Rechtsprechung
VG Bayreuth, 16.01.2023 - B 3 K 22.30305 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- BAYERN | RECHT
AsylG § 73b Abs. 3
Ausschluss vom subsidiären Schutz wegen "schwerer Straftat" - milo.bamf.de
AsylG, § 73 Abs 3; AsylG, § 4 Abs 2
Irak: Rechtmäßiger Widerruf des subsidiären Schutzes nach rechtskräftiger Verurteilung wegen schwerer Straftaten im BTM Bereich; keine Abschiebungsverbote feststellbar
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- EuGH, 13.09.2018 - C-369/17
Eine Person kann nicht von der Gewährung subsidiären Schutzes ausgeschlossen …
Auszug aus VG Bayreuth, 16.01.2023 - B 3 K 22.30305
Wie bei den Gründen für den Ausschluss von der Anerkennung als Flüchtling liegt der Zweck der Gründe für den Ausschluss vom subsidiären Schutz nämlich darin, Personen auszuschließen, die als des sich aus ihm ergebenden Schutzes unwürdig angesehen werden, und die Glaubwürdigkeit des gemeinsamen europäischen Asylsystems zu erhalten, das sowohl die Annäherung der Bestimmungen über die Zuerkennung und die Merkmale der Flüchtlingseigenschaft als auch die Maßnahmen über die Formen des subsidiären Schutzes umfasst, die einer Person, die eines solchen Schutzes bedarf, einen angemessenen Status verleihen (EuGH, U. v. 13.9.2018 - C-369/17 - Rn. 49ff., juris).
- VG Minden, 15.03.2023 - 1 K 1576/22 vgl. beispielsweise VG Berlin, Urteil vom 29. Juni 2022 - 34 K 74/21 A -, juris Rn. 28, unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 13. April 2010 - 1 C 10.09 -, juris Rn. 17; vgl. auch - unter nicht näher begründeter Anwendung der alten Rechtslage - VG Bayreuth, Urteil vom 16. Januar 2023 - 3 K 22.30305 -, juris Rn. 18.