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VG Bayreuth, 14.12.2020 - B 6 E 20.1227 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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- BAYERN | RECHT
AufenthG § 25 Abs. 2, § 36 Abs. 2 S. 1, § 58 Abs. 1, § 60a Abs. 2 S. 1; GG Art. 6; EMRK Art. 8
Aussetzung der Abschiebung bei tatsächlicher gelebte Vater-Kind-Beziehung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- VGH Bayern, 22.07.2008 - 19 CE 08.781
Erteilung einer Duldung wegen rechtlicher Unmöglichkeit der Ausreise; Schutz der …
Auszug aus VG Bayreuth, 14.12.2020 - B 6 E 20.1227
Kann die Lebensgemeinschaft zwischen dem Ausländer und seinem Kind nur in der Bundesrepublik Deutschland stattfinden, etwa weil dem Kind unanfechtbar die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wurde und ihm deshalb eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 2 AufenthG erteilt wurde, so drängt die Pflicht des Staates, die Familie zu schützen, regelmäßig einwanderungspolitische Belange zurück (vgl. BayVGH B.v. 22.7.2008, 19 CE 08.781 - juris Rn.26).Dem Antragsteller ist es aufgrund des Kindeswohls, auf das maßgeblich abzustellen ist, nicht zuzumuten seine familiäre Beziehung durch Ausreise für unbestimmte Zeit zu unterbrechen, zumal gerade bei kleinen Kindern die Entwicklung sehr schnell voranschreitet und sich mangels entsprechender Feststellungen der Ausländerbehörde weder die Dauer noch die Erfolgsaussichten eines Visumverfahrens konkret prognostizieren lassen (vgl. BayVGH B.v. 22.7.2008, 19 CE 08.781 - juris Rn.32).
- BVerfG, 31.08.1999 - 2 BvR 1523/99
Fehlende Eilbedürftigkeit wegen unbekannten Aufenthaltsorts des Beschwerdeführers …
Auszug aus VG Bayreuth, 14.12.2020 - B 6 E 20.1227
Gerade bei einem kleinen Kind, welches den nur vorübergehenden Charakter einer (räumlichen) Trennung möglicherweise nicht begreifen kann und diese rasch als endgültigen Verlust erfährt (…vgl. BVerfG, B.v. 23.01.2006 - 2 BvR 1935/05 - juris, Rn. 22), schreitet die Entwicklung sehr schnell voran, so dass hier auch eine verhältnismäßig kurze Trennungszeit im Lichte von Art. 6 Abs. 2 GG schon unzumutbar lang sein kann (vgl. BVerfG, B.v. 31.08.1999 - 2 BvR 1523/99 - juris, Rn. 10). - BVerfG, 23.01.2006 - 2 BvR 1935/05
Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der Gewährung von …
Auszug aus VG Bayreuth, 14.12.2020 - B 6 E 20.1227
Gerade bei einem kleinen Kind, welches den nur vorübergehenden Charakter einer (räumlichen) Trennung möglicherweise nicht begreifen kann und diese rasch als endgültigen Verlust erfährt (vgl. BVerfG, B.v. 23.01.2006 - 2 BvR 1935/05 - juris, Rn. 22), schreitet die Entwicklung sehr schnell voran, so dass hier auch eine verhältnismäßig kurze Trennungszeit im Lichte von Art. 6 Abs. 2 GG schon unzumutbar lang sein kann (…vgl. BVerfG, B.v. 31.08.1999 - 2 BvR 1523/99 - juris, Rn. 10). - BVerwG, 30.07.2013 - 1 C 15.12
Kind; Unionsbürgerschaft; deutsche Staatsangehörigkeit; Daueraufenthaltsrecht; …
Auszug aus VG Bayreuth, 14.12.2020 - B 6 E 20.1227
Dabei ist entscheidend, wie lange ein Visumverfahren bei korrekter Sachbehandlung und ggf. unter Zuhilfenahme einstweiligen Rechtsschutzes voraussichtlich dauern würde und welche Auswirkungen eine vorübergehende Ausreise des Ausländers für die Familie hätte, insbesondere ob ein Kind durch eine verfahrensbedingte Abwesenheit des Ausländers von nur wenigen Monaten emotional unzumutbar belastet werden würde (vgl. BVerwG, U.v. 30.07.2013 - 1 C 15/12 Rn. 26).
- VGH Bayern, 24.06.2021 - 10 CE 21.748
Erfolgloser Eilantrag auf Erteilung einer Duldung wegen anstehender Ausreise zur …
Bei einer Ausreise würde dem Antragsteller das Zusammenleben mit seinen Kindern daher auf unabsehbar lange Zeit unmöglich (unter Verweis auf: VG Bayreuth, B.v. 14.12.2020 - B 6 E 20.1227).Der Verweis des Antragstellers auf die genannte verwaltungsgerichtliche Entscheidung führt insofern nicht weiter, da es in jenem Verfahren an Angaben zu der Dauer des Visumverfahrens mit Vorabzustimmung fehlte und im Übrigen der erörterte Gleichlauf der Vorabzustimmung mit der Entscheidung über das Visum keine Beachtung fand (vgl. VG Bayreuth, B.v. 14.12.2020 - B 6 E 20.1227 - juris Rn. 51 ff.).
- VGH Bayern, 02.07.2021 - 10 CE 21.392
Erteilung einer Duldung bis zur Entscheidung über den Antrag auf Erteilung einer …
Der Verweis des Antragstellers auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Bayreuth (B.v. 14.12.2020 - B 6 E 20.1227 - juris Rn. 51 ff.) führt insofern nicht weiter, da es in jenem Verfahren an Angaben zu der Dauer des Visumverfahrens mit Vorabzustimmung fehlte und im Übrigen der erörterte Gleichlauf der Vorabzustimmung mit der Entscheidung über das Visum keine Beachtung fand.