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   VG Bayreuth, 17.07.2014 - B 1 X 14.440   

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VG Bayreuth, 17.07.2014 - B 1 X 14.440 (https://dejure.org/2014,50624)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 17.07.2014 - B 1 X 14.440 (https://dejure.org/2014,50624)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 17. Juli 2014 - B 1 X 14.440 (https://dejure.org/2014,50624)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 29.06.2006 - 4 A 04.532

    Verbot der "Fränkischen Aktionsfront" bestätigt

    Auszug aus VG Bayreuth, 17.07.2014 - B 1 X 14.440
    Die gegen die Verbotsverfügung vom 19.12.2003 betreffend die Vereinigung "Fränkische Aktionsfront" (F.A.F.) gerichtete Klage war mit rechtskräftigem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 29.06.2006 Az. 4 A 04.532 im Wesentlichen abgewiesen worden.

    Bei der "Fränkischen Aktionsfront" - FAF - handelte es sich um einen solchen mit Verfügung des Bayer. Staatsministeriums des Innern vom 19.12.2003 nach § 3 VereinsG verbotenen Verein, der verfassungswidrige Bestrebungen verfolgt hat (vgl. BayVGH, U.v. 29.6.2006 - 4 A 04.532 - juris Rn. 22 ff.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.12.2012 - 1 L 82.12

    Beschwerde; Vereinsverbot; vereinsrechtliche Ermittlungen; richterlich

    Auszug aus VG Bayreuth, 17.07.2014 - B 1 X 14.440
    Die Durchsuchung dient dann dazu, anlässlich der Durchsetzung des ergangenen Vereinsverbots über die bereits vorhandenen hinaus weitere Beweismittel aufzufinden (vgl. OVG Bremen, B.v. 11.9.2013 - 1 S 131/13 - juris Rn. 4 ff.; VGH BW, B. v. 27.10.2011 - 1 S 1864/11 - NVwZ-RR 2012, 198; OVG BB, B. v. 21.12.2012 - 1 L 82/12 - NVwZ-RR 2013, 410).
  • OVG Bremen, 12.10.2011 - 1 S 11/11

    Vereinsrechtliches Ermittlungsverfahren; Durchsuchung der Räume eines religiösen

    Auszug aus VG Bayreuth, 17.07.2014 - B 1 X 14.440
    Der vorliegende Antrag der Antragstellerin vom 08.07.2014 erstreckt sich auf zwei Durchsuchungszwecke, zum einen eine Durchsuchung nach § 10 Abs. 2 VereinsG zur Durchsetzung der Vermögensbeschlagnahme sowie der Beschlagnahme von Sachen Dritter nach § 8 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. §§ 10 Abs. 2 Satz 1, 12 Abs. 2 VereinsG, zum anderen zum Zwecke der Auffindung von Beweismitteln nach § 4 Abs. 4 VereinsG zur (weiteren) Aufklärung des Sachverhalts (vgl. OVG Bremen, B. v. 12.10.2011 - 1 S 11/11 - NVwZ-RR 2012, 64).
  • OVG Bremen, 11.09.2013 - 1 S 131/13

    Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung aus Anlass eines Vereinsverbots ("Hells

    Auszug aus VG Bayreuth, 17.07.2014 - B 1 X 14.440
    Die Durchsuchung dient dann dazu, anlässlich der Durchsetzung des ergangenen Vereinsverbots über die bereits vorhandenen hinaus weitere Beweismittel aufzufinden (vgl. OVG Bremen, B.v. 11.9.2013 - 1 S 131/13 - juris Rn. 4 ff.; VGH BW, B. v. 27.10.2011 - 1 S 1864/11 - NVwZ-RR 2012, 198; OVG BB, B. v. 21.12.2012 - 1 L 82/12 - NVwZ-RR 2013, 410).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.2011 - 1 S 1864/11

    Bestimmtheit einer vereinsrechtlichen Durchsuchungsanordnung; Sicherstellung von

    Auszug aus VG Bayreuth, 17.07.2014 - B 1 X 14.440
    Die Durchsuchung dient dann dazu, anlässlich der Durchsetzung des ergangenen Vereinsverbots über die bereits vorhandenen hinaus weitere Beweismittel aufzufinden (vgl. OVG Bremen, B.v. 11.9.2013 - 1 S 131/13 - juris Rn. 4 ff.; VGH BW, B. v. 27.10.2011 - 1 S 1864/11 - NVwZ-RR 2012, 198; OVG BB, B. v. 21.12.2012 - 1 L 82/12 - NVwZ-RR 2013, 410).
  • VG München, 18.09.2023 - M 30 X 23.4359

