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   VG Bayreuth, 17.09.2014 - B 4 K 13.826   

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https://dejure.org/2014,28524
VG Bayreuth, 17.09.2014 - B 4 K 13.826 (https://dejure.org/2014,28524)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 17.09.2014 - B 4 K 13.826 (https://dejure.org/2014,28524)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 17. September 2014 - B 4 K 13.826 (https://dejure.org/2014,28524)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Ablehnung eines Wohngeldantrags nach den Grundsätzen der materiellen Beweislast wegen fehlender Plausibilität der angegebenen Einkommensverhältnisse

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 15.05.2007 - 12 C 05.1898

    Wohngeld - Prozesskostenhilfe, materielle Beweislast des Antragstellers für sein

    Auszug aus VG Bayreuth, 17.09.2014 - B 4 K 13.826
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung, dass ein Antrag auf Wohngeld dann abgelehnt werden kann, wenn sich wegen unzureichender Angaben des Antragstellers dessen Einkommen trotz aller Bemühungen der Beteiligten nicht verlässlich ermitteln lässt, da den Antragsteller die materielle Beweislast hinsichtlich aller Bewilligungsvoraussetzungen trifft (BayVGH, Beschluss vom 15.05.2007 - 12 C 05.1898 Rn. 3 mit weiteren Nachweisen).

    Voraussetzung dafür, dass unter Berufung auf die materielle Beweislast des Antragstellers der Antrag abgelehnt werden kann, ist, dass die Behörde nicht nur alle ihr vom Antragsteller zugänglich gemachten Angaben über seine Einkommensverhältnisse im Bewilligungszeitraum auswertet, sondern auch, dass sie im Rahmen ihrer Beratungspflicht nach § 14 SGB I und ihrer Amtsermittlungspflicht nach § 20 Abs. 1 SGB X den unkundigen Antragsteller in für ihn verständlicher Weise dazu auffordert, als fehlend erscheinende Angaben zu seinen Einkommensverhältnissen zu machen (BayVGH, Beschluss vom 15.05.2007 - 12 C 05.1898 Rn. 3).

  • VGH Bayern, 05.05.2014 - 12 ZB 14.701

    Einkommensprognose für die Bewilligung von Wohngeld

    Auszug aus VG Bayreuth, 17.09.2014 - B 4 K 13.826
    Legt der Antragsteller die maßgeblichen Einkommensverhältnisse nicht plausibel dar, vermag bereits dies die Ablehnung des Wohngeldantrags zu rechtfertigen (BayVGH, Beschluss vom 05.05.2014 - 12 ZB 14.701 Rn. 19).
  • VG Stuttgart, 15.08.2017 - 8 K 5706/16

    Plausibilitätsprüfung im Wohngeldrecht; Darlehen unter Verwandten

    Zusätzlich sind die Kosten für die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zu berücksichtigen (vgl. bejahend: VG Bayreuth, Urteil vom 17.09.2014, Az.: B 4 K 13.826, juris Rn. 33; VG München, Urteil vom 27.05.2011, Az.: M 22 K 09.3810, juris Rn. 38; verneinend: VG Arnsberg, Urteil vom 09.05.2017, Az.: 5 K 1896/16, juris Rn. 39; VG Ansbach, Urteil vom 15.01.2015, Az.: AN 6 K 14.00196, juris Rn. 25).
  • VG Bayreuth, 25.02.2019 - B 8 K 18.253

    Leistung von Wohngeld wird nicht gewährt

    Dementsprechend verbietet sich die Bestimmung einer pauschalen Einkommensuntergrenze (vgl. hierzu auch BVerwG, U.v. 18.4.2013 - 5 C 21/12 - juris Rn. 14), jenseits derer Einkommensangaben ohne weiteres als unglaubhaft anzusehen wären, wenn gleich der Beklagten darin zuzustimmen ist, dass die Tatsache, dass die bekannten Einnahmen eines Wohngeldantragstellers nach einer entsprechenden Bereinigung nicht einmal 80 Prozent des sozialhilferechtlichen Regelbedarfssatzes decken, regelmäßig zumindest die Vermutung begründet, dass tatsächlich höheres, den Mindestbedarf deckendes Einkommen verschwiegen wird (vgl. auch VG Würzburg, B.v. 22.1.2015 - W 3 E 14.1264 - juris; VG Bayreuth, U.v. 17.9.2014 - B 4 K 13.826 - juris).
  • VG Würzburg, 22.01.2015 - W 3 E 14.1264

    Übernahme eines Teilnahmebeitrags für Kindertagesstätte

    Voraussetzung dafür, dass unter Berufung auf die materielle Beweislast des Antragstellers der Antrag abgelehnt werden kann, ist, dass die Behörde nicht nur alle ihr vom Antragsteller zugänglich gemachten Angaben über seine Einkommensverhältnisse auswertet, sondern auch dass sie im Rahmen ihrer Beratungspflicht nach § 14 SGB I und ihrer Amtsermittlungspflicht nach § 20 Abs. 1 SGB X den Antragsteller dazu auffordert, als fehlend erscheinende Angaben zu seinen Einkommensverhältnissen zu machen (VG Bayreuth, U.v. 17.9.2014 - B 4 K 13.826 - juris).

    Dann ist es Sache der Antragsteller, nachvollziehbar und schlüssig darzulegen, wie sie und ihre Familie mit dem an sich zu geringen Einkommen auskommen (VG Bayreuth, U.v. 17.9.2014 - B 4 K 13.826 - juris).

  • VG München, 19.01.2017 - M 22 K 16.3540

    Nachweis von Einkommen im Rahmen eines Wohngeld-Bewilligungsverfahrens

    Dementsprechend verbietet sich die Bestimmung einer pauschalen Einkommensuntergrenze (vgl. hierzu auch BVerwG, Urt. v. 18.04.2013 - 5 C-21/12 -, juris Rdn. 14), jenseits derer Einkommensangaben ohne weiteres als unglaubhaft anzusehen wären, wenn gleich der Beklagten darin zuzustimmen ist, dass die Tatsache, dass die bekannten Einnahmen eines Wohngeldantragstellers nach einer entsprechenden Bereinigung nicht einmal 80 Prozent des sozialhilferechtlichen Regelbedarfssatzes decken, regelmäßig zumindest die Vermutung begründet, dass tatsächlich höheres, den Mindestbedarf deckendes Einkommen verschwiegen wird (vgl. auch VG ..., U.v. 22.1.2015 - W 3 E 14.1264 - und VG ..., U.v. 17.9.2014 - B 4 K 13.826 - beide in juris).
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