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   VG Bayreuth, 16.02.2023 - B 9 K 21.1091   

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VG Bayreuth, 16.02.2023 - B 9 K 21.1091 (https://dejure.org/2023,10152)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 16.02.2023 - B 9 K 21.1091 (https://dejure.org/2023,10152)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 16. Februar 2023 - B 9 K 21.1091 (https://dejure.org/2023,10152)
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Volltextveröffentlichung

  • BAYERN | RECHT

    BNatSchG § 20 Abs. 2; BayNatSchG v. 16.07.1986 Art. 12; VwGO § 42 Abs. 2
    Baumschutzverordnung, Anspruch auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Fällung einer Rotbuche, kein atypischer Fall wegen individueller Umstände

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • VG München, 14.05.2012 - M 8 K 11.2134

    Fällgenehmigung für einen Spitzahorn; Unverhältnismäßigkeit der Aufwendungen für

    Auszug aus VG Bayreuth, 16.02.2023 - B 9 K 21.1091
    Eine unbeabsichtigte Härte liegt danach allenfalls dann vor, wenn die Beeinträchtigungen ein Ausmaß erreichen, mit dem bei einem innerörtlichen Baumbestand nicht zu rechnen ist und dadurch die jeweilige Grundstücksnutzung unzumutbar eingeschränkt wird (VG Gelsenkirchen, U.v. 15.12.2020 - 6 K 4/19 - juris Rn. 29 rek. auf OVG NRW, U.v. 13.9.1995 - 7 A 2646/92, B.v. 13.2.2003 - 8 A 5373/99 - juris Rn. 15; VG München, U.v. 14.5.2012 - 8 K 11.2134 - juris - Rn. 44 f. m.w.N.).

    Beachtlich sind weiter nur solche Beeinträchtigungen, deren potentiell die Wesentlichkeitsschwelle überschreitenden Folgewirkungen nicht mit Schutzmaßnahmen begegnet werden kann (VG München, U.v. 14.5.2012 - 8 K 11.2134 - juris Rn. 44).

    Somit kann den Folgewirkungen des Laubfalls also durchaus mit Schutzmaßnahmen begegnet werden (dazu auch VG München, U.v. 14.5.2012 - 8 K 11.2134 - juris Rn. 44 f.), die sich zudem in einem finanziell überschaubaren Rahmen halten.

  • VGH Bayern, 25.04.2012 - 14 B 10.1750

    Bei der Entscheidung über die ausnahmsweise Zulassung des Fällens schutzwürdiger

    Auszug aus VG Bayreuth, 16.02.2023 - B 9 K 21.1091
    Eine offenbar nicht beabsichtigte Härte ist bodenbezogen und nicht personenbezogen zu ermitteln (BayVGH, U.v. 25.4.2012 - 14 B 10.1750 - BeckRS 2012, 52928 - Rn. 50 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2003 - 8 A 5373/99

    Allergie durch Baum

    Auszug aus VG Bayreuth, 16.02.2023 - B 9 K 21.1091
    Eine unbeabsichtigte Härte liegt danach allenfalls dann vor, wenn die Beeinträchtigungen ein Ausmaß erreichen, mit dem bei einem innerörtlichen Baumbestand nicht zu rechnen ist und dadurch die jeweilige Grundstücksnutzung unzumutbar eingeschränkt wird (VG Gelsenkirchen, U.v. 15.12.2020 - 6 K 4/19 - juris Rn. 29 rek. auf OVG NRW, U.v. 13.9.1995 - 7 A 2646/92, B.v. 13.2.2003 - 8 A 5373/99 - juris Rn. 15; VG München, U.v. 14.5.2012 - 8 K 11.2134 - juris - Rn. 44 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 25.06.2008 - 6 C 21.07

    Glorifizierung von Rudolf Heß

    Auszug aus VG Bayreuth, 16.02.2023 - B 9 K 21.1091
    Unmittelbar ist eine Gefahr dann, wenn der Eintritt eines Schadens mit hoher Wahrscheinlichkeit, das heißt "fast mit Gewissheit" zu erwarten ist (BVerwG, U.v. 25.6.2008 - 6 C 21/07 - NJW 2009, 98 Rn. 14).
  • VG Gelsenkirchen, 15.12.2020 - 6 K 4/19

    Fällgenehmigung Baumschutzsatzung Gefahr Einfahrt Pflaster Pflasterung

    Auszug aus VG Bayreuth, 16.02.2023 - B 9 K 21.1091
    Eine unbeabsichtigte Härte liegt danach allenfalls dann vor, wenn die Beeinträchtigungen ein Ausmaß erreichen, mit dem bei einem innerörtlichen Baumbestand nicht zu rechnen ist und dadurch die jeweilige Grundstücksnutzung unzumutbar eingeschränkt wird (VG Gelsenkirchen, U.v. 15.12.2020 - 6 K 4/19 - juris Rn. 29 rek. auf OVG NRW, U.v. 13.9.1995 - 7 A 2646/92, B.v. 13.2.2003 - 8 A 5373/99 - juris Rn. 15; VG München, U.v. 14.5.2012 - 8 K 11.2134 - juris - Rn. 44 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 15.07.1987 - 4 C 56.83

    Geltung des öffentlich-rechtlichen Nachharschutzes auch im wasserrechtlichen

    Auszug aus VG Bayreuth, 16.02.2023 - B 9 K 21.1091
    Das ist der Fall, wenn nach Lage der Dinge alle denkbaren Alternativen nur unter pflichtwidriger Vernachlässigung eines eindeutig vorrangigen Sachgesichtspunkts gewählt werden könnten (BVerwG, U.v. 15.7.1987 - 4 C 56/83 - NJW 1988, 434; Schübel-Pfister in Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 114 Rn. 32).
  • VG Düsseldorf, 10.11.2011 - 11 K 1775/10

    Erteilung einer Ausnahme zur Fällung eines Bergahorns

    Auszug aus VG Bayreuth, 16.02.2023 - B 9 K 21.1091
    Schließlich wird auch durch die von der Klägerin vorgetragene Beeinträchtigung der Wurzeln der Rotbuche durch angebliches Anheben der Platten auf dem Gartenweg der Grad einer Gefahr nicht erreicht (zur Annahme einer Gefahr bei in einen Kanal eingewachsenen Baumwurzeln vgl. VG Düsseldorf, U.v. 10.11.2011 - 11 K 1775/10 - juris Rn. 15 ff.).
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