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   VG Bayreuth, 19.02.2014 - B 3 K 12.582   

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https://dejure.org/2014,47941
VG Bayreuth, 19.02.2014 - B 3 K 12.582 (https://dejure.org/2014,47941)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 19.02.2014 - B 3 K 12.582 (https://dejure.org/2014,47941)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 19. Februar 2014 - B 3 K 12.582 (https://dejure.org/2014,47941)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Leistungen zur behinderungsgerechten Einrichtung von Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen durch das Integrationsamt - Neubau der Betriebsstätte

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 05.06.2002 - 2 BvR 2257/96

    Zur Anwendung des § 77 BBG auf bei der Deutschen Telekom AG weiterbeschäftigte

    Auszug aus VG Bayreuth, 19.02.2014 - B 3 K 12.582
    Das Personal in den Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost sollte zwar mit größerer Flexibilität eingesetzt werden können, die Rechtsstellung der bei der damaligen Deutschen Bundespost tätigen Beamten aber nicht geschmälert und das Institut des Berufsbeamtentums nicht verändert werden (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22.06.2006, Az. 2 C 26/05, BVerwGE 126, 182, mit Hinweis auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 05.06.2002, Az. 2 BvR 2257/96 - juris -).
  • BVerwG, 22.06.2006 - 2 C 26.05

    Bei einem Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost beschäftigter Beamter;

    Auszug aus VG Bayreuth, 19.02.2014 - B 3 K 12.582
    Das Personal in den Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost sollte zwar mit größerer Flexibilität eingesetzt werden können, die Rechtsstellung der bei der damaligen Deutschen Bundespost tätigen Beamten aber nicht geschmälert und das Institut des Berufsbeamtentums nicht verändert werden (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22.06.2006, Az. 2 C 26/05, BVerwGE 126, 182, mit Hinweis auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 05.06.2002, Az. 2 BvR 2257/96 - juris -).
  • BFH, 12.02.2014 - IV R 22/10

    Schuldzinsen einer Personengesellschaft für ein Darlehen ihres Gesellschafters

    Auszug aus VG Bayreuth, 19.02.2014 - B 3 K 12.582
    Die Zuweisung nach § 4 Abs. 4 PostPersRG wird daher auch als ein dem Institut der Abordnung nachgebildetes Instrument verstanden, um die mit der Konzernbildung sich ergebenden personalwirtschaftlichen Probleme zu lösen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 09.02.2012, Az. IV R 22/10 - juris - Rdnr. 14).
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