizeidienst

    Auszug aus VG Bayreuth, 13.12.2021 - B 5 K 20.783
    Er kann lediglich beanspruchen, dass über seine Bewerbung ohne Rechtsfehler entschieden und von praktizierten ermessensbindenden Richtlinien nicht zu seinem Nachteil grundlos abgewichen wird (vgl. BVerwG, B.v. 10.11.1993 - 2 ER 301/93 - juris Rn. 11; U.v. 26.6.1986 - 2 C 41.84 - Buchholz 237.4 § 8 Nr. 1 = DVBl. 1986, 1156 und v. 26.11.1987 - 2 C 41.87 - Buchholz 310 § 142 Nr. 10 = ZBR 1988, 222).
  • BVerwG, 23.10.2008 - 2 B 114.07

    Anspruch eines Beamten auf eine Beförderung zum Steueroberamtsrat und die

    Auszug aus VG Bayreuth, 13.12.2021 - B 5 K 20.783
    Haben Beamtinnen und Beamte - wie der Kläger - eine Laufbahnbefähigung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei mit begrenzter Ämterreichweite erworben, so ergibt sich alleine daraus, dass es sich bei den von ihnen bekleideten Dienstposten, soweit es sich um sogenannte gebündelte Dienstposten (vgl. § 18 Abs. 1 Satz 2 BBesG) der Bewertung A 10 bis A 12 handelt, gleichwohl für sie keine - über die begrenzte Ämterbefähigung hinausgehende - Befähigung auch für Ämter der Besoldungsgruppe A 12 (vgl. BVerwG, B.v. 23.10.2008 - 2 B 114/07 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 26.11.1987 - 2 C 41.87

    Revisionsverfahren - Unzulässige Klageänderung - Beförderungsauswahl - Sachfremde

    Auszug aus VG Bayreuth, 13.12.2021 - B 5 K 20.783
    Er kann lediglich beanspruchen, dass über seine Bewerbung ohne Rechtsfehler entschieden und von praktizierten ermessensbindenden Richtlinien nicht zu seinem Nachteil grundlos abgewichen wird (vgl. BVerwG, B.v. 10.11.1993 - 2 ER 301/93 - juris Rn. 11; U.v. 26.6.1986 - 2 C 41.84 - Buchholz 237.4 § 8 Nr. 1 = DVBl. 1986, 1156 und v. 26.11.1987 - 2 C 41.87 - Buchholz 310 § 142 Nr. 10 = ZBR 1988, 222).
  • BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvL 1/10

    Die Wartefrist im Besoldungsrecht des Landes Rheinland-Pfalz ist mit dem

    Auszug aus VG Bayreuth, 13.12.2021 - B 5 K 20.783
    Es ist dabei Ausdruck des - ebenfalls zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums zählenden - Leistungsprinzips (BVerfG, B.v. 17.1.2017 - 2 BvL 1/10 - juris Rn. 21 m.w.N.), das in seinem Kern vor allem das Prinzip der Bestenauslese bezeichnet, wie es ausdrücklich in Art. 33 Abs. 2 GG verankert ist (BVerfG, B.v. 28.5.2008 - 2 BvL 11/07 - juris Rn. 48 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.09.2014 - 2 C 16.13

    Ausgleichszulage; Funktionszulage; haushaltsrechtliche Voraussetzungen;

  • BVerfG, 28.05.2008 - 2 BvL 11/07

    Vergabe von Führungsämtern im Beamtenverhältnis auf Zeit verfassungswidrig

  • BVerfG, 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13

    Ein Dienstposten kann mehreren Besoldungsgruppen zugeordnet werden, wenn hierfür

  • VGH Bayern, 22.03.2022 - 6 ZB 22.184

    Begrenzte Ämterreichweite bei verkürztem Praxisaufstieg

    Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 13. Dezember 2021 - B 5 K 20.783 - wird abgelehnt.
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