    Vereinsrechtliche Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung, Vereinsverbot und

    Vor dem Hintergrund des Art. 13 Abs. 1 GG hat das Verwaltungsgericht dennoch die Verbots- und Beschlagnahmeverfügung in summarischer Form auf ihre Schlüssigkeit und Plausibilität hin zu überprüfen und im Falle offenkundiger Mängel den Antrag auf Anordnung der Durchsuchung abzulehnen (BayVGH, B.v. 8.1.2015 - 4 C 14.1708 - beck-online Rn. 24 ff. m.w.N.- im Nachgang zu VG Bayreuth, B.v. 17.7.2014 - B 1 X 14.440 - beck-online).

    Soweit die Antragsgegner zu 1) und zu 2) zumindest eine (Mit-)Verfügungsgewalt besitzen, darf sich die Öffnung und Durchsuchung insoweit auch auf die zur Wohnung der Antragsgegner gehörende Briefkästen erstrecken (vgl. VG Bayreuth, B.v. 17.7.2014 - B 1 X 14.440 - beck-online, allerdings mit Verweis auf § 10 Abs. 2 Satz 4 VereinsG i.V.m. § 99 StPO, der mangels Gewahrsam der Postsendungen beim Postdienstleister nicht einschlägig sein dürfte).

    Die besondere Verfahrenslage rechtfertigt und gebietet, dass die Zustellung der gerichtlichen Anordnung gemäß § 56 Abs. 2 VwGO i.V.m. §§ 176, 177 ff. ZPO durch die Regierung von Oberbayern bzw. die Polizei in Amtshilfe erfolgt (vgl. auch § 114a StPO; VG Bayreuth, B.v. 17.7.2014, B 1 X 14.440 - beck-online).

  • VGH Bayern, 30.06.2020 - 4 B 20.124

    Beschlagnahme des Hausgrundstücks in Oberprex ist rechtswidrig

    Mit Beschluss des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 17. Juli 2014 (Az. B 1 X 14.440) wurde aufgrund der Verbotsverfügung vom 2. Juli 2014 die Durchsuchung des Anwesens O. 47 angeordnet.
  • VG München, 31.08.2022 - M 30 X 22.4187

    Vereinsverbot und dessen Vollzug, Vereinsrechtliche Durchsuchungs- und

    Vor dem Hintergrund des Art. 13 Abs. 1 GG hat das Verwaltungsgericht dennoch die Verbots- und Beschlagnahmeverfügung in summarischer Form auf ihre Schlüssigkeit und Plausibilität hin zu überprüfen und im Falle offenkundiger Mängel den Antrag auf Anordnung der Durchsuchung abzulehnen (BayVGH, B.v. 8.1.2015 - 4 C 14.1708 - beck-online Rn. 24 ff. m.w.N.- im Nachgang zu VG Bayreuth, B.v. 17.7.2014 - B 1 X 14.440 - beck-online).

    Soweit der Antragsgegner zumindest eine (Mit-)Verfügungsgewalt besitzt, darf sich die Öffnung und Durchsuchung insoweit auch auf die zur jeweiligen Wohnung des Antragsgegners gehörende Briefkästen erstrecken (vgl. VG Bayreuth, B.v. 17.7.2014 - B 1 X 14.440 - beck-online, allerdings mit Verweis auf § 10 Abs. 2 Satz 4 VereinsG i.V.m. § 99 StPO, der mangels Gewahrsam der Postsendungen beim Postdienstleister nicht einschlägig sein dürfte).

    Die besondere Verfahrenslage rechtfertigt und gebietet, dass die Zustellung der gerichtlichen Anordnung gemäß § 56 Abs. 2 VwGO i.V.m. §§ 176, 177 ff. ZPO durch die Regierung von Oberbayern bzw. die Polizei in Amtshilfe erfolgt (vgl. auch § 114a StPO; VG Bayreuth, B.v. 17.7.2014, B 1 X 14.440 - beck-online).

