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   VG Bayreuth, 17.01.2023 - B 9 S 23.30011   

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VG Bayreuth, 17.01.2023 - B 9 S 23.30011 (https://dejure.org/2023,2959)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 17.01.2023 - B 9 S 23.30011 (https://dejure.org/2023,2959)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 17. Januar 2023 - B 9 S 23.30011 (https://dejure.org/2023,2959)
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Volltextveröffentlichung

  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 55d
    Technische Störungen in der Sphäre des Rechtsanwalts bei der Dokumentenübermittlung auf elektronischem Weg

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Würzburg, 07.12.2018 - W 10 S 18.50560

    Keine systemischen Mängel des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen in

    Auszug aus VG Bayreuth, 17.01.2023 - B 9 S 23.30011
    Gleichwohl sei darauf hingewiesen, dass eine Abschiebung der Antragstellerin zu 1 innerhalb der Schutzfristen nach § 3 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG), insbesondere noch innerhalb der Regelfrist von sechs Wochen vor und acht Wochen nach dem voraussichtlichen Entbindungstermin (hier also zwischen dem ... und dem ... 2023) wohl ausländerrechtlichen Bedenken begegnen würde (vgl. zur Berücksichtigung der Wertungen des Mutterschutzgesetzes bei der Durchführbarkeit einer Abschiebung VG Würzburg, B.v. 7.12.2018 - W 10 S 18.50560 - juris Rn. 28 m.w.N.).
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus VG Bayreuth, 17.01.2023 - B 9 S 23.30011
    Das Gericht hat im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes daher auch die Einschätzung des Bundesamtes, dass der geltend gemachte Anspruch auf Asylanerkennung bzw. auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder des subsidiären Schutzes offensichtlich nicht besteht, zum Gegenstand seiner Prüfung zu machen (BVerfG, U.v. 14.05.1996 - 2 BvR 1516/03 - BVerfGE 94, 166).
  • BVerwG, 21.09.1999 - 9 C 12.99

    Abschiebungsschutz für Kinder von Asylberechtigten

    Auszug aus VG Bayreuth, 17.01.2023 - B 9 S 23.30011
    Diese stellt allenfalls ein inlandsbezogenes Vollstreckungshindernis dar, welches im Weiteren erst von der Ausländerbehörde zu prüfen wäre, nicht aber ein - hier allein relevantes - zielstaatsbezogenes Abschiebungshindernis (vgl. BVerwG, U.v. 21.09.1999 - 9 C 12.99 - BVerwGE 109, 305; VGH BW, U.v. 13.12.2012 - A 2 S 1995/12 - juris Rn. 15, jeweils m.w.N.).
  • VG Berlin, 24.01.2017 - 21 K 402.16

    Abschiebung nach Moldau; Gruppenverfolgung der Roma; Abschiebungshindernis wegen

    Auszug aus VG Bayreuth, 17.01.2023 - B 9 S 23.30011
    Eine Gruppenverfolgung der Roma in Moldau besteht nicht (vgl. - mit ausführlicher und zutreffender Begründung - VG Berlin, U.v. 24.1.2017 - 21 K 402.16 A - juris Rn. 17).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2012 - A 2 S 1995/12

    Hindernisse, die einer Vollstreckung der Ausreisepflicht entgegenstehen, weil

    Auszug aus VG Bayreuth, 17.01.2023 - B 9 S 23.30011
    Diese stellt allenfalls ein inlandsbezogenes Vollstreckungshindernis dar, welches im Weiteren erst von der Ausländerbehörde zu prüfen wäre, nicht aber ein - hier allein relevantes - zielstaatsbezogenes Abschiebungshindernis (vgl. BVerwG, U.v. 21.09.1999 - 9 C 12.99 - BVerwGE 109, 305; VGH BW, U.v. 13.12.2012 - A 2 S 1995/12 - juris Rn. 15, jeweils m.w.N.).
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