  • VG München, 31.08.2022 - M 30 X 22.4188

    Vereinsverbot und dessen Vollzug, Vereinsrechtliche Durchsuchungs- und

    Vor dem Hintergrund des Art. 13 Abs. 1 GG hat das Verwaltungsgericht dennoch die Verbots- und Beschlagnahmeverfügung in summarischer Form auf ihre Schlüssigkeit und Plausibilität hin zu überprüfen und im Falle offenkundiger Mängel den Antrag auf Anordnung der Durchsuchung abzulehnen (BayVGH, B.v. 8.1.2015 - 4 C 14.1708 - beck-online Rn. 24 ff. m.w.N.- im Nachgang zu VG Bayreuth, B.v. 17.7.2014 - B 1 X 14.440 - beck-online).

    Soweit der Antragsgegner zumindest eine (Mit-)Verfügungsgewalt besitzt, darf sich die Öffnung und Durchsuchung insoweit auch auf die zur Wohnung des Antragsgegners gehörende Briefkästen erstrecken (vgl. VG Bayreuth, B.v. 17.7.2014 - B 1 X 14.440 - beck-online, allerdings mit Verweis auf § 10 Abs. 2 Satz 4 VereinsG i.V.m. § 99 StPO, der mangels Gewahrsam der Postsendungen beim Postdienstleister nicht einschlägig sein dürfte).

    Die besondere Verfahrenslage rechtfertigt und gebietet, dass die Zustellung der gerichtlichen Anordnung gemäß § 56 Abs. 2 VwGO i.V.m. §§ 176, 177 ff. ZPO durch die Regierung von Oberbayern bzw. die Polizei in Amtshilfe erfolgt (vgl. auch § 114a StPO; VG Bayreuth, B.v. 17.7.2014, B 1 X 14.440 - beck-online).

  • VG Bayreuth, 07.06.2018 - B 1 K 16.23

    Klagen im Zusammenhang mit dem Verbot des "Freien Netz Süd"

    Mit Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 17. Juli 2014 (Verfahren B 1 X 14.440) wurde aufgrund des Vereinsverbots vom 2. Juli 2014 die Durchsuchung des Anwesens O. ... ... angeordnet.

    Soweit die Klägerin im Beschwerdeverfahren gegen den Durchsuchungsbeschluss des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 17. Juli 2014 (B 1 X 14.440, BayVGH 4 C 14.1708) geltend gemacht habe, dass sie die Immobilie ausschließlich ihrem Sohn zu Wohnzwecken überlassen habe und die auf dem Anwesen bzw. im Objekt durchgeführten Veranstaltungen demgegenüber von untergeordneter Bedeutung gewesen seien, liege hierin eine bloße Schutzbehauptung.

  • VG Bayreuth, 07.06.2018 - B 1 K 16.185

    Klagen im Zusammenhang mit dem Verbot des "Freien Netz Süd"

    Mit Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 17. Juli 2014 (Verfahren B 1 X 14.440) wurde dem Beklagten gestattet, im Rahmen des Vollzugs des Vereinsverbots eine Durchsuchung der Geschäftsräume des Final Resistance Versands durchzuführen zu dem Zweck, die im Beschluss benannte Gegenstände sicherzustellen und zu beschlagnahmen.

    Auf der Grundlage des vom Bayerischen Verwaltungsgericht Bayreuth erlassenen Durchsuchungsbeschlusses vom 17. Juli 2014 (Verfahren B 1 X 14.440) hätten die Regierung von Oberfranken und die eingesetzten Polizeikräfte am 23. Juli 2014 zahlreiche Sachwerte und Gegenstände, die vom Final Resistance Versand bis zum Vollzugstag vertrieben worden seien, sichergestellt.

  • VG Ansbach, 09.04.2019 - AN 4 X 19.00746

    Ermittlungsverfahren gegen einen Verein

    Diese besondere Verfahrenslage rechtfertigt es auch, die Zustellung der gerichtlichen Anordnung entsprechend § 114a StPO und gemäß § 56 Abs. 2 VwGO i.V.m. §§ 176 und 177 ff. ZPO durch die Regierung von Mittelfranken bzw. die Polizei in Amtshilfe vornehmen zu lassen, wie in Ziffer 5. dieser Anordnung vorgesehen (vgl. Bruns in Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, 7. Auflage 2013, Rn. 4 zu § 105 StPO; VG Bayreuth, B.v. 17.7.2014 - B 1 X 14.440, juris Rn. 20).
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